Kampf gegen die "Giganten" im Ortskern

Die Gemeinde Trierweiler befürchtet, dass große Wohnkomplexe im Ortskern den Dorfcharakter zerstören. Der weiteren Ansiedlung von "Riesenkästen" soll nun ein Bebauungsplan Einhalt gebieten.

Für jedes Neubaugebiet wird ein Bebauungsplan aufgestellt, der klar regelt, was erlaubt ist und was nicht. Im Ortskern fehlen solche Pläne in der Regel. Am Beispiel Trierweiler wird deutlich, was die Folge davon ist: eine Baukultur wie Kraut und Rüben. Gerade im Innerorts-Bereich, der einer Gemeinde letztlich Gesicht und Charakter gibt, sollten Lenkungs-Mechanismen greifen, wenn dies schon nicht die Gummi-Paragrafen des Baugesetzbuchs gewährleisten. Es ist ja grundsätzlich nichts gegen größere Wohnkomplexe einzuwenden. Wenn aber wie in Trierweiler der Trend dazu geht, dass Baugesellschaften wie die Geier auf den Verkauf von alten Häusern warten und Spitzenpreise bieten, um sie abzureißen und große Komplexe zu bauen, sollten die Alarmglocken läuten. Private Interessenten, die ein Objekt sanieren wollen, müssen auch eine Chance haben. a.follmann@volksfreund.deMeinung Wie Kraut und RübenExtra Paragraf 34 des Baugesetzbuchs regelt die "Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortslage". Danach ist ein Bauvorhaben zulässig, "wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die bebaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden."

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