Unehrliches Schimpfen

Zum Leserbrief "Alles öffentlich behandeln" (TV vom 22. Oktober):

Der Versuch von Herrn Kleber (UBM), seine Anfrage umzudeuten, verdient das Prädikat "besonders abenteuerlich". Es ist nicht so, dass die Verwaltung oder der Oberbürgermeister in seiner Eigenschaft als Vorsitzender des Stadtrates darüber zu entscheiden haben, was öffentlich und was nicht-öffentlich zu behandeln sei. Vielmehr ist es Recht und Pflicht des Stadtrates und jedes einzelnen Mitgliedes, zu überprüfen, ob die vorgeschlagene Einordnung mit dem Kommunalrecht übereinstimmt. Das Verdienst von Frau Jammers besteht nicht in ihrer berechtigten Kritik an der Verwaltung, sondern in ihrem (selbst)kritischen Blick auf das Verhalten des Rates und seiner Mitglieder. Sowohl die Gemeindeordnung als auch die Geschäftsordnung des Stadtrates sehen den Ausschluss der Öffentlichkeit nur ganz ausnahmsweise vor. Dazu zählt beispielsweise die sinnvolle Regelung, dass "Personalangelegenheiten einzelner Mitarbeiter" in nicht-öffentlicher Sitzung zu behandeln sind. Selbstverständlich hat ein städtischer Beamter oder Angestellter ein Recht darauf, dass seine persönlichen Daten nicht in der Öffentlichkeit verbreitet werden. Das Problem besteht also weniger im Kommunalrecht (das man sicher noch verbessern kann), sondern darin, dass Tagesordnungspunkte in nicht-öffentlicher Sitzung behandelt werden, die nach geltendem Recht in den öffentlichen Teil gehören. Vor diesem Hintergrund ist das Schimpfen auf die Verwaltung unehrlich und soll von eigenen Fehlern ablenken. Dem politischen Diskurs in der Stadt wäre schon viel geholfen, wenn das geltende Recht strikt eingehalten würde. Dafür ist jedes einzelne Ratsmitglied mitverantwortlich. Wolf Buchmann Grünen-Sprecher Trier-Saarburg

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