Ein kräftiger Aufschlag für die letzte Ruhe

Deutlich teurer wird nun auch in Schweich und Issel die letzte Ruhestätte. Auf Ratsbeschluss erhöht die Stadt die Beerdingungs- und Grabgebühren um 20 Prozent. Gleichzeitig sollen Flächen für moslemische Gräber ausgewiesen werden.

 Gepflegte Totenruhe hat ihren Preis: Die Gebühren für den Schweicher Friedhof müssen angehoben werden. TV-Foto: Friedhelm Knopp

Gepflegte Totenruhe hat ihren Preis: Die Gebühren für den Schweicher Friedhof müssen angehoben werden. TV-Foto: Friedhelm Knopp

Schweich. Lange hatte die Stadt Schweich - oder besser ihr Rat - mit der Erhöhung der Beerdigungs- und Grabgebühren gezögert, zumal auch eine "sozial verträgliche" Gebühren-Erhöhung noch nicht zur Kostendeckung führt. "Wenn man die Gebühren wirklich kostendeckend ansetzen wollte, müsste man pro Bestattung 1000 Euro und mehr nehmen", meint etwa CDU-Ratsmitglied Johannes Heinz.Kommunalaufsicht mahnt Preisanpassung an

Dennoch musste nach Angaben von Stadtbürgermeister Vitus Bang gehandelt werden, nachdem die Kommunalaufsicht bei der Kreisverwaltung schon im vergangenen Herbst bei den Gemeinden eine Preisanpassung angemahnt hatte. Seit der letzten Gebührenanhebung seien zwölf Jahre vergangen und die Preise und Einkommen in dieser Zeit erheblich gestiegen. Aus der Betrachtung der heutigen Verbraucherpreise ergebe sich ein deutlicher Anpassungsbedarf bei den Gebührensätzen, heißt es in einem Schreiben der Kreisverwaltung. Mit einer Anhebung um 20 Prozent entspricht die Stadt den Empfehlungen des Kreises. An einigen Beispielen lässt sich die tatsächliche Auswirkung der Anhebung ablesen: Zahlten Hinterbliebene bisher für ein normales Reihengrab 407 Euro (Issel 325 Euro), sind es nun 450 Euro (Issel 360 Euro). Antwort auf veränderte Bevölkerungsstruktur

Eine einfache Urnengrabstätte kostete bisher 183 Euro, künftig 200 Euro. Für eine Sargbestattung mit Ausheben und Schließen des Grabes waren bisher 307 Euro zu entrichten, künftig sind es 350 Euro. Die Aufbahrung in der Leichenhalle bis zu vier Tagen kostete bisher 41 Euro, künftig werden es 60 Euro sein. Geändert werden auch einige Punkte in der Friedhofsordnung. Die herausragendste Neuerung ist die Zulassung von moslemischen Grabstätten mit Rücksicht auf die veränderte Bevölkerungsstruktur. Diese Gräber müssen nach Osten ausgerichtet sein und sollen durch Hecken und Sträucher optisch vom übrigen Friedhof getrennt werden. Begründet wird dies in einer Sitzungsvorlage des Haupt- und Finanzausschusses damit, dass "im moslemischen Kulturkreis eine weitere Grabgestaltung und -pflege nicht nach den bei uns üblichen Vorstellungen vorgenommen wird. Damit sich die übrigen Friedhofsbesucher dadurch nicht gestört fühlen, erscheint eine optische Trennung als sinnvoll". Die Änderungen der Friedhofsordnung und die neue Gebührensatzung treten zum 1. Juli 2008 in Kraft. Meinung Zu lange stillgehalten Der allgemeine Preisanstieg hat auch vor dem Friedhof nicht halt gemacht. Schweicher Bürger, die nach dem 1. Juli eine Trauerfall zu beklagen haben, werden dies zu spüren bekommen. Schweich steht exemplarisch für viele Kommunen im Kreis, die wegen ihres defizitären Haushalts von der Kommunalaufsicht aufgefordert wurden, ihre Einnahme-Situation aufzubessern. Viele Möglichkeiten bieten sich den Gemeinden da nicht. Die Friedhofsgebühren-Liste ist so eine Möglichkeit. Erschwerend kommt im Fall Schweich das lange Stillhalten hinzu. Warum wurde in den vergangenen zwölf Jahren nicht öfter mal eine kleine Aufstockung beschlossen? Nun ist die erforderliche Anpassung hoch und finanziell schmerzhaft. f.knopp@volksfreund.de

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort