Land in Sicht fürs Gerätehaus

TRIER/KORDEL. (alf) Land in Sicht für die Platzprobleme der Feuerwehr Kordel: Der Ankauf eines Geländestreifens am jetzigen Gerätehaus soll nach vielen vergeblichen Anläufen eine Erweiterung möglich machen.

Die Feuerwehr Kordel kann aufatmen: Nachdem jahrelang der ersehnte Grundstückserwerb zur Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses nicht klappte, hat die Gemeinde nun von privater Seite einen Geländestreifen kaufen können und sich ein Grenzbebauungsrecht gesichert. Der Verbandsgemeinderat Trier-Land sprach sich in einem einstimmigen Beschluss grundsätzlich für eine Erweiterung aus. Architekt Klaus Erasme (Kordel) soll eine Studie erstellen. Vorher soll die Verwaltung in Absprache mit der Wehrleitung und der örtlichen Feuerwehr ein Raumprogramm für die Gerätehaus-Erweiterung erstellen. Darüber soll dann erneut im Rat entschieden werden. Damit wird der ursprüngliche Plan, ein neues Domizil für die Kordeler Wehr auf einem gemeindeeigenen Grundstück am Ramsteiner Weg zu bauen, hinfällig. Im Sommer 2002 hatte der Verbandsgemeinderat beschlossen, eine Konzeption für den Neubau erstellen zu lassen, nachdem die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Trier eine Förderfähigkeit signalisiert hatte. 2005 hatten sich jedoch die Rahmenbedingungen dermaßen geändert, dass die ADD die Neubauförderung ausschloss. Die Förderung eines Umbaus hält sie hingegen für möglich. Bürgermeister Wolfgang Reiland rechnet damit, dass bis spätestens 2010 eine Bewilligung vorliegt. Aus Sicht der ADD könne aber auch ein vorzeitiger Baubeginn in den Jahren 2008/2009 in Betracht kommen, sagte der Kordeler Ortsbürgermeister Medard Roth. Seit zehn Jahren um Lösung bemüht

Seit zehn Jahren bemühe man sich nun schon um eine Lösung für die Feuerwehr. Die Raumprobleme - seit 1984 ist die Wehr im Bürgerhaus untergebracht - hätten sich durch zusätzliche Aufgaben (Lagerung Pumpen, Atemschutzwerkstatt) ergeben, bemerkte Roth zu der Frage von Hermann Schmitt (FWG), warum bereits zwölf Jahre nach Bezug der Räume ein Antrag auf Vergrößerung gestellt worden sei. Auf Wunsch des Rates wurde in den Beschluss aufgenommen, dass die Erstellung der Architekten-Studie keine zusätzlichen Kosten verursachen dürfe.

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