Auf der Suche nach Klarheit: 15 Fragen zur Dienstwagenaffäre in der Verbandsgemeinde Ruwer

Waldrach · Grüne und Sozialdemokraten aus der Verbandsgemeinde Ruwer legen nach. Sie wollen Antworten haben, um die Vorgänge rund um den Fall Bernhard Busch öffentlich und politisch aufarbeiten zu können.

 Bernhard Busch ist mit seinem Dienstwagen viel unterwegs. Wegen Unstimmigkeiten bei der Abrechnung von Fahrten droht ihm nun ein Strafbefehl. TV-Foto: Archiv/ Friedemann Vetter

Bernhard Busch ist mit seinem Dienstwagen viel unterwegs. Wegen Unstimmigkeiten bei der Abrechnung von Fahrten droht ihm nun ein Strafbefehl. TV-Foto: Archiv/ Friedemann Vetter

Foto: friedemann vetter (ve._), Friede ("TV-Upload vetter"

Die Vertreter von SPD und Bündnis90/Grüne im Verbandsgemeinderat Ruwer wollen Klarheit über die Hintergründe der Vorgänge um Bürgermeister Bernhard Busch. Gemeinsam haben sie einen Fragenkatalog erstellt. Die gewünschten Antworten wollen sie auch der Öffentlichkeit zugänglich machen.

Die bisher einzige Frage zum Thema Dienstwagenaffäre Busch wurde vergangene Woche im nicht öffentlichen Teil der Sitzung des Verbandsgemeinderats beantwortet. Es ging darum, wie viel Geld der derzeit erkrankte Bernhard Busch erhält (der TV berichtete). Ein Blick in den öffentlich zugänglichen Stellenplan zeigt, dass der Bürgermeister der VG in die Besoldungsgruppe B 3 eingestuft ist. Das entsprechende Grundgehalt beträgt rund 7300 Euro.

Ihren Fragenkatalog haben die Grünen und Sozialdemokraten an die Verbandsgemeinde Ruwer geschickt. Die Fraktionsvorsitzenden Marianne Rummel und Stefan Metzdorf gehen davon aus, dass an der einen oder anderen Stelle auch die Kreisverwaltung Auskunft erteilen muss. Beide hoffen, dass die Informationen bis spätestens zur nächsten VG-Ratssitzung nach den Sommerferien vorliegen. Fest steht für sie, dass die Situation nicht besser wird, wenn weiter abgewartet werde. Die Aufarbeitung könne nicht hinter verschlossenen Türen erfolgen, sie gehöre in die Öffentlichkeit. "Nur so kann ein notwendiger Neustart gelingen", sagen Rummel und Metzdorf, "schließlich kann keine Wunde heilen, solange der Eiter nicht entfernt ist."

Was wollen die beiden Fraktionen nun konkret wissen? Da sind einerseits Fragen zum Verfahren. So wollen sie beispielsweise wissen, ob es sich bei den 192 Betrugsfällen, die 2017 Grundlage für das Disziplinarverfahren vor dem Verwaltungsgericht Trier waren, um die Fälle handelt, die der Bürgermeister bereits 2015 zugegeben haben soll. Auch wollen die Fraktionen wissen, ob andere Vorwürfe untersucht worden sind.

Fragen gibt es auch zu verwaltungsinternen Abläufen. Sind Akten vernichtet worden? Wenn ja, wer hat das angeordnet? Besteht ein Zusammenhang zwischen dem Rücktritt des gesamten Personalrats und den Vorgängen um Bürgermeister Busch?

Rummel und Metzdorf wollen zudem wissen, warum Bürgermeister Bernhard Busch nicht entsprechend dem Landesdisziplinargesetz vorläufig beurlaubt worden ist (siehe Info)? Zudem erhoffen sie sich Aufklärung über eine Formulierung in einer Pressemitteilung der Kreisverwaltung, wonach es unverständlich sei, "wie das Verhalten des Herrn Busch 15 Jahre unentdeckt blieb". Das erwecke den Eindruck eines Mitverschuldens der Verbandsgemeinde an den Betrugsfällen. Stimme es, dass das Gemeinde- und Rechnungsprüfungsamt der Kreisverwaltung zuletzt 1992 die VG Ruwer überprüft habe?, fragen Rummel und Metzdorf. Und dann ist da noch das Geld. Grüne und SPD wollen beispielsweise wissen, welche finanziellen Folgen es hat, wenn Busch jetzt in den Ruhestand verabschiedet wird. Außerdem fragen sie beispielsweise, was die VG hätte zahlen müssen, wenn Bernhard Busch bereits im August 2015 aus dem Dienst entfernt worden wäre.Extra: Das steht im Landesdisziplinargesetz

Nach Paragraf 45 des Landesdisziplinargesetzes kann die für die Erhebung der Disziplinarklage zuständige Behörde Beamte mit oder nach der Einleitung des Disziplinarverfahrens vorläufig des Dienstes entheben, wenn im Disziplinarverfahren voraussichtlich auf Entfernung aus dem Dienst oder auf Aberkennung des Ruhegehalts erkannt werden wird. Sie kann den Beamten außerdem vorläufig des Dienstes entheben, wenn durch sein Verbleiben im Dienst die Ordnung des Dienstbetriebs oder die Ermittlungen wesentlich beeinträchtigt würden und es verhältnismäßig ist.

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