79-Jähriger stirbt nach Fenstersturz in einer Trierweiler Seniorenresidenz - Staatsanwalt ermittelt

Trierweiler · Wie kam ein 79-Jähriger zu Tode? Diese Frage klärt derzeit die Staatsanwaltschaft Trier. Der Demente wohnte erst wenige Stunden im Seniorenheim Trierweiler und starb nach einem längeren Krankenhausaufenthalt.

 Ein neu eingezogener Bewohner der Einrichtung Niederweiler Hof ist nach einem Sturz aus dem Fenster gestorben.

Ein neu eingezogener Bewohner der Einrichtung Niederweiler Hof ist nach einem Sturz aus dem Fenster gestorben.

Foto: Friedemann Vetter

Die Staatsanwaltschaft Trier hat ihre Ermittlungen noch nicht abgeschlossen. Doch eines scheint sicher. Ein 79 Jahre alter Bewohner einer Seniorenresidenz in Trierweiler hat sich am Abend des 12. September einen Stuhl genommen, ist auf das Fenstersims gestiegen und anschließend aus dem zweiten Stock abgestürzt. Ob er absichtlich gesprungen ist oder ob er stürzte, ist offen.

Fest steht hingegen, dass Mitarbeiter der Einrichtung sofort zu dem auf dem Rasen liegenden verletzten Mann eilten. Das sagt Reinhard Schuh, Geschäftsführer der Seniorenresidenz Niederweiler Hof in Trierweiler. 183 Plätze hat die Einrichtung. Schuh: "Wegen einer anderen Bewohnerin war zufälligerweise ein Krankenwagen da." Deshalb habe der Verletzte auch schnell ins Krankenhaus transportiert werden können. Dort ist er jedoch Ende September gestorben.

Im Krankenhaus gestorben

Nach Auskunft des Leitenden Oberstaatsanwalts Peter Fritzen erlag der 79-Jährige seinen multiplen Verletzungen. Geschäftsführer Schuh kennt zwar nicht die genaue Todesursache. Er berichtet im Gespräch mit dem TV davon, dass sich der Mann wohl eine Lungenentzündung zugezogen hat.

Im Niederweiler Hof war der Verstorbene mehr oder weniger ein Unbekannter. Er hatte erst wenige Stunden vor dem Sturz am 10. September sein Zimmer bezogen. "Er war noch in der Eingewöhnungsphase", sagt Schuh. Nach Auskunft des Geschäftsführers war der neue Bewohner dement. Zudem sei die Verständigung mit ihm schwierig gewesen, da er nur Russisch verstanden habe.

Wie im Seniorenheim üblich, durfte sich der Neuankömmling frei bewegen. Laut Reinhard Schuh dürfe seine Einrichtung beispielsweise kein Fenster abschließen, um möglichen Stürzen vorzubeugen. Dies sei nur in einer geschlossenen Einrichtung möglich. "Wir sind ein offenes Haus, wo jeder Bewohner oder Besucher kommen und gehen kann, wie er möchte." Natürlich habe man intern über den Sturz gesprochen. Es gebe jedoch keine Möglichkeit, solche Vorfälle gänzlich auszuschließen. Veränderungen wird es deshalb nicht geben.

Peter Fritzen stellt fest, dass es sich bei den Nachforschungen der Staatsanwaltschaft nicht um ein Ermittlungsverfahren wegen einer konkreten Straftat gegen eine bestimmte Person handelt. Es sei vielmehr ein Todesermittlungsverfahren. Das gebe es, wenn Anhaltspunkte vorhanden sind, dass jemand eines nicht natürlichen Todes gestorben ist. Die Staatsanwaltschaft hat ihre Prüfungen bisher noch nicht abgeschlossen.

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