Große Hunde und breite Laster

Legt sich im Gewerbegebiet "Am Bahnhof" in Schweich ein Unternehmen die Regeln nach eigenem Gutdünken zurecht? "Leider ist dem so", meinen der Schweicher Stadtrat und der Stadtvorstand. Bewohner eines benachbarten Neubaugebietes haben indessen Dienstaufsichtsbeschwerde gegen das Ordnungsamt der Verbandsgemeinde Schweich eingereicht.

Schweich. Der betreffende Betrieb ist am Ende einer Stichstraße mit Wendekreis angesiedelt. Parallel zur Straße verläuft ein Lärmschutzwall, der das Gewerbegebiet vom Neubaugebiet "Madell III" trennt. Die Firma betreibt ein Taxiunternehmen und ein Güter-Verteilunternehmen mit zahlreichen PKW, Leicht-LKW und Anhängern. "Dagegen wäre ja gar nichts einzuwenden, wenn man sich dabei nur an die Regeln halten würde", sagt Norbert Schuh, Madell-III-Bewohner und SPD-Stadtratsmitglied. Doch nach Meinung der Ratsfraktionen und des Stadtvorstands legt sich die Firma ihre Regeln selbst zurecht. Schuh: "Das Betriebsgelände ist offenbar zu klein für zwei Unternehmen. Der größte Teil des Transportbetriebes, der verbunden ist mit lautstarken nächtlichen Verladearbeiten, wird daher im öffentlichen Verkehrsraum abgewickelt." Betriebshalle ohne Baugenehmigung

Die Firmeninhaberin bestreitet gegenüber dem TV, dass öffentlicher Verkehrsraum für Betriebszwecke verwendet würde. Am Tag der Gewerbeschau 2008 erstellte Bilder und Fotos von Norbert Schuh widerlegen dies. Zu sehen ist die mit LKW und Anhängern zugestellte Stichstraße. Fotos aus Schuhs Kamera zeigen den weitgehend zugestellten Wendkreis am Ende der Stichstraße. Hinzu kommt eine Betriebshalle, die laut Schuh ohne Baugenehmigung errichtet wurde. Sie grenze unmittelbar an die öffentliche Straße. Voraussichtlich wird sich bald der Kreisrechtsausschuss mit der Sache befassen. Ein Kapitel für sich sind die beiden Dobermänner der Firmeninhaberin. Die großen Hunde machen sich gerne selbstständig, wechseln über den Lärmschutzwall und sorgen im benachbarten Wohngebiet für Angst und Schrecken. Norbert Schuh: "Die Tiere sind unfolgsam und ständig am Kläffen. Unmittelbar hinter dem Wall liegt ein viel besuchter Spielplatz. Die Kinder schreien wie am Spieß, wenn einer der Hunde dort auftaucht und unaufhörlich bellt." Der Ärger der Betroffenen richtet sich auch gegen die Verbandsgemeinde-Verwaltung. Ihrer Meinung nach müsste das Ordnungsamt härter gegen die Missstände einschreiten. Eine "Interessengemeinschaft Madell III" hat daher im März 42 Unterschriften von Anwohnern gesammelt und bei der Kreisverwaltung Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Verbandsgemeinde (VG) Schweich eingelegt. In der Begründung heißt es: "Die Vorfälle mit den Hunden werden seit Jahren der VG gemeldet. Doch die Verwaltung ist nicht im Stande, eine Veränderung herbeizuführen."Auf Nachfrage bei der VG-Verwaltung sprach Beigeordneter Erich Bales von einer "äußerst umfangreichen Akte in Sachen ,Hunde', die keinesfalls auf Untätigkeit schließen lässt". Auch bei der Gefahrenabwehr sei das Verwaltungsverfahren einzuhalten. Inzwischen, das gehe aus den Unterlagen hervor, lege die Verwaltung eine härtere Gangart ein. Der Hundehalterin drohten ernsthafte Konsequenzen. Zum Thema "Dienstaufsichtsbeschwerde" wollte sich Bales nicht äußern. Er verwies stattdessen auf Bürgermeister Berthold Biwer, der sich zurzeit im Urlaub befindet. Meinung Verpflichtet zur Gefahrenabwehr In der Regel leiden kleine und mittelständische Unternehmen unter einer Flut von Vorschriften und Verordnungen, fühlen sich von Behörden und Gesetzgeber behindert und gegängelt. Doch die Regelflut gilt schließlich für jedermann - vor dem Gesetz sind alle gleich, oder? Offenbar, dies zeigt der Fall in Schweich, sind einige doch noch etwas gleicher als gleich. Es sieht aus, als ließen sich Straßenbehörde, Bau- und Ordnungsamt von einigen wenigen kräftig auf der Nase herumtanzen. Mit etwas Toleranz könnte man den Frachtumschlag auf öffentlicher Straße noch mit einem augenzwinkernden "Laisser-faire" abtun. Bei den Hunden hört der Spaß jedoch auf. Auch wenn es bisher noch keine ernsthaften Vorfälle gab - die Tiere erzeugen ein Gefühl der Bedrohung bei Kindern und Erwachsenen. Allein dies ist schon eine Beeinträchtigung der Privatsphäre. Die Verbandsgemeinde wäre als Ordnungsbehörde zur Gefahrenabwehr verpflichtet. Aber bis auf einige Mahnschreiben scheint seit Jahren nichts unternommen worden zu sein. Noch ist es zum Einschreiten nicht zu spät - dies könnte sich aber von einer Stunde auf die nächste dramatisch ändern. Bleibt also abzuwarten, ob die von der Verbandsgemeinde angekündigte "schärfere Gangart" wirklich eingelegt wird. f.knopp@volksfreund.de

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