Gericht: Planungen nicht konkret genug

Klage-Erfolg einer Baugesellschaft gegen den Landkreis: Der Kreis muss jetzt über einen Bauantrag entscheiden, den er wegen einer Veränderungssperre der Gemeinde Trierweiler zunächst zurückgestellt hatte.

Trierweiler. (alf) Das Tauziehen um den Bau von großen Wohn-Komplexen in Trierweiler (der TV berichtete) geht weiter. Nun hat das Verwaltungsgericht in Trier der Klage der Baugesellschaft "F & B Constructions" (Oberanven/Luxemburg) gegen den Kreis Trier-Saarburg stattgegeben. Das Unternehmen hatte den Antrag gestellt, an der Ecke Kirchstraße/Schulstraße in Trierweiler mehrere Eigentumswohnungen zu bauen, nachdem es bereits gegenüber ein Haus mit zehn Eigentumswohnungen hochgezogen hatte. Weil die Gemeinde diese großen Wohneinheiten aus städtebaulichen Gründen vermeiden möchte, beschloss sie, den Bebauungsplan "Altortslage" aufzustellen, und erließ gleichzeitig eine Veränderungssperre für die Innerorts-Zone. Auf diese berief sich der Kreis als Genehmigungsbehörde bei seiner Entscheidung, den Bauantrag für ein Jahr zurückzustellen. Das Verwaltungsgericht erkannte nun, dass die Planungsabsichten der Gemeinde zu unkonkret gewesen seien, um eine Veränderungssperre zu rechtfertigen. Es sei nicht ausreichend, wenn die Gemeinde nur zu erkennen gebe, dass sie gewisse Entwicklungen verhindern wolle. Ortsbürgermeister Matthias Daleiden will nun Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Koblenz einlegen. Vom Gemeinderat hat er sich bereits das Einverständnis dazu eingeholt. Eine hinreichende Konkretisierung sei aus seiner Sicht schon gewährleistet, wenn die Ziele und Zwecke der Planung zu Beginn des Planungsprozesses im groben Rahmen ersichtlich seien, so Daleiden. Die aufschiebende Wirkung der Beschwerde werde man nun dazu nutzen, den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan "Innerortslage" zu fassen. Diese geschehe voraussichtlich schon in der Gemeinderatssitzung am 17. März. Insbesondere geht es in dem Plan nach Auskunft des Ortsbürgermeisters um die Schließung von Baulücken. Hier komme insbesondere der Bereich um die Kirche infrage. Meinung Neue Devise: Positiv verhindern Die Gemeinde Trierweiler hat mit ihrer Veränderungssperre für die Ortskern-Bebauung juristisch eine Bauchlandung, aber keinen Schiffbruch erlitten. Sie hat gesagt, was sie nicht will (große Gebäudekomplexe), hätte aber stattdessen deutlich machen müssen, was sie will (Lückenschluss-Bebauung mit moderater Geschosshöhe). So hat das Gericht die Zurückstellung des Bauantrags als Verhinderungsplanung eingestuft. In nächster Instanz wird Trierweiler nun besser vorbereitet sein und die Wohnblocks "positiv" verhindern. a.follmann@volksfreund.de

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