Bald Einblick in die Akte Busch: Ruwerer Räte prüfen erstmals Vorwürfe

Waldrach/Trier · Vor mehr als einem Jahr hat ein Mitarbeiter der Verbandsgemeindeverwaltung Ruwer darauf hingewiesen, dass Bürgermeister Bernhard Busch Kosten falsch abgerechnet haben soll. Mitte Dezember wollen nun Mitglieder des Verbandsgemeinderats erstmals Unterlagen rund um die teilweise eingeräumten Betrügereien einsehen, für die Busch vom Amtsgericht Trier verwarnt worden ist.

 Bernhard Busch (FDP)

Bernhard Busch (FDP)

Foto: Administrator (h_tl )

63 Seiten umfasst ein Aktenvermerk eines Behördenmitarbeiters. Der Inhalt des Dokuments verursacht seit mehr als einem Jahr Unruhe in der Verbandsgemeinde Ruwer. Bis heute haben die Fraktionen im Verbandsgemeinderat die 63 Seiten offiziell nicht in den Händen gehalten. In dieser Woche haben Vertreter von CDU, SPD, FWG und Grünen mit Karl-Heinrich Ewald zusammengesessen. Ewald ist erster Beigeordneter der VG und dafür zuständig, dass die teils bisher nicht nachgeprüften Vorwürfe aufgearbeitet werden. Ewald sagt, dass jeweils die Fraktionsvorsitzenden und ein weiteres Fraktionsmitglied sowie der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses Einsicht in die Unterlagen erhalten sollen. "In der Verbandsgemeinderatssitzung am 14. Dezember wird dann über dieses Verfahren beraten und beschlossen." Danach könne die Akteneinsicht zeitnah erfolgen. Als Termine sind der 15., 19. und 22. Dezember im Gespräch. Erst im Anschluss an diese Termine wird es um die Frage gehen, ob der Verbandsgemeinderat ein Abwahlverfahren in die Wege leitet.Viele Vorwürfe ungeklärt

Was steht drin im Aktenvermerk? In seinem der Kreisverwaltung und der Staatsanwaltschaft Trier vorgelegten Dokument hatte ein Mitarbeiter der Verbandsgemeindeverwaltung anhand von Belegen unter anderem auf fehlerhafte Fahrtkostenrechnungen im Zeitraum von 2000 bis 2015 hingewiesen. Da ist auch von in Rechnung gestellten Fahrtkosten zu Terminen die Rede, die gar nicht stattgefunden haben sollen.

Die Staatsanwaltschaft hatte sich sozusagen einen Teil der Vorwürfe herausgepickt und diese zur Grundlage eines Strafbefehls gemacht. Diesen hatte die zuständige Amtsrichterin nicht unterschrieben. Beim darauf fälligen Prozess vor dem Amtsgericht Trier wurde der Bürgermeister wegen Betrugs verwarnt. Er hatte in 63 Fällen Reisekosten für sich behalten, die der Verbandsgemeinde zugestanden haben (der TV berichtete). Im Rahmen der Verhandlung sind Passagen aus dem Schreiben des Mitarbeiters vorgelesen worden.Kreisverwaltung hat Dokument

Die Unterlagen für die Kommunalpolitiker soll die Kreisverwaltung zur Verfügung stellen, bei der inzwischen zwei Abteilungen mit der Angelegenheit befasst sind. Einerseits läuft ein Disziplinarverfahren, an dessen Ende im Extremfall die Kreisverwaltung beim Verwaltungsgericht die Entfernung aus dem Dienst beantragen kann. Andererseits ist inzwischen auch die Kommunalaufsicht aktiv geworden.

Nach Auskunft von Thomas Müller, Sprecher der Kreisverwaltung Trier-Saarburg, wird seine Behörde den Kommunalpolitikern aus dem Ruwertal Akten zur Verfügung stellen. Das umfasse auch das 63-seitige Dokument des Verwaltungsmitarbeiters. Müller bestätigt, dass bei der Kreisverwaltung ein Schreiben der Anwaltskanzlei eingegangen ist, die Bürgermeister Busch vertritt. Im Schreiben gehe es um die Frage, ob und welche Unterlagen weitergegeben werden dürfen.

Die Frage nach Akteneinsicht hatte auch schon den Haupt- und Finanzausschuss der Verbandsgemeinde Ruwer beschäftigt. Das Protokoll der jüngsten Sitzung des Gremiums wirft Fragen auf. Denn laut Gemeindeordnung darf Bernhard Busch aufgrund von Befangenheit nicht an Beratungen teilnehmen, bei denen es um seine Person geht (der TV berichtete). In einer unserer Zeitung vorliegenden Niederschrift heißt es allerdings: "Bürgermeister Busch berichtete, dass die SPD-Fraktion und die Fraktion Bündnis90/Die Grünen Anträge auf Akteneinsicht nach Paragraf 33 Gemeindeordnung in ,seiner Angelegenheit' verlangt haben." Er habe die "Gremien immer zeitnah über den Verfahrensstand unterrichtet".Meinung

Vertrauen lässt sich nicht kaufenGleich mehrfach hat Bernhard Buschs Anwalt vor dem Strafprozess gegen seinen Mandanten betont, der Bürgermeister sei an schneller und lückenloser Aufklärung aller Vorwürfe äußerst interessiert. Daran kann man inzwischen zweifeln, weil er trotz gegenteiliger Aussage laut Protokoll der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses sehr wohl in eigener Sache aktiv ist und sich in seiner Funktion als Bürgermeister mit Aktenauskünften in eigener Sache befasst hat. Das ist nicht vertrauensfördernd. Dabei müsste der Behördenchef versuchen, reinen Tisch zu machen. Denn nur so hat er die Möglichkeit, Vorwürfe zu widerlegen und Vertrauen zurückzugewinnen. Ob ihm das gelingt, hängt nicht davon ab, ob der Behördenchef 63 Mal Geld für sich behalten hat oder am Ende 100 oder 200 Mal. Denn unterschlagenes Geld kann man zurückzahlen, nachdem man erwischt wird. Vertrauen kann man sich so nicht zurückkaufen. Apropos Geld: Das Beispiel des Trierer Dezernenten Thomas Egger zeigt, dass eine Abwahl zwar eine unangenehme Angelegenheit ist. Finanziell gesehen stehen abgewählte hauptamtliche Wahlbeamte anders als normale Arbeitnehmer wahrlich nicht vor dem finanziellen Aus. Sie erhalten teilweise über Jahre hinweg weiter vergleichsweise hohe Summen monatlich und später eine Pension. h.jansen@volksfreund.de

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