Polizeibeamte erschießen bissigen Hund

Aach/Trier · Dramatischer Einsatz in der Nähe des Altenhofs bei Aach: Ein Polizist hat einen Hund erschossen, nachdem das Tier Anwohner verletzt hatte. Nun ermittelt die Polizei gegen den Hundehalter aus Trier-Biewer wegen fahrlässiger Körperverletzung.

 Schäferhund mit Maulkorb. In Aach hat ein Schäferhund-Rottweiler-Mischling zwei Menschen gebissen. Der Hund war freilaufgend und trug keinen Maulkorb. Die Polizei erschoss den Hund.

Schäferhund mit Maulkorb. In Aach hat ein Schäferhund-Rottweiler-Mischling zwei Menschen gebissen. Der Hund war freilaufgend und trug keinen Maulkorb. Die Polizei erschoss den Hund.

Foto: Patrick Pleul

Aach/Trier. Einem freilaufenden Rottweiler-Schäferhund-Mischling wollen vermutlich nur wenige Menschen an einem Samstagabend gegen 23 Uhr begegnen. Bewohnern von Häusern in der Nähe des zu dieser Zeit bereits geschlossenen Ausflugslokals Altenhof zwischen Aach und Biewer ist es genau so ergangen. Was sich dort genau abgespielt hat, hat Harald Licht, Chef der Polizei-Inspektion Schweich, in einem Bericht festgehalten.
"Der streunende Hund ist auf dem Grundstück aufgetaucht", sagt erster Polizeihauptkommissar Licht. Nach Aussagen der Anwohner habe er den Eindruck gemacht, als ob er Kontakt sucht. Das Tier sei bereits vorher mehrfach dort unterwegs gewesen. Der Mischlingshund bekam Wasser und Futter.
Doch dann ist die Situation eskaliert. "Aus unerfindlichen Gründen reagierte der Hund plötzlich aggressiv und biss einen 59 Jahre alten Mann in die Hand und in den Unterarm", sagt Harald Licht. Der Verletzte zieht sich daraufhin in sein Haus zurück und alarmiert die Polizei.
Die rückt gleich mit Beamten von zwei Dienststellen an. Neben der Streifenwagenbesatzung aus Schweich eilt auch ein Hundeführer der Polizeihundedienststaffel Trier herbei. Licht: "Bei solchen Einsätzen fordern wir immer noch zusätzlich einen Kollegen an, der sich mit den Tieren auskennt."
Dem Beamten aus Trier gelingt es auch, den aggressiven Hund abzudrängen. Doch die Situation ist damit noch nicht endgültig geklärt. Noch während sich die Polizisten um den verletzten 59-Jährigen kümmern, hören sie laute Rufe. "Ein Nachbar hat laut geschrien, um den Hund zu verjagen", sagt Licht. Wenige Augenblicke zuvor ist der Hund nämlich erneut auf einen Menschen losgegangen. Dieses Mal hat das Tier eine 35-Jährige in den Oberarm gebissen.
Nun versucht die Polizei eine andere Methode. Mittels präparierten Futterstücken soll das Tier ruhiggestellt werden. Doch dieser Versuch scheitert.
Den Beamten bleibt somit keine Wahl mehr. Da vom Hund ein unkalkulierbares Risiko ausgeht, erschießen sie den Rottweiler-Schäferhund-Mischling, sagt Harald Licht. Inzwischen hat die Polizei den Halter des Hundes ermittelt. Er stammt aus Trier-Biewer. Gegen ihn wird nun wegen fahrlässiger Körperverletzung in zwei Fällen ermittelt.
Die beiden Verletzten mussten in einem Trierer Krankenhaus versorgt werden. Ob auch sie gegen den Hundehalter rechtliche Schritte unternehmen, ist noch offen.Meinung

An die Leine!
Dass aus einem kontaktsuchenden Mischlingshund innerhalb eines Augenblicks eine zubeißende Gefahr werden kann, mussten zwei Menschen in Aach schmerzhaft erkennen. Dieser Vorfall zeigt, wozu die Tiere fähig sind. Es mag für Besitzer von Hunden hart klingen. Doch das von ihnen gehegte und gepflegte Lebewesen stellt eine Gefahr dar. Sein Verhalten ist nicht vernunftgesteuert und im Allgemeinen unberechenbar. So sehen das nicht nur die Juristen, sondern vor allen die Menschen, die mit einem freilaufenden Hund konfrontiert sind. Ein Großteil der Hundehalter weiß dies und sorgt dafür, dass das Tier an der Leine bleibt. Doch es gibt weiter einige Unbelehrbare, die davon ausgehen, dass gerade ihr Hund nicht aggressiv wird und zubeißt. Diese Einschätzung ist allzu sorglos, da sie schwerwiegende Konsequenzen für Leib und Leben anderer Menschen haben kann. Deshalb muss weiter gelten: Hunde gehören an die Leine! Immer! h.jansen@volksfreund.deExtra

Fahrlässige Körperverletzung: Laut Paragraf 229 des Strafgesetzbuchs wird derjenige mit einer Geldstrafe oder mit Haft bis zu drei Jahren bestraft, der durch Fahrlässigkeit die Körperverletzung einer anderen Person verursacht. Hundebesitzer müssen dafür sorgen, dass ihre Hunde niemand anderen verletzen oder umreißen. Anders als in Rheinland-Pfalz gibt es in anderen Bundesländern die Pflicht, eine Hundehaftpflicht abzuschließen. Diese Versicherung deckt Schäden, die von Hunden verursacht werden. har

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort