Verdrängen hilft nicht

Zum Artikel "Mahnmal oder Andenken" (TV vom 7. Mai):

Es ist bemerkenswert und erfreulich, dass der TV den Mut hat, auch ein Tabu-Thema wie den gesellschaftlichen Umgang mit abgetriebenen Kindern zur Diskussion zu stellen. Umso befremdlicher erscheint dagegen die Haltung des Sozialdienstes Katholischer Frauen, der hier in trauter Einigkeit mit der für völlige Abtreibungsfreigabe eintretenden Pro Familia die Tabuisierung der vorgeburtlichen Kindestötung unterstützt. Dies steht nicht nur im Widerspruch zum geforderten eindeutigen Zeugnis der Kirche für das Leben, sondern bleibt auch hinter der klaren Verpflichtung des Bundesverfassungsgerichts im Abtreibungsurteil von 1993 zurück, das Bewusstsein vom Lebensrecht der ungeborenen Menschen auf alle nur erdenkliche Weise zu fördern. Letztlich hilft jedoch Verschweigen und Verdrängen weder den abgetriebenen Kindern, deren Andenken in unserer Gesellschaft absolut unerwünscht zu sein scheint, noch ihren Müttern, die nur durch aktive Auseinandersetzung mit ihrer Entscheidung und vielleicht auch ihrem Anteil an Schuld das Geschehen wirklich verarbeiten können. Im übrigen strebt die ALfA (Aktion Leben für Alle)zwar nicht mit der geschilderten Initiative, aber prinzipiell durchaus eine Änderung des Paragraphen 218 an. Die vom Gesetzgeber erhoffte und für die Begründung der Fristenregelung zentrale Senkung der Abtreibungszahlen ist keineswegs eingetreten. Darüber hinaus hat die Aufhebung der zeitlichen Befristung für die Tötung behinderter Kinder zu einer erheblichen Anzahl grausamer Spätabtreibungen jenseits der 20. Schwangerschaftswoche geführt. Im Sinne der ebenfalls vom Bundesverfassungsgericht geforderten Nachbesserungspflicht muss daher die gesamte gesetzliche Regelung zur Abtreibung auf den Prüfstand. ALfA-Regionalverband Trier Michael Frisch, Vorsitzender

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