Miese Online-Masche mit Minderjährigem

Das lässt sich Karin Zeltinger aus Fell nicht gefallen: Die Internetfirma "Genealogie" fordert Geld von ihrem minderjährigen Sohn für einen Dienstleistungsvertrag, den er offenbar nie per Internet abgeschlossen hat. Die Verbraucherberatung Trier rät: Minderjährige sind nicht geschäftsfähig und: Auf keinen Fall zahlen!

 Karin Zeltinger wehrt sich gegen ein Internetunternehmen, das ihrem minderjährigen Sohn Mahnungen schickte, obwohl er offenbar nie einen Vertrag abgeschlossen hat. TV-Foto: Katja Krämer

Karin Zeltinger wehrt sich gegen ein Internetunternehmen, das ihrem minderjährigen Sohn Mahnungen schickte, obwohl er offenbar nie einen Vertrag abgeschlossen hat. TV-Foto: Katja Krämer

Fell. "Das kann ja wohl nicht sein", dachte Karin Zeltinger, als die Mahnung über 65 Euro der Internetfirma "Genealogie Ltd." ins Haus flatterte.Darin stand, dass ihr Sohn einen Dienstleistungsvertrag über die Bereitstellung der Online-Datenbank "Genealogie.de" abgeschlossen habe. Unter Angabe seines Namens, seiner Anschrift und E-Mail-Adresse habe er sich eingetragen und sich damit einen kostenpflichtigen Zwölf-Monatszugang verschafft. "Genealogie.de" wirbt damit, Ahnenforschung im Internet betreiben zu können.

Falsche Anschrift macht Mutter stutzig

Die Mutter des 17-Jährigen witterte, dass irgendetwas nicht stimmte. Die Anschrift war teilweise falsch und eine angeblich per E-Mail versandte Rechnung war nicht auffindbar. "Und unser Sohn hat andere Interessen als Ahnenforschung", sagt Karin Zeltinger. Auch der Teenager beteuerte, nichts von dem Vertragsabschluss zu wissen.

Die stutzig gewordene Mutter fragte telefonisch bei dem Unternehmen nach. Dort behauptete man, dass der Vertrag zu Stande gekommen sei. Drohungen folgten: die Einschaltung eines Inkasso-/Rechtsanwaltsbüros, negativer Schufa-Eintrag.

"Minderjährige sind nicht voll geschäftsfähig", sagt Kirsten Thul-Kunzmann, Mitarbeiterin der Verbraucherberatung Trier - der Trierer Beratungsstelle der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Ein Vertrag sei erst gültig, wenn die Eltern dem Vertrag zustimmten oder genehmigten. "Das ist hier nicht der Fall. Und demzufolge existiert kein Vertrag", sagt Thul-Kunzmann. Wichtig sei auch, den Kindern Glauben zu schenken. Denn häufig versuchten Anbieter mit Tricks wie Gewinnspielen oder Angeboten mit versteckter Kostenpflichtigkeit den Internetnutzern das Geld aus der Tasche zu ziehen.

Dem TV gegenüber äußerte sich Genealogie-Mitarbeiterin Frau Kuhn (Auf die Frage nach ihrem Vornamen antwortete sie: "Das hat Sie nicht zu interessieren.") anders als gegenüber Karin Zeltinger. Sie sagte, dass es ausreichen würde, wenn Karin Zeltinger eine Geburtsurkunde einreiche, die die Minderjährigkeit ihres Sohnes bestätige, und die Sache sei dann damit erledigt. Kirsten Thul-Kunzmann: "Ein Schülerausweis oder Personalausweis reicht aus, denn eine Geburtsurkunde erhält wieder Daten, die das Unternehmen nicht zu interessieren hat." In der Regel sei man dann die Firmen los.

Die Staatsanwaltschaft Trier konnte auf TV-Anfrage keine konkreten Auskünfte geben. Das Themenfeld sei sehr komplex, und von Fall zu Fall müsse die Sache unterschiedlich betrachtet werden, hieß es.

Im Internet wird derzeit ausdrücklich davor gewarnt, seine Daten auf irgendwelchen Webseiten anzugeben, ohne genauestens die meist versteckten Bedingungen gelesen zu haben.

Karin Zeltinger hat mittlerweile einen Rechtsanwalt eingeschaltet.

Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz ist auch in Trier vertreten. Bei Fragen rund um den Verbraucherschutz steht die Beratungsstelle in der Fleischstraße 77 nach telefonischer Terminvereinbarung unter 0651/48802 Rede und Antwort. Informationen auch im Internet: www.verbraucherzentrale-rlp.de.

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