Mainzer Segen für Raucher-Pavillon

Der Bau eines gemeinsamen Raucher-Unterstandes für die Beschäftigten der VG Trier-Land und des benachbarten Hauses der Landwirtschaft in der Trierer Gartenfeldstraße hat den Segen des Ministeriums.

Trier. (alf) Trier-Lands Bürgermeister Wolfgang Reiland wollte bei der Umsetzung des Nichtraucher-Schutzgesetzes auf Nummer Sicher gehen und startete eine Anfrage beim Mainzer Innenministerium. Ob ein überdachter Unterstand auf dem Gelände der Verwaltung gesetzeskonform sei?, lautete seine Frage. Da das Raucher-Obdach nicht in einem direkten baulichen Zusammenhang mit dem Verwaltungsgebäude steht und lediglich über eine Überdachung verfügt, seien die Vorgaben erfüllt, heißt es in dem Antwortschreiben aus Mainz. In der Gartenfeldstraße wollen zwei Institutionen eine gemeinsame Lösung finden. Zu den rund 60 Beschäftigten im Rathaus Trier-Land kommen im benachbarten Haus der Landwirtschaft (Weinwerbung, Wein-Prüfstelle , Bauern- und Winzerband) etwa noch einmal so viele potenzielle Nutzer für den geplanten Raucher-Pavillon hinzu.Balkone und Terrassen sind rauchfreie Zonen

Im Haushalt der Verbandsgemeinde Trier-Land sind für diesen Zweck 5000 Euro eingeplant, Reiland hofft aber, dass der Unterstand billiger zu realisieren sein wird. Über Standort und Konzeption soll nächste Woche entschieden werden. Vorher werden noch Räte und Ortsbürgermeister gehört. Wichtig ist für den Verwaltungschef, dass "die Leute ein Dach über dem Kopf haben". Der Unterstand werde nicht gebaut, um Raucher zu diskriminieren, sondern um Nichtraucher zu schützen, stellt der Bürgermeister klar. Fest steht, dass die Beschäftigten für ihre Raucherpause ausstempeln und die Zeit nacharbeiten müssen.Rückfragen aus der Gastronomie und von Vereinen zeigten den hohen Grad der Verunsicherung, den das ab 15. Februar in Kraft tretende Gesetz hervorgerufen habe, sagt Wolfgang Reiland. Vieles sei Auslegungssache, Beispiel Kegelbahn: Gelte eine Kegelbahn in einer Gaststätte als Sportstätte, müsse sie rauchfrei bleiben, so Reiland; ebenso verhalte es sich mit Sportarten wie Schach und Dart.Dem gesetzlichen Nichtraucherschutz unterliegen auf jeden Fall öffentliche Gebäude mit Balkonen und Terrassen. Die Anbauten im Freien gelten als fester Bestandteil des Gebäudes. Einen solchen Fall gibt es beispielsweise im Bürgerhaus Kordel.

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