Keine Rotoren in Naturpark-Kernzone

Waldrach · Die meisten der in der Verbandsgemeinde Ruwer ursprünglich vorgesehenen Standorte für Windräder müssen gestrichen werden. Denn es gibt neue, verschärfte Genehmigungskriterien der Landesregierung.

 Genießt Bestandsschutz: Der alte Windpark auf der Gusterather Höhe. Ob er heute nochmals genehmigt würde? TV-Foto: Peter Reinhart

Genießt Bestandsschutz: Der alte Windpark auf der Gusterather Höhe. Ob er heute nochmals genehmigt würde? TV-Foto: Peter Reinhart

Foto: (h_tl )

Waldrach Der Flächennutzungsplan (FNP) Windkraft wird auf einstimmigen Beschluss des Verbandsgemeinderates Ruwer zum vierten Mal geändert und erneut zur Offenlage gebracht. Damit folgte der Rat in seiner jüngsten Sitzung der Empfehlung des Bau- und Planungsausschusses.
Einschneidende Folgen Für die künftige Windenergienutzung in der Verbandsgemeinde (VG) Ruwer wird diese erneute Planänderung einschneidende Folgen haben - die meisten der ursprünglich vorgesehenen Standorte müssen gestrichen werden.
Wie das im Detail aussieht, erläuterte Planer Thomas Lang, BKS Ingenieurgesellschaft Trier. Nach der nun verworfenen dritten Fortschreibung des FNP "Windkraft" sollten großräumige Flächen auf den Gemarkungen Osburg, Bonerath, Holzerath, Schöndorf, Hinzenburg und Farschweiler für die Windkraftnutzung ausgewiesen werden. Doch noch während der Offenlage dieses Plans leitete die Landesregierung ein Verfahren zur Änderung des Landesentwicklungsprogramms IV ein. Und die darin verschärften Genehmigungskriterien ließen die Windkraftträume an der Ruwer wie auch in vielen anderen Kommunen platzen.
Im Ergebnis fallen die meisten der genannten Flächen im Süden der VG Ruwer als Windkraftstandorte ersatzlos aus. Grund: Sie liegen in der Kernzone des Naturparks Saar-Hunsrück oder in einer Wasserschutzzone. Geblieben sind zwei kleine Flächen am Rand der Gemarkung Lorscheid als Anhang an den geplanten Hermeskeiler Windpark und den Mehringer Windpark sowie eine leichte Erweiterung des Waldracher Windparks. Diese möglichen Standorte werden als sogenannte Prüfflächen in die vierte Fortschreibung des FNP eingearbeitet. Bestandsschutz genießt der vorhandene Windpark auf der Gusterather Höhe.
Dazu der erste Beigeordnete Karl-Heinz Ewald, der die Sitzung für den erkrankten Bürgermeister Bernhard Busch leitete: "Es war früher möglich, eine sogenannte Befreiungslage in der Naturpark-Kernzone zu beantragen - wenn auch mit geringen Erfolgsaussichten. Die VG Ruwer hatte auf Beschluss ihres Rates schon im Februar 2016 einen entsprechenden Antrag an die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord gerichtet. Eine klare Reaktion seitens der SGD Nord blieb bis heute aus." Mit der eingeleiteten Änderung des Landesentwicklungsprogramms IV seien die darin definierten Ziele verbindlich zu beachten - der Antrag auf Klärung einer Befreiungslage im Naturpark laufe daher ins Leere. Ewald: "Windkraftanlagen in Naturpark-Kernzonen sind grundsätzlich nicht mehr genehmigungsfähig. Dies wurde uns kürzlich bei einem Gespräch mit Vertretern der Landesplanung und der Unteren Naturschutzbehörde nochmals bestätigt."
Durch den Ausfall der im FNP ausgewiesenen Windkraftflächen sind auch die Stellungnahmen und Einwendungen der Träger öffentlicher Belange (Behörden, Naturschutz, Versorgungsunternehmen, Verkehrsträger und andere) sowie Einwände/Bedenken von betroffenen Privatpersonen obsolet geworden. Dennoch musste der Rat formal über die entsprechenden Punkte in dem 140 Seiten starken Offenlageergebnis beraten. Erläutert wurden die Vorlagen von den Planern Thomas Lang, BKS Trier, und Jennifer Schell vom Büro Fischer Trier.
Einstimmiger Beschluss Einstimmig beschloss der Rat im Anschluss die Offenlage der vierten FNP-Fortschreibung "Windenergie" der VG Ruwer.
Ein kritisches Schlusswort zum Windkraft-Trümmerhaufen fügte der SPD-Fraktionsvorsitzende Stefan Metzdorf an: "Es muss einmal gesagt werden, dass hier massenhaft Fehler begangen wurden. Das fängt schon mit voreilig geschlossenen Verträgen an und endet mit der Zusammenfassung von Teilflächen. Und was bitte sehr ist aus dem Energiekonzept für die VG Ruwer geworden, das wir schon vor zehn Jahren angestrebt hatten?"Extra

Die Gemeinde Pellingen hatte sich mit einem eigenen Windpark an einer Anstalt des öffentlichen Rechts (Verbandsgemeinde Konz und Kreis Trier-Saarburg) beteiligen wollen. Auf der stark windhöfigen Höhe Dreikopf waren vier Windräder geplant. Sie hätten dort dem schon bestehenden Windpark mit insgesamt 14 Rädern auf den Nachbargemarkungen Gesellschaft geleistet. Doch die neuen Regeln aus Mainz ließen das Projekt scheitern: Die Anlagen hätten rund 800 Meter vom bewohnten Ortsrand entfernt gestanden. Gefordert sind nun aber mindestens 1000 Meter. Ortsbürgermeister Horst Hoffmann: "Die SGD-Nord wollte sich auf keinen Kompromiss einlassen. Jahrelange Vorarbeiten mit Planungen sowie Abstimmungen mit Bürgern und Grundbesitzern waren vergeblich. Und 800 000 Euro hatten wir schon für den Haushalt 2017/2018 eingeplant."

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