Freizeitsee „Triolago“: Streitparteien wollen verhandeln

Riol · Noch nicht vom Tisch ist die angedrohte Enteignung eines Rioler Winzers, der zum weiteren Ausbau des Freizeitsees "Triolago" eine Anbaufläche hergeben soll. Zunächst aber versuchen die Beteiligten, sich aber auf dem gütlichen Weg zu einigen.

Weil ein Winzer sein Grundstück, das zum Endausbau des Rioler Freizeitsees erforderlich ist, nicht verkaufen wollte, griff der Ortsgemeinderat zum "letzten Mittel": Er beschloss, bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord ein Enteignungsverfahren zu beantragen (der TV berichtete).

Zuvor jedoch wollen der Winzer sowie die Vertreter der Orts- und der Verbandsgemeinde nochmals gemeinsam nach einer Lösung suchen. Das entscheidende Gespräch soll noch im April stattfinden.

Die Ausgangssituation: Seit 2003 entsteht aus einer Kiesgrube am Rioler Moselufer ein Freizeitsee. Das Millionen-Projekt ist eine Gemeinschaftsaufgabe des Investors, der Becker Freizeitsee GmbH, und der Gemeinde Riol.

Vertraglich ist festgehalten, dass die Gemeinde die notwendigen Grundstücke erwerben muss. Das Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) ist ihr dabei behilflich. Rund 50 Grundstücke hat die Gemeinde in den vergangenen Jahren erworben. Zum Endausbau wird aber eine Fläche benötigt, die zurzeit noch von ihrem Eigentümer zum Weinanbau genutzt wird. Der Winzer lehnte den Verkauf bislang aus mehreren Gründen ab: Sein Grundstück wurde erst 2005 in die damals erweiterte und fortentwickelte Freizeitsee-Planung einbezogen.

In dem Glauben, für ihn ändere sich nichts, hatte der Winzer aber noch ein Jahr zuvor neue Rebstöcke gepflanzt. Nun fordert er die Rückerstattung des in die Rebstöcke investierten Geldes, die Erstattung der geleisteten Arbeitsstunden und eine entsprechende Ausgleichsfläche.

Bislang konnten sich Gemeinde und Winzer über den Preis nicht einigen. Dies wiederum verzögert die geplante Fertigstellung des Freizeitsees.

In seiner jüngsten Sitzung hatte der Rioler Gemeinderat daher beschlossen, ein Enteignungsverfahren bei der SGD Nord zu beantragen. Zuständig für den entsprechenden Antrag ist laut Arnold Schmitt, Ortsbürgermeister von Riol, die Verbandgemeindeverwaltung (VGV).

"Noch ist der Antrag nicht gestellt", teilte Armin Kopp, Projektleiter "Freizeitsee" der VGV Schweich auf TV-Anfrage mit. Ein Enteignungsverfahren zu beantragen, sei kein Geschäft der laufenden Verwaltung. Dies komme alle paar Jahre mal vor und müsse sorgfältig vorbereitet werden.

Parallel dazu bot die Verbandsgemeindeverwaltung dem Winzer einen Gesprächstermin an. Bis vergangenen Donnerstag, 15. April, hatte ihm die Verwaltung Zeit eingeräumt, auf das Angebot zu reagieren.

"Mir wird die Pistole auf die Brust gesetzt", sagt der Winzer gegenüber unserer Zeitung. Er betont aber auch, dass er gesprächs- und verhandlungsbereit sei. Dies ließ er auch der VGV durch seinen Rechtsanwalt ausrichten.

"Wir haben schnell darauf reagiert und sofort zwei Terminvorschläge für das Gespräch im April gemacht", sagt Kopp. Arnold Schmitt, Vertreter der VGV - eventuell auch Bürgermeister Berthold Biwer - und des DLR würden an dem Gespräch teilnehmen.

Beide Seiten hoffen auf eine gütliche Einigung.

Meinung

Hoffen auf Einigung

Von Friedhelm Knopp

Grundstücksstreit, Verweigerung und Enteignung? Soweit könnte es kommen am schönen blauen Rioler See, dem zu seiner Vollkommenheit leider noch ein Stück fehlt. Und just auf diesem Stück wächst zurzeit noch der Riesling. Zunächst hoffen nun alle Beteiligten auf eine gütliche Einigung in letzter Minute. Auch im Interesse des gesamten Projekts ist auf solches Einvernehmen zu hoffen. Der bittere Beigeschmack einer Enteignung, das "gefühlte" Unrecht, das einem Bürger zum Vorteil des Sees angetan wurde, könnte zur emotionalen Hypothek für das Projekt werden. Auch wenn die finanzielle Bürde durch den See schwer auf der Ortsgemeinde lastet - für einen angemessenen Ausgleich von Kosten und Zeit, die der Anrainer in sein Grundstück investierte, sollte es noch reichen. f.knopp@volksfreund.de

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