Breite Allianz gegen LKW-Nachtfahrverbot

Die Stadt Trier sowie die Landkreise Bernkastel-Wittlich und Bitburg-Prüm lehnen ein Nachtfahrverbot auf der B 51 ab. Das ist das Ergebnis eines Anhörverfahrens, das im Kreisausschuss vorgestellt wurde.

 Zu Tausenden sind täglich Lastwagen auf der B 51 unterwegs. Auch nachts sollen sie weiter dort fahren können, ist das Ergebnis einer Anhörung von Kreisen, der Stadt Trier und Fachbehörden.TV-Foto: Friedemann Vetter

Zu Tausenden sind täglich Lastwagen auf der B 51 unterwegs. Auch nachts sollen sie weiter dort fahren können, ist das Ergebnis einer Anhörung von Kreisen, der Stadt Trier und Fachbehörden.TV-Foto: Friedemann Vetter

Trier. Ein Nachtfahrverbot für den Schwerlastverkehr auf der B 51 zwischen Trier und Bitburg im Zeitraum von 22 bis 6 Uhr komme momentan nicht infrage. Das teilte Landrat Günther Schartz (CDU) im Kreisausschuss mit. Er bezog sich dabei auf das Ergebnis einer Anhörung der Kreise Trier-Saarburg und Bernkastel-Wittlich sowie der Stadt Trier und von Fachbehörden. Die Befragung war im Frühjahr gestartet worden, nachdem das Mainzer Verkehrsministerium um Prüfung gebeten hatte, inwieweit im Großraum eine Bereitschaft bestehe, ein LKW-Fahrverbot zu akzeptieren. Eine solche Maßnahme könne in Betracht kommen, so das Ministerium, um die an der B 51 lebenden Menschen zu entlasten. Aus diesem Grund begrüßt auch die Verbandsgemeinde Trier-Land eine nächtliche Sperrzeit auf der "Bitburger". Alle anderen Befragten - die Kreise, das Oberzentrum, der Landesbetrieb Mobilität (LBM) und das Polizeipräsidium - lehnen eine Sperrung ab. So befürchtet Trier, dass sich der normalerweise stadtauswärts über die B 51 rollende Verkehr nächtens über die B 53 oder die Zurmaiener Straße schlängelt und zusätzlich auf das stark belastete Nadelöhr Ehranger Brücke aufläuft. Bei einer Entscheidung für ein Nachfahrverbot wäre die Entlastung der knapp 300 B 51-Anwohner in Neuhaus, Hohensonne und Windmühle gegen Belastungen von Einwohnern im Trierer Tal (Schweich, Longuich, Kenn, Trier-Ehrang) abzuwägen, so die Meinung des Kreises Trier-Saarburg. Der LBM bemerkt, dass die Ehranger Brücke ab 2008 grundlegend saniert werden müsse. Eine Verlagerung des LKW-Verkehrs sei insbesondere während der zweijährigen Bauphase "außerordentlich problematisch". Im Anhörverfahren wird auch auf die erhöhte Emissionsbelastung als Folge des Umwegs sowie die zeit- und personalintensive Überwachung der 32 Kilometer langen Sperr-Strecke hingewiesen. Die Überlegungen um die Einschränkung des Transit-Schwerlastverkehrs auf der B 51 machten abermals den vordringlichen Bedarf für den Lückenschluss zwischen der A 1 und der A 64 (Stichwort "Nordumfahrung" oder "Meulenwald-Autobahn") und die Westumfahrung ("Moselaufstieg") deutlich, sagte Landrat Schartz. Gäbe es die Nordumfahrung, so Schartz, wäre die Lenkung des LKW-Verkehrs über die A 64/A 1 zur A 60 (über Wittlich) in Richtung Belgien/Niederlande eine attraktive Alternative. Nach Auskunft des LBM laufen zurzeit Verkehrszählungen, um verlässliche Daten für eine Prognose der Verkehrsentwicklung im Raum Trier zu erhalten. Meinung Politisches Trostpflaster Die Anhörung zum LKW-Nachtfahrverbot auf der "Bitburger" hätte man sich sparen können. Das Ergebnis war schon vorher bekannt, die Aktion ein politisches Trostpflaster. Den leidgeprüften B 51-Anwohnern wird damit suggeriert, man prüfe alle Alternativen, doch in Wirklichkeit sind mit dem teuren Ausbau der Bundesstraße längst Fakten geschaffen worden, und die lauten: keine Umgehungen für Neuhaus und Hohensonne, kein LKW-Nachtfahrverbot. Die Brummis durchs enge Moseltal umzuleiten, ist keine probate Lösung - zumindest so lange nicht, bis die Ehranger Brücke saniert ist. a.follmann@volksfreund.de

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