Fahrverbot für Blockierer von Rettungsgassen

Trier · Die Feuerwehr Hetzerath macht mit Einsatz-Video anschaulich, was passiert, wenn keine Rettungsgasse gebildet wird. Über 200.000 Mal ist das Video angeklickt worden, das die Feuerwehr Hetzerath (Bernkastel-Wittlich) am 13. September nach einen Einsatz auf der A.1 auf ihrer Facebook-Seite gepostet hat.

Es wurde aus dem Feuerwehrwagen heraus gefilmt und zeigt, wie dieser versucht, zwischen zwei auf der Autobahn im Stau stehenden LKW durchzufahren. Trotz Martinshorn und Blaulicht bewegt sich keines der vor dem Feuerwehrwagen stehenden Fahrzeuge zur Seite.

Zwei Wehrmänner springen aus dem Wagen und fordern wild gestikulierend, die LKW- und Autofahrer auf, eine Rettungsgasse zu bilden. Auf dem Video, das bundesweit für Furore gesorgt hat, ist zu sehen, das einige der Brummi-Fahrer auf der Autobahn stehen und erst einmal zu ihren Fahrzeugen gehen müssen. Und danach wie sich das Feuerwehrauto in Millimeter-Arbeit zwischen den LKW und Auto durchquält und nur mühsam voran kommt.

Dadurch habe sich die Anfahrt zum Einsatzort um mehrere Minuten verzögert, heißt es auf der Facebook-Seite der Hetzerather Feuerwehr. Und weiter: "Aus diesem Grund: Rettungsgasse bilden; sie kann Leben retten, auch deines!!!" Immer wieder kommt es auch in der Region zu Behinderungen von Rettungseinsätzen, weil rücksichts- oder gedankenlose Autofahrer nicht wie vorgeschrieben, eine Gasse bilden, damit die Einsatzfahrzeuge ungehindert zur Unfallstelle kommen können. Es gebe kaum Einsätze auf viel befahrenen Straßen, wo es nicht zu solchen Problemen kommt, sagt Manfred Schiffer. Er ist ärztlicher Leiter Rettungsdienst bei der Kreisverwaltung Trier-Saarburg und damit zuständig für die in der gesamten Region eingesetzten Notärzte. Wie oft es tatsächlich in der Region zu derartigen Behinderungen der Rettungskräfte kommt, kann die Polizei nicht sagen. Es gebe darüber keine Statistik, heißt es aus dem Trierer Polizeipräsidium.

Mehr zu diesem Thema: Rücksichtslosen Autofahrern drohen härtere Strafen In der Straßenverkehrsordnung ist das Bilden einer Rettungsgasse festgelegt und klar beschrieben: "Sobald Fahrzeuge auf Autobahnen sowie auf Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder sich die Fahrzeuge im Stillstand befinden, müssen diese Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen für eine Richtung eine freie Gasse bilden", heißt es im Paragraf 11 der Verordnung.


Doch nicht nur, dass die Retter blockiert werden. Oft begeben sich die vom Stau genervten Autofahrer in Lebensgefahr, weil sie nicht länger warten wollen. So wie im August auf der A 29 bei Oldenburg. Mehrere Auto- und Lastwagenfahrer haben im Stau nach einem schweren Unfall auf der Autobahn gewendet und sind dann entgegen der Fahrtrichtung über eine Ausfahrt abgefahren.

Solche Autofahrer sollen künftig härter bestraft werden. Der Bundesrat stimmt am Freitag in der letzten Sitzung vor der Wahl über drastisch höhere Bußen ab. Demnach sollen 240 Euro Bußgeld und ein Monat Fahrverbot drohen, wenn Autofahrer Einsatzwagen mit Blaulicht und Einsatzhorn nicht sofort freie Bahn verschaffen - unabhängig von einer Rettungsgasse. Im schlimmsten Fall sollen es 320 Euro plus ein Monat Fahrverbot sein. Bislang kann ein Verstoß lediglich mit 20 Euro geahndet werden. Stimmt der Bundesrat zu, wird dies Teil der Verordnung - es sei denn, die Regierung zieht diese ganz zurück.

Damit folgt die Länderkammer unter anderem auch einer Forderung des rheinland-pfälzischen Innenminister Roger Lewentz (SPD). Er bereits im Frühjahr vorgeschlagen, über das Ausweiten von Fahrverboten zu reden und die Geldstrafen für das Blockieren von Rettungsgassen deutlich zu erhöhen. Ohne zusätzliche Sanktionen sei das Verhalten mancher Verkehrsteilnehmer nicht zu ändern, sagte Lewentz damals (der TV berichtete).

Der Trierer Verkehrspsychologe Richard Tank zweifelt, dass durch höhere Strafen, das Verhalten der Autofahrer geändert werde. Dadurch werde lediglich das Gewissen beruhigt, "etwas getan zu haben". "Insofern dient die Forderung höherer Strafen lediglich einem Freund-Feind-Denken und fördert eine Polarisierung", glaubt der Psychologe.

Mehr Druck auf Rettungsgassen-Blockierern

Rheinland-Pfalz hält nach wie vor für Blockierer von Rettungsgassen an der Forderung nach Fahrverboten fest. Zusätzlich soll ab Oktober der Einsatz von Hubschrauber und von Überwachungs-Fahrzeugen zum Filmen oder Fotografieren von Autobahnbrücken getestet werden. Das sagte ein Sprecher des rheinland-pfälzischen Innenministeriums. Damit sollen die Kennzeichen von Fahrzeugen, die Rettungsgassen blockieren, beweissicher festgestellt werden. Ferner werde man testen inwieweit Streifenwagen oder Motorräder bei Staus sinnvoll zum Einsatz kommen können, um auf ein Bilden der Rettungsgasse hinzuwirken, nach Möglichkeit Aufklärungsgespräche zu führen oder auch Vergehen zu ahnden.So bildet man eine Rettungsgasse


Bei einem Stau auf mehrspurigen Straßen sind alle Autofahrer laut Straßenverkehrsordnung verpflichtet, die Rettungsgasse freizumachen. Und so wird eine Rettungsgasse gebildet: Autos auf dem linken Fahrstreifen fahren so weit wie möglich an den linken Fahrbahnrand, alle anderen fahren auf ihrer Spur möglichst weit nach rechts. Die Rettungsgasse wird also immer zwischen der linken Spur und der rechten daneben gebildet, egal, ob die Straße zwei, drei oder sogar vier Spuren hat. Dazu gibt es auch ein Video des ADAC.

Sie können es sich anschauen unter www.volksfreund.de/videos

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