Bis auf Igel sagen bisher alle ja zum Mosel-Aufstieg

Igel/Konz · Mehrere Räte haben sich inzwischen mit dem Bau einer neuen Straße zwischen Konz und der Autobahn 64 beschäftigt. Ob das überhaupt notwendig war, ist aber weiterhin offen.

An den Verbandsgemeinden und den Gemeinden soll es nicht liegen. Inzwischen haben viele vom Bau des Moselaufstiegs betroffene Kommunen gesagt, was sie von den Planungen halten. Bis auf eine Ausnahme sind bisher eigentlich alle grundsätzlich mit dem Bau der Straße einverstanden, die vom Endpunkt der Ortsumgehung Könen zwischen Konz und Wasserliesch über die Mosel zur Autobahn 64 bei Trierweiler führen und rund 60 Millionen Euro kosten soll. So beispielsweise der Konzer Verbandsgemeinderat, der sich in seiner jüngsten Sitzung gegen die Stimmen von SPD und Grünen für die Straße ausgesprochen hat (siehe Info). Der Igeler Gemeinderat hat in seiner Sitzung hingegen die Pläne abgelehnt. "Einstimmig", wie Ortsbürgermeister Franz-Josef Scharfbillig feststellt. Das verwundert nur wenig, denn die Igeler lehnen den Bau der Strecke schon seit mehr als 20 Jahren ab. Und so heißt es im neuen Ratsbeschluss auch, dass die 1995 festgelegte Trasse aus "planerischen undverkehrspolitischen Überlegungen sowie aufgrund einer Vielzahl umweltrelevanter Aspekte abzulehnen ist". Diese alte Streckenführung ist es, über die in den Räten gesprochen worden ist. So befürchten die Igeler unter anderem die Zerstörung von großen Waldflächen und mehr Verkehr im Ort. Statt der einen Brücke hätten die Igeler gerne zwei und einen Tunnel noch dazu: die sogenannte Zwei-Brücken-Lösung. Diese Idee aus dem Jahr 2011 sieht eine Verbindung vor, die von der gegenüberliegenden Moselseite in den Bereich zwischen Igel und Wasserbilligerbrück führt. Von dort aus soll es durch einen Tunnel Richtung Langsur und dann auf luxemburgischem Terrain zur Autobahn gehen. Über das Stadium der Idee ist dieser Plan nicht hinausgekommen. Zudem gibt es noch einen Grund, weshalb die Igeler unzufrieden sind. Sie erwarten eine Zunahme des Verkehrs in ihrem Ort durch Mautflüchtlinge. Sie fürchten, dass nach Einführung einer Maut viele Autofahrer die A 64 meiden. Stattdessen würden sie die Route durch Mertert, Wasserbillig und Igel nach Trier wählen. Die Mautpläne sind eine Idee der Bundesregierung, die vom Bundestag abgesegnet worden sind. Das Parlament hatte wenige Monate vor dieser in der Region Trier kritisch bewerteten Entscheidung über ein anderes verkehrspolitisches Thema abgestimmt: den Bundesverkehrswegeplan. Gegen den Willen der rheinland-pfälzischen Landesregierung war dort der Moselaufstieg aufgenommen worden (der TV berichtete). Für die Planung der Strecke ist der Landesbetrieb Mobilität (LBM) zuständig. Ob und wann der LBM mit konkreten Planungen beginnt, ist weiter offen. Auf TV-Anfrage hatte das zuständige Wirtschafts- und Verkehrsministerium mitgeteilt, dass bisher noch nicht darüber entschieden sei, welche Strecken angegangen werden. Auch der Landtagsabgeordnete Bernhard Henter (CDU) hatte bisher wenig Glück mit seinem Wunsch nach Informationen. Auf Anfrage teilte ihm Minister Volker Wissing (FDP) mit, dass sich aus dem Bundesverkehrswegeplan zwar ein Planungs- und Umsetzungsauftrag ergebe. Zudem habe der LBM eine Liste vorgelegt, die eine Reihenfolge der Projekte beinhaltet. Darüber sei noch nicht entschieden. Henter und sein CDU-Kollge Arnold Schmitt haben nun nachgelegt. In einer weiteren kleinen Anfrage wollen sie unter anderem wissen, wie die LBM-Liste aussieht und wann die Landesregierung gedenkt, ihre Reihenfolge vorzulegen. Es entspricht den parlamentarischen Spielregeln, dass spätestens Ende des Monats die Antworten vorliegen.Info: Der Stand der Planung

Anders als bei anderen Projekten können die Straßenplaner beim Bau des Moselaufstiegs auf alte Unterlagen zurückgreifen. Die aus den 90er Jahren stammenden Akten sind Teil des Planfeststellungsbeschlusses für den Bau der Straße. Dieser Beschluss wurde von einem Gericht aufgehoben, da aufgrund der schlechten Priorisierung im damaligen Bundesverkehrswegeplan mit einer zeitnahen Umsetzung nicht zu rechnen war. Im neuen Bundesverkehrswegeplan ist der Moselaufstieg hingegen in der Kategorie vordringlicher Bedarf einsortiert worden. In einem ersten Schritt prüfen nun Kommunen, inwieweit die alten Planungen noch passen. Denn seit den 90er Jahren sind unter anderem neue Baugebiete entstanden. Auch möchte die VG Trier-Land in der Nähe der Trasse Platz für Windräder schaffen.Kommentar

Wer bezahlt, kann bestimmen

Der vom Bundestag verabschiedete Bundesverkehrswegeplan ist kein Wunschkonzert. Die Aufnahme des Moselaufstiegs in den Plan gegen den Willen der damaligen rotgrünen Landesregierung hat zudem gezeigt, dass der Koalitionsfrieden in Mainz eine relevante Größe ist, die bei der Zusammenstellung der Vorhaben keine Rolle spielt. Vor diesem Hintergrund sollte die nun rot-grün-gelbe Landesregierung nicht versuchen, über die Hintertür - sprich über eine ominöse Prioritätenliste - das Vorhaben doch noch zu beerdigen. Das wäre unredlich und wirft eine Frage auf: Mit welcher Berechtigung wird überhaupt eine von den Fachleuten des LBM aufgestellte Liste mit Projekten des Bundes von der Landespolitik bewertet und am Ende möglicherweise sogar noch verändert? Auch bei Straßenprojekten muss schließlich gelten: Wer bestellt, bezahlt. Und wer bezahlt, der bestimmt auch. Diese Lektion sollten die Landespolitiker gelernt haben, die bereits beim Bau des Hochmoselübergangs meinten, ein Bundesprojekt stoppen zu können, nur weil es gut für die Mainzer Regierungskoalition gewesen wäre.

h.jansen@volksfreund.de

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