Dienstwagenaffäre des Bürgermeisters der VG Ruwer: Fahrtkostenurteil gegen ist rechtskräftig

Trier/Waldrach · Die strafrechtlichen Folgen der sogenannten Fahrtkostenaffäre sind für Bernhard Busch vorerst ausgestanden. Die Staatsanwaltschaft legt keine Rechtsmittel gegen das Urteil des Amtsgerichts Trier ein. Nun muss noch die Kreisverwaltung entscheiden, ob und welche disziplinarrechtlichen Folgen es hat, dass der Bürgermeister der Verbandsgemeinde Ruwer jahrelang zu Unrecht Fahrkosten für sich behalten hat.

 Bernhard Busch (FDP)

Bernhard Busch (FDP)

Foto: Administrator (h_tl )

Selten heißt nicht unmöglich. Normalerweise muss ein Angeklagter zahlen, wenn er von einem Gericht zu einer Geldstrafe verurteilt worden ist. Im Fall der von Bernhard Busch zu Unrecht einbehaltenen Fahrtkosten sieht die Sache anders aus. Richterin Stephanie Lübke hat es in ihrem Urteil in der vergangenen Woche bei einer Verwarnung für den Bürgermeister der Verbandsgemeinde Ruwer belassen. Die Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 100 Euro ist zur Bewährung ausgesetzt worden (siehe Extra). Außerdem muss Busch je 2500 Euro an zwei Kindertagesstätten zahlen.

Konkret bedeutet dies, dass die strafrechtliche Aufarbeitung nach Zahlung der Geldbeträge an die Kindergärten abgeschlossen ist. Falls Busch nicht erneut Fahrtkosten für sich behält, die der Verbandsgemeinde Ruwer zustehen.
Bis zum Mittwoch hat dieser Urteilsspruch noch unter dem Vorbehalt gestanden, dass Verteidigung oder Staatsanwaltschaft Berufung einlegen können. Dann hätte das Landgericht den Sachverhalt erneut verhandelt und am Ende ein Urteil gesprochen. Doch dazu wird es nicht kommen. Auf TV-Anfrage hat Peter Fritzen, Leitender Oberstaatsanwalt, mitgeteilt, dass die Staatsanwaltschaft Trier keine Rechtsmittel einlegt. Die Strafverfolgungsbehörde hatte ursprünglich eine Geldstrafe von 220 Tagessätzen zu je 100 Euro gefordert. Damit wäre der Bürgermeister vorbestraft gewesen. Die Folge wäre gewesen, dass er sein Amt verloren hätte. Nach Auskunft von Rechtsanwalt Andreas Ammer wird sein Mandant das Urteil ebenfalls akzeptieren.Kreisverwaltung am Zug

Ausgestanden ist die ganze Angelegenheit für den Verwaltungschef der VG Ruwer jedoch noch nicht. Denn neben der strafrechtlichen Aufarbeitung gibt es eine disziplinarische. Dafür zuständig ist die Kreisverwaltung Trier-Saarburg. Deren Sprecher Thomas Müller macht keine Angaben darüber, wann die Behörde entscheiden wird. Urteil und Begründung würden derzeit noch nicht vorliegen. Am Ende dieses Verfahrens kann die Entfernung aus dem Amt stehen.

Die Kreisverwaltung wird bei der Bewertung der Unregelmäßigkeiten mehr Fälle im Blick haben als das Amtsgericht. Denn für die strafrechtliche Beurteilung zählen nur Vorkommnisse aus den letzten fünf Jahren. Bei der disziplinarischen Aufarbeitung geht es um einen Zeitraum seit 2001.

Schlussendlich gibt es dann noch die politische Aufarbeitung der Affäre. Die im Verbandsgemeinderat Ruwer vertretenen Parteien und Gruppierungen (CDU, SPD, FWG, Grüne) haben sich bisher bei der Bewertung der Vorgänge mit Hinweis auf das laufende Verfahren zurückgehalten. Laut Gemeindeordnung kann im Extremfall eine Mehrheit im Rat ein Abwahlverfahren für den Verwaltungschef beschließen. Dann würden die wahlberechtigten Bürger aus der VG bei einer Abstimmung entscheiden, ob Bernhard Busch seinen Posten behalten kann.Extra

Bewährung: Nach Paragraf 59 des Strafgesetzbuchs kann unter Umständen eine Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden. Unter anderem dann, wenn zu erwarten ist, "dass der Täter künftig auch ohne Verurteilung zu Strafe keine Straftaten mehr begehen wird." Zudem müssen "besondere Umstände vorliegen, die eine Verhängung von Strafe entbehrlich machen." Außerdem heißt es im Gesetzestext, dass "die Verteidigung der Rechtsordnung die Verurteilung zu Strafe nicht gebietet." Diese Bedingung wird in Gesetzeskommentaren so erklärt, dass es dem allgemeinen Rechtsempfinden entsprechen muss, dass keine Verurteilung erfolgt. har

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort