Bauantrag liegt wieder auf Eis

Nächste Runde im Streit um den Bau von großen Wohnkomplexen in Trierweiler: Zum zweiten Mal hat der Kreis die Entscheidung über den Bauantrag einer Baugesellschaft zurückgestellt.

Trierweiler. Wiederholt hat sich die Kreisverwaltung im Tauziehen um große Wohnkomplexe im Ortskern von Trierweiler auf die Seite der Gemeinde geschlagen und den Bauantrag der Firma F & B Constructions (Oberanven/Luxemburg) zurückgestellt. Der Gemeinderat möchte dem Bau von "Riesenkästen" mit acht oder mehr Wohneinheiten aus städtebaulichen Gründen einen Riegel vorschieben (der TV berichtete). Die Anwälte der Baugesellschaft hatten nach der ersten Zurückstellung des Bauantrags Klage beim Verwaltungsgericht Trier eingereicht mit der Begründung, die Gemeinde habe keine konkreten Planungsvorgaben für den Ortskern, weshalb eine von ihr erlassene Veränderungssperre auch haltlos sei. Dem pflichtete das Gericht bei; klare Vorgaben zur baulichen Entwicklung fehlten, so die Richter. Dieses Manko, so glaubt die Gemeinde, habe sie zwischenzeitlich durch die Aufstellung des Bebauungsplans "Innerortslage" behoben. Dieser sieht ein allgemeines Wohngebiet vor mit Obergrenzen für die Grund- und Geschossflächenzahl. Neue Bauvorhaben sollen Belange der "Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs insbesondere in den Kurvenbereichen der L 43 gewährleisten". Auflagen gibt es auch beim passiven Schallschutz, also bei der Dämmung straßenzugewandter Fenster, und bei Belüftungsanlagen. Es müssen zwei PKW-Stellplätze oder Garagen je Wohneinheit nachgewiesen werden.Kreis ordnet sofortigen Vollzug an

"Wir haben das geleistet, was das Gericht erwartet hat", sagt Alfred Dewald von der VG-Verwaltung Trier-Land. Ihre Beschwerde gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts zieht die Gemeinde zurück, weil diese durch die Kreisentscheidung obsolet geworden ist. Der Kreis hat neben der Zurückstellung den sofortigen Vollzug wegen öffentlichen Interesses angeordnet. Somit entfällt die aufschiebende Wirkung eines möglichen Widerspruchs. Der Anwalt von F & B, Curt Jeromin, sieht in dem Bauantrag keinen Dissens zu den Auflagen der Gemeinde. Entweder werde man erneut bei Gericht eine Freigabe anstreben oder eine Ausnahmegenehmigung beim Kreis beantragen.

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