Plan soll Heim für Tiere retten

Trierweiler · Kann das Exotic Resort auf dem Gelände eines Regenrückhaltebeckens bei Trierweiler doch erhalten bleiben? Die Ortsgemeinde könnte durch einen Bebauungsplan die Voraussetzungen schaffen, dass die Volieren doch nicht abgerissen werden müssen.

Trierweiler. Die Ankündigung der Kreisverwaltung Trier-Saarburg, dass ohne Genehmigung errichtete Gebäude auf dem Gelände eines Regenrückhaltebeckens bei Trierweiler abgerissen werden müssen, hat gewirkt. Trierweilers Ortsbürgermeister Matthias Daleiden hat auf einen entsprechenden TV-Bericht reagiert und das Gespräch mit der Behörde gesucht.
Ergebnis: der angedrohte Abriss der baulichen Anlagen des Vereins Exotic Resort ist für absehbare Zeit aufgeschoben worden. "Ich habe mich mit der Bauabteilung des Kreises darauf verständigt, dass die Gemeinde die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens prüft und gegebenenfalls beschließt", sagt Daleiden. Zuvor muss jedoch der wasserrechtliche Erlaubnisbescheid für das Regenrückhaltebecken vorliegen. Dieser dürfte nach Einschätzung des Ortsbürgermeisters noch in der ersten Jahreshälfte von der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord erlassen werden.
Daleiden: "Es ist wichtig, diesen Bescheid abzuwarten, weil er letztlich festlegt, welche Bereiche überhaupt noch für einen Bebauungsplan infrage kommen können." Er geht davon aus, dass ein Teil der derzeit bestehenden baulichen Anlagen abgerissen werden müssen. Der Verein werde die Kosten des Bauleitverfahrens tragen.
Der Verein Exotic Resort hat in den vergangenen Jahren zahlreiche Gebäude auf dem Gelände des Regenrückhaltebeckens errichtet. Lange Zeit waren die Verbandsgemeinderverwaltung Trier-Land sowie die Ortsgemeinde Trierweiler davon ausgegangen, dass das Becken nicht mehr benötigt wird und keine Funktion hat. Es war im Zuge der Ausweisung des Gewerbegebiets an der B51/A64 Anfang der 70er Jahre gebaut worden. Inzwischen hat die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord jedoch erklärt, dass die Anlage sehr wohl noch gebraucht wird. Wer für anstehende Sanierungsarbeiten zuständig ist, ist bisher unklar. har

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