Klarer Etappensieg im Straßenstreit

Die Ortsgemeinde Kasel kämpft seit Jahren vergeblich um die Heraufstufung ihrer Hauptstraße vom Status der Gemeindestraße zur Kreisstraße. Erst eine Klage vor dem Trie rer Verwaltungsgericht gegen das Land Rheinland-Pfalz hatte nun Erfolg. Der Landesbetrieb Mobilität wurde verpflichtet, die Straße zur Kreisstraße heraufzustufen.

 Das Urteil in den Händen: Ortsbürgermeister Karl-Heinrich Ewald (links) und Anwohner Toni Fohr an der Kaseler Hauptstraße. TV-Foto: Friedhelm Knopp

Das Urteil in den Händen: Ortsbürgermeister Karl-Heinrich Ewald (links) und Anwohner Toni Fohr an der Kaseler Hauptstraße. TV-Foto: Friedhelm Knopp

Kasel. Die dicht besiedelte Hauptstraße ist das kürzeste Bindeglied zwischen der L 149 im Ruwertal und der B 52 von Trier-Ehrang/A 602/A 64 nach Hermeskeil. Für rund 8000 Bewohner des unteren Ruwertals bildet sie daher die kürzeste Anbindung nach Trier-Ehrang, zum Hafen Trier, den Autobahnen und nach Luxemburg. Bei der jüngsten Verkehrszählung im Ruwerort wurde im Jahr 2006 ein Tagesdurchschnitt von 1919 Fahrzeugen ermittelt. 66 Prozent davon benutzen die Ortsdurchfahrt als reine Durchgangsstrecke. Die Kosten für die enorme Belastung ihrer Hauptstraße durch den überörtlichen Durchgangsverkehr tragen indessen die Kaseler. Für die dringende Sanierung der Noch-Gemeindestraße müssten derzeit allein die Ortsgemeinde und die Kaseler Grundstückseigner über die wiederkehrenden Beiträge aufkommen. Daher kämpft Kasel schon seit über zehn Jahren um eine Heraufstufung zur Kreisstraße (wir berichteten).Alle Vorstöße scheiterten jedoch am Land Rheinland-Pfalz, das auch vor direkter Einflussnahme in kommunale Gremien nicht zurückschreckte. Als sich etwa im Kreistag Trier-Saarburg eine Mehrheit für die Aufstufung der Straße abzeichnete, folgte der Hinweis aus Mainz, dass es dann für die dringende, 1,4 Millionen Euro teure Sanierung keinen Cent an Landesförderung geben werde. Steigender Unmut im Ort an der Ruwer

Diese Straße sei nicht von überörtlicher Bedeutung, ihre Aufstufung daher nicht empfehlenswert, lautete die Begründung der Struktur- und Genehmigungsbehörde Nord (SGD) und des Landesbetriebs Mobilität. Eine Begründung, die für die Kaseler wie der blanke Hohn klang. So wuchs der Unmut im Ort an der Ruwer über die ständig steigende Verkehrsbelastung, für deren Folgen man auch noch finanziell aufkommen sollte. Im April 2007 beschloss der Ortsgemeinderat Kasel, den Landesbetrieb Mobilität auf Einstufung der Ortsdurchfahrt als "Straße von überörtlicher Bedeutung zu verklagen". Sollte Kasel obsiegen, könnten die Kreisgremien die Straße aufstufen, ohne fürchten zu müssen, auf den Kosten der überfälligen Sanierung sitzenzubleiben. Mit einer geschätzten Chance von 50 zu 50 klagte Kasel vor dem Trierer Verwaltungsgericht gegen den LBM und hatte prompt Erfolg. Das Urteil der Fünften Kammer lautet: "Der Beklagte (LBM) wird verpflichtet, die die Gemeinde Kasel durchquerende innerörtliche Gemeindestraße, die an der L 149 beginnt und am Anfang der K 140 (die weiter zur B 52 führt) endet, zu einer Teilstrecke der K 140 aufzustufen." Für Ortsbürgermeister Karl-Heinrich-Ewald ist dieses Urteil ein wichtiger Etappen-Sieg. Bleibt die Frage, wie nun das Land reagiert. Ewald: "Der weitere Verlauf muss abgewartet werden." Die schriftliche Urteilsbegründung folgt in zwei bis drei Wochen. Danach hat das Land die Möglichkeit, Revision einzulegen. Meinung Richter mit Realitätssinn Die Kaseler Hauptstraße gilt bei den Landesbehörden als Verkehrsweg untergeordneten Ranges. Tatsächlich wirkt diese Dorfstraße nicht wie eine "Hauptverkehrsader". Bei der Beurteilung von Verkehrswegen kann aber nicht allein das äußere Erscheinungsbild den Ausschlag geben. Entscheidend ist, was sich auf einer Straße abspielt: Zwischen den Verkehrsadern L 149 und B 52 wurde die Kaseler Hauptstraße zu einer Haupt-Durchgangsstraße. Doch die Landesbehörden wollten dies nicht sehen und beharrten auf dem Status "Gemeindestraße". Das ist im Sanierungsfall, für den dann die Ortsbewohner zur Kasse gebeten werden, kostengünstiger für das Land. Die Trierer Verwaltungsrichter sehen dies jedoch anders. Und hoffentlich schließen sich demnächst auch die Kollegen vom Oberwaltungsgericht der Meinung an. f.knopp@volksfreund.de

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