Was ist Legasthenie?

Die Lese-Rechtschreibschwäche/-störung, Legasthenie oder auch Dyslexia ist eine Entwicklungsstörung. Sie beeinflusst die schulische, psychische und auch die soziale Entwicklung der Betroffenen. Dies gilt ebenso für die Rechenschwäche/-störung = Dyskalkulie.

Die Intelligenz der Betroffenen ist normal bis überdurchschnittlich. Nicht selten treten bei längeren Erkrankungen ausgeprägte psychische Symptome wie Angst, Depression, Schulverweigerung oder andere Verhaltensstörungen auf wie das Aufmerksamkeits-Defizit-Hyperaktivitäts-Syndrom (ADHS/ADHD) bis zur Delinquenz. Der Verlauf beider Erkrankungen ist chronisch, so dass die Betroffenen in ihrer Berufswahl beeinträchtigt sind. Wissenschaftler nehmen an, dass es biologische Ursachen für beide Erkrankungen gibt. Bei der Lese-Rechtschreibschwäche ist unter anderem neben der Sprachwahrnehmung auch die Sprachverarbeitung früh gestört. Das Lesen ist nur schwer erlernbar oder gar nicht bis zum Ende des zweiten Schuljahres; es gibt Probleme beim Erkennen von b-p, w-v; selbst lang geübte Diktate können nur mit vielen Fehlern wiedergegeben werden; ungeübte Texte mit bekannten Wörtern sind voller Fehler - um nur einige Beispiele zu nennen. Die Kinder mit Rechenschwäche fallen durch große Probleme beim Einschätzen von Mengen auf; das Sortieren und Vergleichen bereitet Schwierigkeiten. Das Zählen (aufwärts, abwärts, Gegenstände abzählen) fällt schwer. Ohne eine so genannte Zählhilfe (Zählkette-Finger) kommen sie lange nicht aus. Abstraktes Rechnen ist fast unmöglich. Der Umgang mit Längenmaßen, Gewichten oder Umrechnungen fällt ihnen sehr schwer. Kinder mit Lese Rechtschreibschwäche oder Rechenschwäche haben Schwierigkeiten, Textaufgaben in der Mathematik zu lösen, da sie keinen Zugang zum Lösungsweg finden. Schon im Kindergarten oder bei den Vorsorge-Untersuchungen beim Kinder- und Jugendarzt können erste Anzeichen gesehen und die Kinder gefördert werden. Die Förderung muss symptomorientiert und individuell nach dem Gesamtstörungsbild erfolgen. Die Wirksamkeit der Förderung Basis bildender Wahrnehmungsfunktionen, wie es auch in der Ergotherapie geschieht, konnte bislang wissenschaftlich nicht ausreichend belegt werden. Die beiden Störungsbilder Legasthenie und Dyskalkulie sind von den Krankenkassen in Deutschland nicht als Erkrankungen anerkannt, obwohl sie medizinisch als Erkrankungen gelten. Die Förderung wird also nicht übernommen - im Gegensatz zum europäischen Ausland. Häufig sind die Förderstrukturen in den Schulen nicht ausreichend, so dass die Therapien, die komplex, individuell und kostenintensiv sind, zum großen Teil von den Eltern selbst getragen werden müssen. Nur in begründeten Einzelfällen kann die Förderung vom Jugendamt übernommen werden. Betroffene, Eltern, Lehrer, Ärzte, Psychotherapeuten können Rat und Hilfe bei dem Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie e.V. (BVL) oder beim Landesverband Legasthenie und Dyskalkulie e.V. Rheinland-Pfalz, Gutenbergstraße 5 in 56179 Vallendar, bekommen. Christian Wantzen Bernkastel-Kues Kinderarzt

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