Gericht zeigt Herrenclub Grenzen auf

TRIERWEILER. Das Verwaltungsgericht Trier hat zwei Klagen von Bordellbesitzer Rigo Wendt ("Pearl's") gegen den Kreis Trier-Saarburg zurückgewiesen. Dieser hatte Wendts Antrag auf Umnutzung eines Anwesens im Gewerbegebiet Trierweiler für die Dauer eines Jahres zurückgestellt. Wendt besitzt dort schon ein Bordell, möchte aber umziehen.

 Ein Werbe-Mobil ist da, aber das Bordell fehlt (noch). Das Verwaltungsgericht Trier untersagte den Umbau eines leer stehenden Wellnesszentrums im Gewerbegebiet Trierweiler zu einem Herrenclub.TV-Foto: Albert Follmann

Ein Werbe-Mobil ist da, aber das Bordell fehlt (noch). Das Verwaltungsgericht Trier untersagte den Umbau eines leer stehenden Wellnesszentrums im Gewerbegebiet Trierweiler zu einem Herrenclub.TV-Foto: Albert Follmann

Bordellbesitzer Rigo Wendt darf derzeit nicht innerhalb des Gewerbegebiets Trierweiler-Sirzenich umziehen und sein Etablissement von der Straße "Im Keitelsberg" in die Bergstraße verlegen. Das Verwaltungsgericht Trier wies zwei Klagen Wendts zurück, die darauf abzielten, dass der Kreis Trier-Saarburg doch noch die Baugenehmigung erteilen muss. Rotlicht-Meile soll verhindert werden

Der Kreis hatte eine Entscheidung über den Bauantrag vom Oktober 2006 für die Dauer eines Jahres zurückgestellt, nachdem der für das Gewerbegebiet zuständige Zweckverband Wirtschaftsförderung im Trierer Tal beschlossen hatte, den Bebauungsplan für das Gewerbegebiet dahingehend zu ändern, dass dort keine neuen Bordelle mehr angesiedelt werden können (der TV berichtete mehrfach). Der Zweckverband und die Gemeinde Trierweiler befürchten, dass durch die Ansiedlung neuer Bordelle eine Rotlicht-Meile entsteht, die das Image des Gewerbegebiets schädigt und den Wert der Immobilien mindert. Außer Rigo Wendt haben noch zwei andere Interessenten Bauanträge gestellt; die bestehenden Bordelle, das "Pearl's" von Wendt und ein Sauna-Club, werden durch das Urteil nicht berührt; sie genießen Bestandsschutz. Die Richter der fünften Kammer des Trierer Verwaltungsgerichts konnten die Argumentation des Klägers nicht nachvollziehen. Dieser hatte sich darauf berufen, dass die eingeleitete Änderungsplanung mangels eines konkreten Planungskonzepts rechtswidrig sei. Es handele sich um eine unzulässige "Negativplanung", weil ausschließlich Betriebe verhindert werden sollen, die ähnlich wie das von ihm geplante seien, so der Kläger. Weil mehrere Bauanträge vorgelegen hätten, so das Gericht, könne nicht von einer rein auf die Absichten des Klägers fixierten Verhinderungsplanung die Rede sein. Auch eine Untätigkeitsklage gegen den Kreis wies das Gericht zurück. Thomas Müller, Pressesprecher der Kreisverwaltung, zeigte sich mit dem Urteil sehr zufrieden ("Das Gericht hat unserer Argumentation voll entsprochen"). Für ihn sei das Urteil keine Überraschung gewesen, sagte Kläger Rigo Wendt dem TV. Er will jetzt eine Normenkontrollklage einbringen, um sein Ziel zu erreichen.

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