Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht: Das müssen Sie wissen

Heiße Drähte bei der TV-Telefonaktion: Muss eine Patientenverfügung notariell beurkundet werden? Wo sollte sie hinterlegt werden? Vier Experten beantworteten zwei Stunden lang die Fragen der Leser zum Thema Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht.



Trier. (kat) Was ist der Unterschied zwischen einer Patientenverfügung und einer Vorsorgevollmacht?

Svenja Heinrichs, Sozialdienst Katholischer Frauen und Männer (SKFM) Saarburg: Die Patientenverfügung bezieht sich auf den medizinischen Bereich. Darin wird festgelegt, welche ärztliche Behandlung später in bestimmten Situationen durchgeführt werden soll, wenn der Patient nicht mehr selbst für sich sprechen kann. Eine Vorsorgevollmacht ermächtigt eine Vertrauensperson persönliche und finanzielle Entscheidungen etwa bei Banken, der Rentenversicherung oder der Post zu treffen. In einer Vorsorgevollmacht können auch einige medizinische Aspekte, etwa die Entbindung von der Schweigepflicht, mit eingebracht werden. Man kann darin auch auf eine Patientenverfügung hinweisen.

Mein Sohn ist 15 Jahre alt und schwerbehindert. Kann ich Betreuerin von ihm werden?

Reinhold Seiwert, Sozialdienst Katholischer Frauen und Männer Prüm: Nein. Erst wenn er volljährig ist. Denn Betreuung gilt nur für Erwachsene, ab 18 Jahren. Kinder haben einen Vormund. Aber als Sorgeberechtigte entscheiden Sie für die Belange Ihres Kindes.

Meine 93-jährige Tante ist geistig und körperlich noch sehr fit, doch sie spricht häufig vom Sterben. Kann sie noch eine Patientenverfügung machen?

Reinhold Seiwert: Solange sie ihren Willen äußern kann, kann sie grundsätzlich eine Patientenverfügung verfassen.

Brauchen Eheleute gegenseitig eine Vollmacht?

Günther Crames, Katholischer Verein für Soziale Dienste, Trier: Ja. Alleine aufgrund der Ehe können Sie sich rechtlich nicht gegenseitig vertreten.

Meine Mutter ist dement und im Seniorenheim. Kann sie noch eine Patientenverfügung machen?

Svenja Heinrichs: Nein, sie kann keine Patientenverfügung mehr machen. Denn beim Erstellen einer Patientenverfügung müssen die Folgen der Erklärung abgeschätzt werden können. Dies ist bei einer Demenz nicht mehr der Fall. Stattdessen kann der mutmaßliche Wille erhoben werden. Dazu können meist Angehörige die besten Anhaltspunkte geben.

Muss eine Vorsorgevollmacht bei einem Rechtsanwalt gemacht werden?

Günther Crames: Nein. Der Notar ist der richtige Ansprechpartner.

Ich habe vor zehn Jahren eine Patientenverfügung gemacht. Ist die noch gültig?

Inge Falkenberg, Sozialdienst Katholischer Frauen und Männer Wittlich: Ja, doch es ist ratsam eine Patientenverfügung aufgrund der Gesetzesänderung im September wieder neu zu überdenken. Denn damit haben sich auch die Möglichkeiten verändert.

Wo erhalte ich Broschüren zu den Themen?

Inge Falkenberg: Bei allen Betreuungsvereinen und bei den zuständigen Amtsgerichten. Man kann die Informationen auch beim Bundesjustizministerium im Internet herunterladen ( www.bmj.bund.de/publikationen).

Muss eine Patientenverfügung notariell beurkundet werden?

Günther Crames: Nein, das ist nicht notwendig. Man kann sich an Musterformulare - die gängigsten sind von der Ärztekammer, vom Bundesjustizministerium oder von Betreuungsvereinen - halten.

Ich bin Betreuerin meiner behinderten Tochter. Kann ich auch als Mutter eine Aufwandspauschale bekommen?

Reinhold Seiwert: Generell gilt: Einem ehrenamtlichen Betreuer steht pro Jahr eine Aufwandspauschale von 323 Euro zu. Sie muss bei Gericht jährlich beantragt werden. Auch Ihnen als Mutter steht die Aufwandspauschale zu: Es spielt übrigens keine Rolle, ob der Betreuer Angehöriger oder Nicht-Angehöriger ist.

Wo sollte man die Patientenverfügung hinterlegen?

Günther Crames: Empfehlenswert ist: Das Original sollten Sie einer Vertrauensperson und eine Kopie davon dem Hausarzt geben. Und legen Sie Ihrem Personalausweis ein Kärtchen mit Name und Anschrift der Vertrauensperson sowie des Hausarztes bei.

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