Verärgerung nicht berechtigt

Zur Einführung von Gebühren für ein Seniorenstudium:

Ihr Bericht bezieht sich in erster Linie auf die so genannten Gasthörer und deren Reaktionen. Die Verärgerung über die nach circa drei Jahrzehnten kostenfreier Bildungsmöglichkeiten nun eingeführten Gebühren war zu erwarten, ist meiner Meinung nach aber kaum berechtigt. Wenn Bildung kostet, dann auch uns, die Älteren. Wenn Hochschullehrer und hochqualifiziertes anderes Personal der Universität nicht nur den jungen Studierenden, sondern auch uns etwas vermitteln, sollte uns das sehr viel wert sein. Wieso sollten beispielsweise für Volkshochschulkurse saftige Gebühren erlaubt sein, im Falle der Universität aber im Ansinnen fast unanständig? Nach meiner Information sind für Gasthörer statt sechs jetzt acht Wochenstunden erlaubt. Eine Doppelstunde kostet in etwa fünf Euro. Das Argument von Gasthörern, dass heutige Senioren weniger Möglichkeiten hatten zu studieren, mag in Einzelfällen stimmen. Sie hatten aber im Nachkriegsdeutschland durch ihre Aufbauleistung auch meist einen materiellen Erfolg, der sie heute in die Lage versetzt, nicht nur für kulturelle Ereignisse einen Beitrag zu leisten, sondern auch für Einrichtungen, die hauptsächlich den Jungen offen stehen sollten. Von denen erwarten wir später auch unseren Unterhalt. Äußerungen über Kriegerwitwen können in diesem Zusammenhang nicht mehr verstanden werden. Marieluise Spilger Trier

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