Falschfahrer werden ausgebremst

Die VG Trier-Land muss geeignete Maßnahmen ergreifen, um den unbefugten Verkehr auf dem Wirtschaftsweg ins Gillenbachtal einzuschränken. So lautet der Vergleich nach einem Ortstermin des Gerichts.

 Glück hat dieser Autofahrer, dass er auf dem Schleichweg ins Gillenbachtal nicht in eine Polizeikontrolle, sondern in einen Ortstermin des Verwaltungsgerichts geriet. Kleines Foto: Durchfahrt-Verboten-Schild am Waldhotel Gillenbach. TV-Fotos (2): Albert Follmann

Glück hat dieser Autofahrer, dass er auf dem Schleichweg ins Gillenbachtal nicht in eine Polizeikontrolle, sondern in einen Ortstermin des Verwaltungsgerichts geriet. Kleines Foto: Durchfahrt-Verboten-Schild am Waldhotel Gillenbach. TV-Fotos (2): Albert Follmann

Trier/Trier-Land. "Der Kläger kann nicht dauerhaft gegen Windmühlen anrennen", bemerkt Georg Schmidt. Die Abordnung des Verwaltungsgerichts Trier mit Präsident Schmidt an der Spitze erlebte am Dienstagmorgen bei einem Ortstermin hautnah, wie Autofahrer unerlaubt über den schmalen Wirtschaftsweg von Sirzenich hinunter ins Gillenbachtal statt über die B 51 fahren. Dabei ist das Sträßchen nur für Anlieger (bis zum Platz des Hundevereins Sirzenich), für land- und forstwirtschaftlichen Verkehr sowie Fahrräder und Kleinkrafträder frei. Eine Untätigkeitsklage gegen die Verkehrsbehörde, die Verbandsgemeinde-Verwaltung Trier-Land, haben Anwohner des Gillenbachtals erhoben. Sie wollen, dass dem wilden Fahren und dem damit verbundenen Lärm- und Sicherheitsrisiko durch das Anbringen von Schranken Einhalt geboten wird. Am Wochenende seien die Störungen besonders schlimm, berichtet Anwohner Günther Schmitz, aber auch morgens und im Feierabendverkehr. "Wir wehren uns gegen eine Schranke, die Anlieger müssen ja noch zu ihren Grundstücken und in den Wald", meint Trierweilers Ortsbürgermeister Matthias Daleiden. Sirzenichs Ortsvorsteher Bernhard Hoffmann befürchtet, dass eine Schranke aus Frust beschädigt wird oder "die halbe Zeit offensteht", weil Durchfahrtsberechtigte sich nicht die Mühe machen, sie mit ihrem Schlüssel wieder zu schließen. Die jetzige Situation sei unhaltbar, bemerkt der Richter, auf der anderen Seite wolle man aber auch "kein schrankenloses Schrankenwesen" überall dort, wo unbefugt Straßen genutzt werden. Dem Vorschlag des Gerichts auf einen Vergleich stimmten die Beteiligten zu. Bis zum 30. Juni hat nun die VG Trier-Land Zeit, die Falschfahrer aufzuhalten. Richter Schmidt ("Eine Ermittlung des Verkehrsstroms ist unerlässlich") regte eine "Goodwill"-Aktion mit einer Verkehrszählung durch Studenten in Verbindung mit einer Flugblatt-Aufklärungskampagne an. Doch auch er hat seine Zweifel, dass es auf freiwilliger Basis funktioniert: "Es wird vermutlich auf eine Schranke hinauslaufen." Meinung Überzeugungsarbeit angesagt Kämpfe gegen die Freiheit der Autofahrer sind verlustreich und schaden dem Image. Das wissen auch die Bürgermeister und Verwaltungsbeamten aus Trier-Land, die nach dem Gerichts-Vergleich nun die Falschfahrer vom Gillenbachtal stoppen müssen. Und das bedeutet nicht nur, den Weg zu sperren, sondern auch, die Bürger von der Notwendigkeit dieser Maßnahme zu überzeugen. Man könnte es mit Appellen an die Vernunft der Autofahrer probieren, aber die Radikal-Lösung Schranke wird wohl unumgänglich sein. a.follmann@volksfreund.de

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