Täglich Trier: Pro Klo oder contra Klo

Trier. · Kein Klo im Zug - und das Malheur war passiert. Muss die Bahn deshalb Schmerzensgeld zahlen? Heute haben die Richter wieder das Wort.

 Michael Schmitz

Michael Schmitz

Foto: Klaus Kimmling

Schmerzensgeld von der Bahn, weil kein Klo im Zug ist - das Thema, das mittlerweile die Gerichte in zweiter Instanz in Trier beschäftigt, hat für reichlich Aufsehen auch über die Stadtgrenzen hinaus gesorgt. Heute wird das Urteil verkündet, wobei das streng genommen schon nicht stimmt: Es ist kein Urteil, sondern - da es ein zivilrechtlicher Streit ist - eine Entscheidung. Und verkündet wird eine solche Entscheidung normalerweise auch nicht, sondern nur den beiden streitenden Parteien per Post zugestellt. Eine Verkündung wie bei einem Urteil im Strafprozess im Gerichtssaal mit schwarzen Roben und "Im Namen des Volkes" gibt es in der Regel nicht, weil die Streitparteien gar nicht anrücken. Weil es nun aber ein so großes öffentliches Interesse an dem Fall gibt, geht das Landgericht Trier heute ausnahmsweise anders vor: Um 9.30 Uhr wird der Tenor der Entscheidung tatsächlich kurz im Gerichtssaal verkündet. Dann geht die Entscheidung den Streitparteien per Fax zu. Und dann wird sie - mit Begründung des Gerichts - im Internet veröffentlicht.

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