Vertragswidrig

Zur geplanten Schließung von Friedhöfen, TV vom 20. Februar:

Vor fast 40 Jahren (1969) wurden die Höhen- und Außenstadtteile eingemeindet. In den Eingemeindungsverträgen wurde die Erhaltung bzw. Neueinrichtung (Irsch) der Friedhöfe vereinbart. Es mag sein, dass sich die Friedhöfe in Trier nicht wirtschaftlich rechnen, aber andere Projekte in der Stadt rechnen sich sicher auch nicht. Ein solches Thema darf nicht nach wirtschaftlichen Aspekten betrachtet werden. Vielmehr gehören Friedhöfe auch zur Kultur von Bevölkerung und Stadtteilen.Karl-Heinz KlupschOrtsvorsteher Trier-Irsch fRIEDHÖFE

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