Kammer packt aus

Die Handwerkskammer legt die Karten auf den Tisch: Am Dienstag soll eine Liste der Firmen veröffentlicht werden, die definitiv Grundstücke im Handwerkerpark Trier-Feyen haben wollen.

Trier. Zwar prüft das Oberverwaltungsgericht Koblenz momentan die zweite Normenkontrollklage gegen den Bebauungsplan zum Handwerkerpark, dennoch ist dieser Plan seit dem 20. März rechtskräftig (der TV berichtete). "Wir können mit der Realisierung beginnen", meldet der stellvertretende Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer, Josef Adams. Am kommenden Dienstag will die HWK "eine Vielzahl ernsthafter und nachprüfbarer Interessensbekundungen zum Erwerb eines Grundstückes im Handwerker- und Gewerbepark Trier-Feyen" präsentieren.Klage setzt Plan nicht außer Kraft

Die beantragte Normenkontrollklage dürfte die zügige Realisierung des Handwerker- und Gewerbeparks in Trier-Feyen nicht gefährden, betont Adams. "Sollte es zu einer Klage kommen, wird der Bebauungsplan nicht außer Kraft gesetzt. Zu Verzögerungen bei der Umsetzung der Maßnahme wird es deshalb voraussichtlich nicht kommen." Seit 1999 habe die HWK regelmäßig ein hohes Interesse an Gewerbeflächen festgestellt. Genau hier liegt der Angriffspunkt vieler Kritiker des Projekts in Feyen, die seit Jahren einen greifbaren Nachweis dieses Interesses fordern. Adams kontert: "Die Kammer hätte sich nicht seit nunmehr sieben Jahren nachdrücklich für dieses Konzept eingesetzt, wenn Zweifel am Bedarf bestünden."Minderung der Lebensqualität

Ein weiterer Kritikpunkt ist die befürchtete Minderung der Lebensqualität für die Anwohner im Wohngebiet Pellinger Straße, die auch Urheber der beiden Normenkontrollklagen sind. Adams dazu: "Die Anwohner werden keine unzumutbaren Beeinträchtigungen ihrer Lebensqualität hinnehmen müssen, und auch der Mattheiser Wald wird keinen Schaden nehmen."Das Gegenteil sei der Fall: "Erst durch den Handwerker- und Gewerbepark werden Ausgleichsmaßnahmen im angrenzenden Mattheiser Wald in sechsstelliger Höhe ermöglicht, die ansonsten unterbleiben müssten."Im Bezug auf die befürchteten Lärmbelastungen empfiehlt die HWK, "sich einmal in anderen Gewerbegebieten umzusehen". Dort sei es am Abend und am Wochenende ruhiger als in zahlreichen Wohngebieten, betont Josef Adams abschließend.

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