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aus unserem Archiv vom 28. Dezember 2009
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Die junge Generation soll mitreden

In der Ortsgemeinde Pluwig soll die Jugend mehr kommunalpolitisches Gehör erhalten. Geplant ist eine doppelt besetzte Jugendvertretung, die Ansichten, Vorschläge und Anregungen aus Sicht der jungen Generation in den Rat hineintragen soll.

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Pluwig. (f.k.) Nach dem Willen des Pluwiger Gemeinderats sollen seine Reihen künftig durch zwei junge Ortsbewohner ergänzt werden. Sie werden nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung zwar nicht abstimmungsberechtigt sein, sollen aber vor Beschlüssen und in Debatten eine Art Beraterfunktion erhalten.
 

Die Dinge aus anderem Blickwinkel betrachten


 
"Das Durchschnittsalter unseres Gemeinderats ist zwar verhältnismäßig niedrig, aber es sind dennoch Erwachsene, die die Dinge aus ihrer Sicht beurteilen", sagt Ortsbürgermeister Wolfgang Annen. Junge Menschen würden die Probleme und Entwicklungen in ihrem Heimatort jedoch aus ihrem Blickwinkel betrachten - sei es, wenn es um die Belange von Kindern und Jugendlichen gehe, aber auch bei Fragen von allgemeiner Bedeutung.
 
Während die Gemeinderäte auf die Dauer von fünf Jahren gewählt werden, soll die "Amtsperiode" der Jugendvertreter auf zwei Jahre beschränkt werden. Annen: "Durch Schule und Ausbildung durchlaufen Jugendliche innerhalb von fünf Jahren zu viele Veränderungen, die zudem oft mit Ortswechseln und veränderten Lebensschwerpunkten verbunden sind."
 

Bald Wahlversammlung im Bürgerhaus


 
Die Gemeinde lädt nun alle interessierten Jugendlichen aus Pluwig zu einer Wahlversammlung ein, die am Dienstag, 5. Januar, 17 Uhr, im Bürgerhaus beginnt.
 
In dem Aufruf dazu heißt es: "Es geht nicht darum, in stundenlangen Sitzungen langweilige Inhalte zu diskutieren. Stattdessen sollen sich die gewählten Jugendvertreter aktiv an den Gemeinderatssitzungen beteiligen und sich dabei für die Belange der Kinder und Jugendlichen im Dorf starkmachen."
 
Für die Pluwiger Jugendvertretung soll diese "Satzung" gelten:
 
Zwei Jugendvertreter werden auf Gemeindeebene gewählt. Sie werden zu den Gemeinderatssitzungen eingeladen und können dort mitreden.
 
Das aktive Wahlrecht (wählen dürfen) gilt für Jugendliche und junge Erwachsene von 13 bis 20 Jahren. Das passive Wahlrecht (selbst gewählt werden dürfen) besitzen Jugendliche und junge Erwachsene von 15 bis 22 Jahren.
 
Die Jugendvertreter werden in einer Wahlversammlung gewählt, die von der Gemeinde, der Jugendpflege und engagierten Jugendlichen organisiert wird.
 
Die Jugendvertreter werden auf die Dauer von zwei Jahren gewählt.
 
Auf Verbandgemeindeebene sollen vierteljährlich Treffen aller Jugendvertreter stattfinden, die wiederum zwei Vertreter in den Jugend-, Sport- und Sozialausschuss der Verbandgemeinde entsenden.
 
"Wir erhoffen uns von den Jugendvertretern innovative Ideen im Rat", sagt der Ortsbürgermeister.
 
Zudem bestehe die Hoffnung, durch mehr aktive Beteiligung der jugendlichen Politikverdrossenheit entgegenzuwirken.


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