Schüsse auf Hauskatzen empören Bewohner in Fell und Köwerich

Fell/Köwerich · Entsetzen in Fell und Köwerich: Katzenbesitzerin Katrin Schneiders behauptet, ein Jäger habe ihren Kater grundlos auf dessen Grundstück erschossen. In Köwerich wandte sich der Ortsbürgermeister nach Schüssen auf eine Hauskatze an die Öffentlichkeit.

 Kater Spike vor seinem gewaltsamen Ableben. Foto: privat

Kater Spike vor seinem gewaltsamen Ableben. Foto: privat

Katrin Schneiders ist außer sich. "Mein Nachbar hat meinen Spike erschossen", behauptet die Katzenbesitzerin. Fast drei Wochen lang hatte sie ihren Kater verzweifelt gesucht, Plakate aufgehängt und Tasso, einen Verein, der unter anderem behilflich ist, wenn ein Tier vermisst wird, eingeschaltet.

Die lange Sucherei beendete ein Jogger, der sich bei ihr meldete. "Während dem Laufen habe ich plötzlich einen Schuss gehört", sagt der Zeuge, der anonym bleiben möchte und bereits von der Polizei vernommen wurde.

In der Einfahrt eines Hauses habe ein Mann gestanden, mit dem Fuß auf der Katze und einem Gewehr in der Hand. Dann habe der Mann die Katze gepackt und sei weggegangen.

"Auf dem Suchplakat habe ich die Katze dann wiedererkannt", sagt der Jogger.

Katrin Schneiders war fassungslos. Sie hat bei der Polizei Strafanzeige wegen grundloser Tötung ihrer Katze gestellt.

Denn laut Tierschutzgesetz ist dies strafbar. "Die Ermittlungen dauern noch an", teilte der leitende Oberstaatsanwalt Jürgen Brauer auf TV-Anfrage mit.

"Der Beschuldigte sagt, er habe versehentlich eine Katze, die vor seiner Garage saß, angefahren. Diese sei so schwer verletzt worden, dass er sie vor weiteren Qualen habe bewahren wollen", sagt Brauer.

Da er Jäger sei, habe er sie aus diesem Grund mit seinem Gewehr erlegt. Der Chef-Staatsanwalt sagt dazu: "Sollte er die Katze tatsächlich getötet haben, um sie vor weiteren Qualen zu bewahren, hätte sich der Beschuldigte nicht strafbar gemacht."

Die Staatsanwaltschaft habe die Polizei beauftragt, diese Aussage des Mannes zu überprüfen.

Entsetzen auch in Köwerich. "In den letzten Wochen wurde eine schwarze Hauskatze angeschossen", teilte Ortsbürgermeister Robert Linden unserer Zeitung mit.

Untersuchungen hätten ergeben, dass es sich bei der Munition um leichten Schrot handele und aus kurzer Entfernung geschossen worden sei. "Die Besitzer des Tieres haben eine Anzeige gegen den unbekannten Schützen erstattet", sagt Linden. Die Katze habe den Schuss überlebt. Dieses Handeln gegen eine harmlose Hauskatze sei unverständlich und könne so nicht hingenommen werden, betont der Ortschef.

"Hier fehlt die nötige Achtung vor jeglichem Lebewesen, es ist Tierquälerei", sagt Ortsbürgermeister Linden.

Extra

Jäger mit gültigen Jagdscheinen und Waffenbesitzkarten dürfen grundsätzlich nur in ihrem Revier schießen", sagt Thomas Müller, Pressesprecher der Kreisverwaltung Trier-Saarburg, wo auch die untere Jagdbehörde angesiedelt ist. Eine Benutzung der Waffe innerhalb befriedeter Gebiete sei grundsätzlich nicht zulässig und allein der Polizei erlaubt. Müller: "In Ausnahmefällen können Jäger durch die Polizei polizeipflichtig gemacht werden. Dies erfolgt jedoch auf Anweisung und im Beisein der Polizei." Insofern sei es Jägern nicht erlaubt, eine angefahrene und leidende Katze in einem befriedeten Gebiet zu erschießen. Nach Paragraf 33 des Landesjagdgesetzes Rheinland-Pfalz (LJG) sind die zur Ausübung des Jagdschutzes berechtigten Personen befugt, wildernde Hauskatzen, die in einer Entfernung von mehr als 300 Metern vom nächsten Wohnhaus angetroffen werden, zu töten (Hauskatzen gelten als wildernd, soweit und solange sie erkennbar dem Wild nachstellen und dieses gefährden). Dieses Recht gilt nicht gegenüber Hauskatzen, die sich erkennbar in menschlicher Obhut befinden und sich durch andere Maßnahmen als die Tötung vom Wildern abhalten lassen.

Meinung

Die Akte "toter Kater"

Dass der Fall einer erschossenen Katze nun als Akte auf dem Tisch der Staatsanwaltschaft liegt, zeugt von einem sich ändernden Bewusstsein gegenüber Tieren. Noch in den 80er Jahren hätte die betroffene Katzenhalterin einen solchen Vorfall mit trauriger Resignation zur Kenntnis nehmen müssen in der Gewissheit, dass eine Anzeige ohnehin zwecklos wäre. Heute bleibt ihr der Trost, dass sich die Strafverfolger mit dem Fall wenigstens einmal befassen. Zudem schlagen heute die öffentlichen Wellen der Empörung schnell höher, wenn es im Einzelfall einem Vierbeiner ans Fell geht. Etwa nach der eher theoretischen Abschusserlaubnis für den Phantom-Panther "Paulchen", der allen noch in Erinnerung ist. Auch rechtlich wurden die Maschen für Vergehen gegen das Tierwohl in den letzten Jahren etwas enger gezurrt - aber sie lassen noch viel Spielraum. Zumal, wenn ein Beschuldigter wie in Fell einen nachvollziehbaren Grund für sein Handeln vorbringen kann. So werden die Ermittlungen zum Feller Katzentod voraussichtlich im Sande verlaufen. Anders liegt der Fall des Köwericher "Schrotschützen". Sollte er dingfest gemacht werden, was eher unwahrscheinlich ist, dürfte ihm die entlastende Begründung für seinen Akt der Tierquälerei wohl schwer fallen. f.knopp@volksfreund.de

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