Bootsverbot schlägt hohe Wellen

Für Ärger sorgt der Entwurf einer neuen Rechtsverordnung über den Bootsbetrieb auf der Sauer. Aus Naturschutzgründen ist ein Fahrverbot bis 30. Juni und eine Genehmigung ab 1. Juli bei einem Mindestwasserstand am Pegel Bollendorf von 60 Zentimetern vorgesehen. Die Tourismusbetriebe sehen rot (der TV berichtete).

Luxemburg. Joachim Gerke, Leiter der Trierer Regionalstelle Wasserwirtschaft der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord, gibt Grund zur Hoffnung: Entschieden sei noch nichts, zwischen seiner und den luxemburgischen Behörden werde noch verhandelt. "Der Entwurf liegt dem Luxemburger Umweltministerium und der dortigen Wasserwirtschaftsverwaltung vor." Er nennt außer der Bedrohung der Fischbestände durch den übermäßigen Bootsbetrieb einen anderen Grund: "Es darf kein Einzelbetrieb bei der Vergabe der Bootsverleih-Genehmigung mehr bevorzugt werden."Dramatische Einbußen in der Saison

Vom Fahrverbot wäre die Sauerstrecke zwischen Wallendorf und Minden betroffen - die Fahrerlaubnis ab 1. Juli würde für die Sauer zwischen Minden und Wasserbillig gelten. Monika Richard vom Campingplatz Bollendorf ist wütend: "Wenn die Regelung kommt, bricht bei uns der Bootsbetrieb komplett weg." Dramatische Einbußen sieht auch Stefan Nork vom Jugendgästehaus Bollendorf auf sich zukommen: "April bis Juni sind die Hauptmonate. Voriges Jahr hatten wir etwa 800 Buchungen mit rund 2000 Übernachtungen nur von Schulen, ohne Kanuvereine und Familien."Eine Katastrophe bräche auch über Franz-Josef Wenzel vom Campingplatz Wallendorf herein: "Ich müsste mir überlegen, den Platz in der Vorsaison zu schließen." Wallendorfs Ortsbürgermeisterin Suzette Weber bestätigt: "Wir leben an der Sauer direkt oder indirekt vor allem vom Bootsbetrieb." Sie ist für eine Begrenzung der Bootsverleiher auf zwei oder drei Anbieter, für festgelegte Fahrzeiten und eine beschränkte Bootszahl. Michael Weber vom Kanuverband Rheinland ist kategorisch dagegen: "Die Sperrung der Sauer bis Ende Juni ist unmöglich, wo sollen wir sonst der Jugend die Natur auf dem Wasser ohne gefährlichen Schiffsverkehr näher bringen?" Und auch von Luxemburger Seite mehren sich Bedenken: Serge Vermeulen, Vorsitzender des luxemburgischen Kanu- und Kajakverbandes meint: "Unsere lizenzierten Fahrer sind die Leid Tragenden, wenn ein Fahrverbot kommt." Bollendorfs Ortsbürgermeister Hermann Schmitz sieht ein Dilemma zwischen Ökologie und Ökonomie: "In den Gutachten steht, dass die Laichgründe der Fische zwischen März und Juni nicht durch den Bootsbetrieb gefährdet sind", sagte er. Hans-Michael Bröhl, Bürgermeister der VG Irrel, hat seine Vorschläge an die SGD Nord so formuliert: grundsätzliche Bootssperre vom 1. März bis 30. Juni, für Ostern, Christi Himmelfahrt, Pfingsten und Fronleichnam Ausnahmegenehmigungen bei genügendem Pegelstand. Für den Rest des Jahres eine Fahrerlaubnis bis zu einem Pegel von 55 Zentimetern. Karl-Heinz Ort, Ortsbürgermeister von Langsuhr, bleibt gelassen: "Die vorgesehenen Änderungen sehe ich als vernünftige Regelung zum Wohl des Umweltschutzes." Auch Frank Wolff vom Luxemburger Umweltministerium kann sich eine Ausnahme für Kanu- und Kajakfahrer von Vereinen vorstellen.

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