Im Behörden-Dickicht

SCHWEICH. Die vierte Änderung des Flächennutzungsplans – insbesondere zur Festlegung möglicher Solarenergie-Standorte – stand bei der jüngsten Sitzung des Verbandsgemeinderats Schweich auf der Tagesordnung. Doch beschlossen wurde nichts. Die Kreisverwaltung hatte als am Verfahren beteiligter "Träger öffentlicher Belange" in letzter Sekunde eine neue Prüfungshürde errichtet.

Bei der vierten Änderung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde (VG) Schweich sollen neben einigen anderen Neuerungen auch Solarstandorte in Leiwen, Longuich, Mehring und im Industriepark Föhren ausgewiesen werden. Eine eng bedruckte Sitzungsvorlage in Buchumfang wartete auf die Ratsmitglieder. Inhalt: Die gesammelten Stellungnahmen der "Träger öffentlicher Belange", die bei jeder Änderung eines Flächennutzungsplans ihre Bedenken und Anregungen zu den einzelnen Änderungspunkten abgeben können. Ärger über die Kreisverwaltung

Das Spektrum der Beteiligten ist breit, als da - ohne Anspruch auf Vollzähligkeit - wären: DLR Mosel, Forstamt Trier, Regionale Planungsgemeinschaft, Landwirtschaftskammer, Denkmalpflege, Landesamt für Geologie und Bergbau, Katasteramt Trier, Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord, ein Privatmann aus Bekond, Hunsrückverein, Eifelverein, Bund für Umwelt und Natur und der Verein für Naturforschung und Landespflege. Die Stellungsnahme der Kreisverwaltung war erst am Tag der Sitzung eingegangen, was Bürgermeister Berthold Biwer (CDU) zu einem äußerst kritischen Kommentar veranlasste. "Außerdem ist diese Stellungnahme mit Hürden gespickt", fügte er hinzu. Dies war eine eher harmlose Umschreibung, denn letztendlich sollten die "Anregungen" des Kreises einen Beschluss über die Bebauungsplanänderung verhindern. Sitzungsmarathon ohne greifbares Ergebnis

In einem Sitzungsmarathon erläuterte dann Landschaftsplaner Egbert Sonntag die "gesammelten Stellungnahmen" und seine dazu ausgearbeiteten Vorschläge. Wo erforderlich, beschloss der Rat über die dargestellten Detailänderungen. Dabei schien fraglich, ob die meisten Ratsmitglieder am Ende überhaupt noch genau wussten, worüber sie da im Einzelnen zu entscheiden hatten. Doch trotz dutzendweise abgehakter Teilfragen konnte der Rat am Ende keinen abschließenden Beschluss fassen - die Kreisverwaltung hatte in ihrer Stellungnahme die Messlatte für die vorgesehenen Solarstandorte Leiwen, Longuich, Mehring und Föhren einfach zu hoch angelegt. Wörtlich heißt es dort: "In Abstimmung mit der Regionalen Planungsgemeinschaft und der SGD Nord sind für diese Vorhaben raumordnerische Prüfungsverfahren einzuleiten. Die genannten Standortbereiche können erst nach positiver raumordnerischer Prüfung als verbindlicher Inhalt dargestellt werden." Dabei sei zu beachten, dass diese Prüfung vor der Offenlage des Flächennutzungsplans abgeschlossen sein muss. "Vorsorglich" weist die Kreisverwaltung darauf hin, dass diese Prüfung gebührenpflichtig ist. Landschaftsplaner Sonntag wird nun versuchen, so schnell wie möglich die Voraussetzungen für eine raumordnerische Prüfung zu schaffen.

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