Ein Dorf sagt Nein zum Plan für die Windkraft

Trierweiler · Seit Jahren denken Verbandsgemeinderäte über neue Flächen für Windkraft nach. Da sich die Voraussetzungen ändern, sind vor dem Jahreswechsel noch schnell entsprechende Pläne verabschiedet worden. Die Trierweilerer fürchten, dass ihre Anliegen dabei auf der Strecke geblieben sind.

 Wie hier in der Nähe des Helenenbergs bei Welschbillig drehen sich bereits heute Windräder. Die Trierweilerer sind unzufrieden mit den neuen Plänen zur Nutzung der Windkraft in der VG Trier-Land. TV-Foto: Harald Jansen

Wie hier in der Nähe des Helenenbergs bei Welschbillig drehen sich bereits heute Windräder. Die Trierweilerer sind unzufrieden mit den neuen Plänen zur Nutzung der Windkraft in der VG Trier-Land. TV-Foto: Harald Jansen

Foto: (h_tl )

Trierweiler. Mindestens 1000 Meter. So weit müssen Windräder künftig von Dörfern entfernt sein. Dieser Mindestabstand gilt für Thomm genauso wie für Mehring oder Igel. Nur nicht für Trierweiler. Da waren es weniger Meter als sonstwo üblich und werden es nach Auskunft von Ortsbürgermeister Matthias Daleiden auch künftig weniger sein. Teilweise stehen Windräder 600 oder 700 Meter von den ersten Häusern entfernt.
Diese geringen Entfernungen stammen aus einer Zeit, als die Anlagen noch nicht so hoch wie heute waren und die Ortsgemeinde Trierweiler eigens einen Bebauungsplan aufstellte, der Windräder zuließ. Den Bebauungsplan hob der Gemeinderat aufgrund rechtlicher Probleme später wieder auf. Die Windräder sind inzwischen höher, auf den Flächen am Hungerberg blieb Windenergienutzung erlaubt. Und sie wird auch nach den Plänen der Verbandsgemeinde (VG) Trier-Land erlaubt bleiben.
Fukushima als Auslöser


Grund für die neuen Pläne der VG Trier-Land und der anderen Verbandsgemeinden im Landkreis sind veränderte Rahmenbedingungen für die Windenergienutzung im Land. Nach der Reaktorkatastrophe von Fukushima wollte die frühere rheinland-pfälzische Landesregierung den Ausbau der Windenergie erleichtern. Die Verbandsgemeinderäte begannen mit der Suche nach zusätzlichen Flächen, auf denen Windräder gebaut werden können. In keiner Verbandsgemeinde im Land ist die Suche bisher abgeschlossen worden. Inzwischen gibt es jedoch neue und restriktivere Vorgaben vom Land für die Ausweisung von Gebieten. So gilt, dass zwischen den Rotoren und Dörfern sowie Städten mindestens ein Kilometer Abstand liegen muss. Bei Anlagen über 200 Meter Höhe sind es 1100 Meter.
Am Hungerberg bei Trierweiler sieht die Sache nach aktueller Lage anders aus, weil das bestehende Gebiet für Windkraftnutzung Bestandschutz hat und unverändert in die neuen Pläne übernommen worden ist. Mit geringeren Abständen. Nach Ansicht der Trierweilerer und der Kreisverwaltung Trier-Saarburg hätte das so nicht sein müssen - wenn die Verbandsgemeinde Trier-Land die neuen Abstandsregeln auch für den Hungerberg übernommen hätte. Dort stehen aktuell sieben Anlagen. Diese sind nicht nur vom Ortsteil Udelfangen oder von Trierweiler-Neuhaus aus besonders gut zu sehen. Auch vom Trierer Petrisberg aus sieht man die sich hinter der Mariensäule drehenden Rotoren.
Ein Fachanwalt soll nun klären, wie es weitergeht. Sollten die Belange der Ortsgemeinde "nicht in der rechtlich gebotenen Weise wahrgenommen worden sein", wollen die Trierweilerer juristisch gegen die Pläne der Verbandsgemeinde Trier-Land vorgehen. Warum das? Die Verbandsgemeinde Trier-Land hat die neuen Abstandsregeln für das alte Gebiet nicht übernommen, weil dann eine neue Offenlegung der kompletten Pläne für Windkraft in der VG notwendig geworden wäre. Bis zu einer erneuten endgültigen Entscheidung über die Flächen für Windkraft wären dann vermutlich wieder einige Monate vergangen. Das wollte offensichtlich niemand riskieren.
Der Ortsgemeinderat Trierweiler will offensichtlich auch nichts riskieren. Das Gremium hat deshalb die Fortschreibung des Flächennutzungsplans für die Verbandsgemeinde Trier-Land einstimmig abgelehnt. Damit soll unter anderem verhindert werden, dass ein achtes Windrad auf dem Hungerberg errichtet werden kann. Der Bau dieser Anlage ist nach Auskunft von Ortsbürgermeister Matthias Daleiden bereits beantragt.Meinung

Zu hoher Zeitdruck
Über den richtigen Abstand zwischen Wohnhäusern und Windenergieanlagen ist in den vergangenen Monaten viel diskutiert worden. Mindestens ein Kilometer, 800 Meter oder doch besser 1200 Meter? Über solche Diskussionen können Menschen in Trierweiler höchstens lächeln. Denn die Rotoren auf dem Hungerberg kommen den Menschen viel näher. Nach Ansicht des Gemeinderats hätte das verhindert werden können, wenn die neuen Abstandsregeln übernommen worden wären. Dies unterblieb. Wohl auch deshalb, weil die VG Trier-Land so wie alle anderen Verbandsgemeinden unter Zeitdruck gestanden hat. Denn die Landesregierung hat die Spielregeln geändert für die Ausweisung von Flächen für die Windkraftnutzung. Da wollte offensichtlich jeder noch seine kostspieligen Planungen unter Dach und Fach bekommen. Es verdichten sich die Anzeichen, dass diese Eile womöglich vergebens gewesen ist. Denn das zuständige Ministerium hat klargemacht, dass die neuen Regeln sozusagen rückwirkend gelten. Damit sieht es so aus, als ob wie bei der Kommunalreform das wankelmütige Vorgehen der Regierung in Mainz zu Murks im Land führt. Ausbaden müssen das in diesem Fall am Ende die Menschen in Trierweiler. h.jansen@volksfreund.de

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