Nun geht es um Geld für 200 Fahrten des Bürgermeisters der VG Ruwer

Waldrach · Die Aufarbeitung der jahrelangen Unregelmäßigkeiten bei den Dienstfahrten von Bernhard Busch ist immer für eine Überraschung gut. So wirft die neue Version einer Sitzungsniederschrift ein anderes Licht auf den Verlauf einer Diskussion über Vorwürfe gegen den Bürgermeister der Verbandsgemeinde Ruwer. Und auch das Studium der Akten ist beendet. Es lässt ein Abwahlverfahren wahrscheinlicher werden.

Nun geht es um Geld für 200 Fahrten des Bürgermeisters der VG Ruwer
Foto: Harald Jansen



Da wird sich der eine oder andere Leser des Amtsblatts der Verbandsgemeinde Ruwer wundern. Nach Auskunft von Karl-Heinrich Ewald, erster Beigeordneter der Verbandsgemeinde Ruwer, wird vermutlich in der kommenden Woche erneut die Niederschrift einer Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses veröffentlicht, die sich von der in einer früheren Ausgabe abgedruckten Version erheblich unterscheiden wird. Dabei ging es darum, wie der Rat mit Vorwürfen gegen Bürgermeister Busch vorgeht. Der hatte über Jahre hinweg Fahrtkosten für sich behalten, die der Verbandsgemeinde zustehen.

Die Niederschrift, die den Besprechungsverlauf einer Sitzung wiedergeben soll, war anders als üblich veröffentlicht worden, ohne dass der Ausschuss diese auch genehmigt hatte. Dagegen hatte es Proteste gegeben (der TV berichtete). Bei der jüngsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ging es nun darum, sich auf eine ergänzte Fassung zu einigen. Stefan Metzdorf (SPD) hatte dies vorgeschlagen. Unter anderem wollte der Fraktionsvorsitzende niedergeschrieben sehen, dass Bernhard Busch die geforderte Akteneinsicht abgelehnt habe. Zudem wünschte er die Ergänzung, dass der Bürgermeister darauf hingewiesen worden sei, dass er bei der Behandlung des Themas Akteneinsicht nicht den Vorsitz führen dürfe, da er befangen sei.

Reinhard Lichtenthal (CDU) war mit den Ergänzungen nicht einverstanden. Er verwies unter anderem darauf, dass die Niederschrift bereits Thema in der Sitzung des Verbandsgemeinderats im Dezember gewesen sei. Am Ende stimmten drei Ausschussmitglieder für die Änderung der Niederschrift. Daneben gab es drei Enthaltungen und eine Gegenstimme. Geklärt ist bisher weiter nicht die Frage, wer für die erste Veröffentlichung im Amtsblatt verantwortlich ist. Mit diesem Thema beschäftigt sich derzeit die Kommunalaufsicht bei der Kreisverwaltung. Die im ersten Anlauf von Busch abgelehnte Einsicht in die Akten über den Betrug bei seinen Dienstfahrten hat inzwischen stattgefunden. Nach Auskunft von Karl-Heinrich Ewald habe es zwar ein Abstimmungstreffen mit Vertretern der Fraktionen von CDU, SPD, FWG und Grünen gegeben. Diese hätten sich bisher nicht auf ein gemeinsames Vorgehen geeinigt.

SPD und Grüne hatten bereits nach Bekanntwerden der Vorwürfe, dass der Behördenleiter über Jahre hinweg der Verbandsgemeinde zustehendes Geld für Dienstfahrten für sich behalten hat, ein Abwahlverfahren angekündigt. Stefan Metzdorf sagte auf TV-Anfrage, dass er dieses Vorhaben weiter seiner Fraktion nahelege. "Wir sehen es als unsere Grundpflicht, diese Vorgänge politisch aufzuarbeiten und nicht wegzuschauen." Die Akteneinsicht habe erst das gesamte Ausmaß der Unterlassungen eröffnet. "Wir sprechen über den gesamten Verfehlungszeitraum, nach unserer Bewertung von nun circa 200 Betrugsfällen." Bei den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft war es um einen Zeitraum von fünf Jahren und 63 Fälle gegangen.

Einen Antrag auf Einleitung eines solchen Abwahlverfahrens muss mindestens die Hälfte der Ratsmitglieder unterstützen. Bei 32 Ratsmitgliedern im Verbandsgemeinderat Ruwer sind das 16. Grüne (3) und SPD (9) kommen zusammen auf zwölf Stimmen. Es müssten also auch Mitglieder aus den Fraktionen von CDU und/ oder FWG bei diesem Antrag mitmachen.

Die eigentliche Abwahl - bei der die Wähler abstimmen - findet dann statt, wenn mindestens zwei Drittel der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Rats das beschließen. Das wären 21 Ratsmitglieder.
Meinung

von Harald Jansen


Farbe bekennen

Bernhard Busch hat die Verbandsgemeinde Ruwer betrogen und ist dafür verurteilt worden. Trotzdem tun sich Mitglieder des Verbandsgemeinderats weiter offensichtlich schwer, ihre Aufgabe als Kontrollorgan wahrzunehmen. Oder warum hielt sich der Elan so in Grenzen, die offensichtlich nicht genehmigte Version einer Niederschrift zu korrigieren? Warum verweigern sich FWG und CDU anders als Grüne und SPD immer noch einer politischen Bewertung der jahrelangen Unregelmäßigkeiten? Die Bürger haben das Recht zu erfahren, ob und warum die von ihnen gewählten Vertreter trotz der Betrügereien dem Bürgermeister vertrauen. Stattdessen wird geschwiegen. Vielleicht gibt es die Hoffnung, dass die Kreisverwaltung zum Schluss kommt, dass der Bürgermeister aus dem Dienst entfernt werden soll. Und wenn das nicht passiert? Spätestens dann müssen alle Ratsmitglieder Farbe bekennen. Denn auch Bernhard Busch hat das Recht zu erfahren, ob ihm der Verbandsgemeinderat noch vertraut.

h.jansen@volksfreund.de 

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