Der Halter der Ponys, die Ende Januar einen Polizeieinsatz auf der B 51 verursacht haben, muss die Kosten der Aktion von gut 200 Euro tragen. Das hat das Verwaltungsgericht Trier entschieden.
Podcast
Fotostrecke
Welschbillig. Die Gebühren von 208,94 Euro, die einem Ponyhalter wegen eines Polizeieinsatzes Ende Januar im Raum Helenenberg/Schwarzkreuz in Rechnung gestellt wurden, sind rechtmäßig. So hat es die Erste Kammer des Verwaltungsgerichts Trier kürzlich entschieden.
Er habe seine Aufsichtspflicht nicht verletzt - so hatte der Pferdehalter seine Klage begründet. Die Tiere seien freigekommen, weil ein vom Nachbargrundstück herabfallender Ast die Weideumzäunung beschädigt habe.
Nachdem ein Autofahrer die Polizei benachrichtigt hatte, dass im Bereich der Bundesstraße Ponys umherliefen, benachrichtigte diese den Halter und begab sich vor Ort. Die Tiere wurden mit dem Streifenwagen zum Fahrzeug des Klägers getrieben, wo dieser die Tiere dann verladen konnte. Das Land hatte daraufhin die Kosten für den Polizeieinsatz vom Halter verlangt.
Der Einsatz sei trotz Benachrichtigung des Klägers erforderlich gewesen, urteilte das Trierer Gericht, da nur so eine effektive Gefahrenabwehr im Bereich einer stark befahrenen und gefährlichen Straße zu gewährleisten gewesen sei.
Der Kläger sei als Halter und Eigentümer der Tiere auch dann verantwortlich, wenn die Einfriedung durch ein Naturereignis zerstört worden sei. alf
Kohlgemüse liefert so viele Vorteile auf einmal wie kaum ein anderes Gemüse. Kohl ist vielseitig einsetzbar und besonders in der kalten Jahreszeit ein wichtiger Vitaminlieferant. mehr...
Finden Sie uns auf Facebook und auf Twitter | Kommentare: Kommentar schreiben