Vier Jahre Haft wegen Vergewaltigung

Trier/Bitburg. (red) Die 2. Große Strafkammer des Landgerichts Trier hat gestern einen 47-jährigen Mann wegen besonders schwerer Vergewaltigung in Tateinheit mit Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt.

Das Urteil ist rechtskräftig. Dem Mann aus dem Landkreis Bitburg hatte die Staatsanwaltschaft Trier vorgeworfen, seine Ehefrau, die ihm bereits im März 2008 ihre Trennungsabsicht mitgeteilt hatte, in der Nacht zum 8. Juni gegen ihren Willen in der gemeinsamen Ehewohnung unter Anwendung von Gewalt zum Geschlechtsverkehr gezwungen zu haben.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort