Schulneubauten in Schweich: Grundstückspoker spitzt sich zu

Schweich · Die Verbandsgemeinde Schweich und der Kreis wollen als gleichberechtigte Partner ihr integratives Schulzentrum in Schweich planen, bauen und betreiben. Die Eckpunkte eines Zweckverbands sind abgesteckt, Probleme bereitet noch der Grundstückskauf. Es droht ein Enteignungsverfahren.

 70 Euro für den Quadratmeter Boden verlangen einige große Landbesitzer, 60 Euro möchte die Stadt Schweich zahlen. Der Grundstückspoker um den Erwerb der Flächen für das künftige Schulzentrum am Schweicher Bahnhof könnte das Mammutprojekt verzögern. TV-Archiv-Foto: Albert Follmann

70 Euro für den Quadratmeter Boden verlangen einige große Landbesitzer, 60 Euro möchte die Stadt Schweich zahlen. Der Grundstückspoker um den Erwerb der Flächen für das künftige Schulzentrum am Schweicher Bahnhof könnte das Mammutprojekt verzögern. TV-Archiv-Foto: Albert Follmann

Schweich. Erwartungsgemäß hat nach dem Verbandsgemeinderat Schweich nun auch der Kreistag den Vereinbarungen des Zweckverbands "Integratives Schulprojekt Schweich" zugestimmt. In dem neunseitigen Papier werden unter anderem die Aufgaben der Schulträger festgelegt. Verbandsgemeinde (VG) und Kreis wollen im Norden der Moselstadt, unweit des Bahnhofs, gemeinsam Schulen planen, bauen und betreiben. Es sind Ersatzbauten für die bestehenden Schulen in Trier und Schweich.Gemeinsame Räume


Die vierzügige Grundschule Schweich in Trägerschaft der VG und die Trevererschule mit Förderschwerpunkt motorische Entwicklung in Trägerschaft des Landkreises sollen intensiv miteinander kooperieren und damit dem Gedanken der Inklusion (Zugehörigkeit) Rechnung tragen. Viele Räume, darunter Bibliothek, Mensa und Lehrerzimmer, könnten gemeinsam genutzt werden, ebenso die Dreifeld-Sporthalle. Dass die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier (ADD) die Verbandsordnung genehmigen wird, steht außer Frage. Schließlich hat sie selber bei der Ausarbeitung mitgewirkt. Brisanter wird es da schon, wenn eine andere Behörde auf den Plan tritt: die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (SGD). Sie wird eingeschaltet, wenn man sich nicht über den Grundstückspreis einigen kann. Und danach sieht es aus.60 Euro Höchstgrenze


Christiane Horsch, Bürgermeisterin der VG Schweich, führt die Grundstücksverhandlungen im Auftrag der Stadt Schweich. 90 Prozent der Landbesitzer seien verkaufsbereit, sagt Horsch, aber einige wollten nicht zu den angebotenen 60 Euro pro Quadratmeter verkaufen. Darunter ist auch der Schweicher Landwirt Johann Heider vom Bohnenfeldhof. Er und sein Sohn sind die größten Landbesitzer auf der gut drei Hektar großen Fläche, die für die Schulen benötigt wird. Er sei kürzlich wieder angeschrieben worden, sagt Heider dem TV, und ihm sei eine Verkaufsfrist bis zum 19. Dezember gesetzt worden. Wenn er diese Zeit verstreichen lasse, komme es zur Enteignung. So stehe es in dem Brief.
Der Landwirt will sich einen Anwalt nehmen und es "darauf ankommen lassen". Er verlangt 70 Euro pro Quadratmeter und begründet dies mit den hohen Grundstückspreisen in Schweich und damit, dass das Finanzamt den größten Teil seines Verkaufserlöses schlucke. Außerdem könnten seinem Sohn keine adäquaten landwirtschaftlichen Ersatzflächen angeboten werden.
Christiane Horsch hält dagegen die 60 Euro für einen "fairen, mehr als angemessenen Preis". Schließlich sei Ackerland viel weniger wert. Auch in einer gutachterlichen Stellungnahme sei der Preis für "in Ordnung" befunden worden. Im Übrigen habe die Stadt Schweich den Landwirten Ausgleichsflächen in der gleichen Größenordnung wie die zum Verkauf anstehenden angeboten. "Ich gebe die Hoffnung nicht auf, dass es doch noch zu einer gütlichen Einigung kommt", sagt die Bürgermeisterin. Sie stellt aber auch klar, dass es nicht mehr als 60 Euro geben kann, und zwar für alle und ohne Ausnahme. Wenn auch die jüngsten Schreiben bei einigen Eigentümern keine Wirkung zeigen sollten, werde ein Verfahren eingeleitet. Ziel sei eine vorzeitige Besitzanweisung, damit man bauen könne (siehe Extra). Dennoch werde man Zeit verlieren. Wie berichtet, läuft derzeit der europaweite Planungswettbewerb. 90 000 Euro sind ausgelobt, 21 Architekten geben Entwürfe ab. Am 23. Januar will das Preisgericht, dem auch Mitglieder aus VG- und Kreisgremien angehören, die Arbeiten begutachten. Danach entscheiden Kreisausschuss und VG-Rat Schweich, wer die Schulen samt Nebengebäuden planen soll.Extra

Besitzeinweisungsverfahren: Damit gelangt der Träger einer Baumaßnahme vorzeitig in den Besitz benötigter Flächen, und zwar ohne dass das Ergebnis eines Enteignungsverfahrens abgewartet werden muss. Nach Antragstellung und Einleitung des Enteignungsverfahrens werden die Beteiligten zu einem persönlichen Erörterungsgespräch in die Enteignungsbehörde (SGD) eingeladen. Dort wird auf eine gütliche Einigung hingewirkt. Betroffene haben zu jeder Zeit die Möglichkeit, die Bauerlaubnis vorbehaltlich aller Entschädigungsansprüche zu erteilen. Die Frage der endgültigen Entschädigung wird gegebenenfalls in einem gesonderten Verfahren (etwa Enteignungsverfahren) geprüft. Sofern auch hier keine Annäherung zwischen den Beteiligten zu erzielen ist, setzt die Enteignungsbehörde die Entschädigung fest. alf

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