Der lange Marsch im Winter

Eltern aus Longuich und Kirsch, deren Kinder in Schweich zur Schule gehen, müssen die Busfahrkarte komplett selbst bezahlen oder die Schüler müssen zu Fuß gehen. Das Problem: Fahrkarten belasten das Budget, und die Eltern erachten den Schulweg als gefährlich.

 Besonders im Winter gefährdet: Longuicher Schüler beim morgendlichen Schulweg über die Brücke nach Schweich. TV-Foto: Archiv/Michael Merten

Besonders im Winter gefährdet: Longuicher Schüler beim morgendlichen Schulweg über die Brücke nach Schweich. TV-Foto: Archiv/Michael Merten

Schweich. Während einer Versammlung des Elternausschusses der Hauptschule Schweich stand wieder einmal das Thema "Schulweg von Longuich nach Schweich" auf der Tagesordnung. Seit Jahren ärgern sich Eltern, dass ihre Kinder über die bei Frost glatte Brücke und den viel befahrenen Kreisel zu Fuß zur Schule gehen müssen (wir berichteten). Bus-Fahrkarten sind in voller Höhe aus eigener Tasche zu finanzieren. "Ich habe drei Kinder, das sind dann 105 Euro im Monat", schimpft ein Vater. Laut Schulgesetz ist der Schulweg zumutbar, wenn er nicht besonders gefährlich ist oder wenn der kürzeste nicht besonders gefährliche Fußweg zwischen Wohnung und weiterführenden Schulen nicht länger als vier Kilometer ist. Die Longuicher und Kirscher Schüler müssen täglich zwischen 1,8 und 3,2 Kilometern zurücklegen. "Das Problem sind die Gefahrenpunkte auf diesem Weg", betonte Schulelternsprecher Michael Mainzer. Was ist besonders gefährlich? "Die Maßstäbe und Kriterien, was als besonders gefährlich gilt, ergeben sich rein aus der Rechtsprechung", berichtet Friedhelm Fleischmann von der Polizeiinspektion Schweich. Maßgeblich sei etwa ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster von 1974 oder des OVG Nordrhein-Westfalen von 1976.So etwa besagt ein nordrheinwestfälischer Richterspruch, dass ein ein Meter breiter, begehbarer Randstreifen als nicht besonders gefährlich gelte. Fleischmann betont, dass die Polizei nur gehört werde, die Kreisverwaltung aber entscheide, wie der Schulweg eingestuft werde. Der Schweicher Kreisel habe die Situation für alle Verkehrsteilnehmer verbessert, berichtet Fleischmann. Polizei weist auf Glättegefahr hin

Beim Überqueren müssten Fußgänger nur eine Fahrtrichtung im Auge behalten und der Verkehr fließe dort jetzt langsamer. Allerdings hatte die Polizei auch daraufhin hingewiesen, dass die Brücke bei Glätte gestreut werden müsse, um die Sturzgefahr zu mindern. Dafür ist der Landesbetrieb Mobilität (LBM) zuständig, denn die Brücke ist Teil des "Außenbereichs" der L 141. Doch dessen Straßenmeisterei muss sich bei morgendlichem Schnee und Glatteis erst um die Höhenlagen und Gefällestrecken kümmern. Ein Abstecher vor sechs Uhr nach Schweich sei da nicht drin, heißt es. Auch bei der Stadt ist das Problem bekannt. "Wir streuen dann, wenn es eng wird. Aber das geht nicht um 6 Uhr", sagt Stadtbürgermeister Vitus Blang.Meinung Nur scheinbar paradox Die Missstände bei der Schülerbeförderung mit Linienbussen schlagen zurzeit große Wellen. Schülerinnen und Schüler, die das Glück haben, ihre Schule zu Fuß oder per Fahrrad erreichen zu können, gelten da als bevorteilt. Dies bestätigte jüngst ein Experte beim TV-Forum zum Thema. Wegen der verhältnismäßigen Nähe zum Schulzentrum zählen auch die Jugendlichen aus Longuich zu jenen "Privilegierten". Ist es wirklich ein Privileg, jeden Tag maximal zweimal vier Kilometer zur Schule und zurück laufen zu müssen, nur weil dieses Richtmaß einmal allgemein festgelegt wurde? Und nach der Entscheidung eines Richtergremiums aus den 70er Jahren gilt ein Randstreifen von einem Meter Breite als sicherer Schulweg. Dieses Urteil erging vor über 30 Jahren. Gilt dies auch heute noch? Vielleicht sollte das Thema Schulweg einer völlig neuen Beurteilung unterzogen werden. f.knopp@volksfreund.de

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