Schulstreit endet mit Vergleich

Von Ärger an der Grundschule Kenn berichtete der TV im Juli 2006. Das Lehrerkollegium und Teile der Elternschaft hatten sich gegen die Schulleiterin gestellt. Diese gipfelte in einer Dienstaufsichtsbeschwerde, die dem Schulreferat der ADD ins Haus flatterte. Zwei Jahre später ist die inzwischen pensionierte Pädagogin rehabilitiert. Hinter ihr liegen allerdings zwei Verwaltungsgerichtsinstanzen.

 Wieder Ruhe eingekehrt: 2006 gab es hinter der Kenner Schulfassade einigen Ärger. TV-Foto: Archiv/Friedhelm Knopp

Wieder Ruhe eingekehrt: 2006 gab es hinter der Kenner Schulfassade einigen Ärger. TV-Foto: Archiv/Friedhelm Knopp

Kenn. Die Betroffene war im Februar 2006 zur Leiterin der Grundschule Kenn ernannt worden. Zuvor hatte sie schon seit Jahrzehnten in Kenn unterrichtet. Nicht wenige Eltern kennen sie noch aus ihrer eigenen Schulzeit.

Zunächst soll sie im Kollegenkreis als Wunschkandidatin für den Schulleiterposten gegolten haben. Doch die Stimmung in der Schule und in Teilen der Elternschaft schlug bald um. Im Juni 2006 erhielt der TV Hinweise auf "erhebliche Spannungen" in der Grundschule.

Aber niemand wollte sich offen äußern



Bei Nachfragen wurden Vorwürfe gegen die leitende Pädagogin laut, die angeblich "selbstherrlich regiere", Kollegen und Schüler nach Belieben "vorführe". Namentlich genannt werden wollte jedoch niemand. Einige Eltern erklärten sich dennoch zu einem Treffen mit dem TV bereit. Doch als der Termin näher rückte, kam die Absage.

Am 5. Juni 2006 ging bei der ADD eine Dienstaufsichtsbeschwerde mit den Unterschriften von zehn Eltern gegen die Schulleiterin ein. Die darin enthaltenen Vorwürfe hätten teilweise schon "beleidigenden Charakter", hieß es. ADD-Präsident Josef Peter Mertes suchte das Gespräch mit den Beschwerdeführern - es gelang aber nicht, die Wogen zu glätten. Um der lieben Ruhe Willen wurde die damals 58-Jährige schließlich mit der Leitung einer anderen Schule betraut, woraufhin die Eltern ihre Dienstaufsichtsbeschwerde zurückzogen.

Für die ADD Trier schien damit die Sache erledigt und eine weitere Bearbeitung der Beschwerde überflüssig. Die Betroffene Pädagogin sah dies jedoch anders. Über ihre Anwaltskanzlei Dr. Bartos & Lipka in Kenn verlangte sie eine Entscheidung der ADD über die gegen sie erhobenen Vorwürfe. Außerdem legte sie Beschwerde gegen die Abordnung an eine andere Schule ein. Es werde nämlich der Anschein erweckt, als seien die gegen sie erhobenen Vorwürfe der Grund für die Abordnung.

Als sich die ADD weiterhin weigerte, eine Entscheidung über die Dienstaufsichtsbeschwerde zu treffen, zog die Betroffene vor das Verwaltungsgericht Trier. Dies wies die Klage zurück. Eine Entscheidung sei im vorliegenden Fall ohne weitere Aufklärungsarbeit nicht möglich, und es sei unverhältnismäßig, Lehrer, Eltern und Schüler noch nachträglich über das Verhalten der ehemaligen Schulleiterin zu befragen.

"Nicht erwiesene Unterstellungen"



Das als Berufungsinstanz angerufene Oberverwaltungsgericht schlug Klägerin und ADD einen Vergleich vor. Die beiden Prozessparteien einigten sich dabei auf einen entlastenden Text. Es wird darin festgestellt, dass die Dienstaufsichtsbeschwerde der Eltern beleidigende Äußerungen und im Wesentlichen nicht erwiesene Unterstellungen enthalte. Außerdem habe die Betroffene in ihrer 32-jährigen Dienstzeit nie Anlass zu Beanstandungen gegeben. Die Abordnung an eine andere Schule sei nur um des Friedens Willen, nicht aber wegen eines Fehlverhaltens ergangen.

Rechtsanwalt Harald Bartos: "Nach meiner Überzeugung wäre man bei der Überprüfung der Dienstaufsichtsbeschwerde zu demselben Ergebnis gekommen."

Meinung

Gedanken zur Ursache

Was letztlich vor zwei Jahren der wahre Auslöser für die Spannungen an der Grundschule Kenn war, wird nach dem Vergleich vor dem Koblenzer Berufungsgericht nie mehr geklärt werden können. Immerhin konnte die Ex-Schulleiterin voll rehabilitiert den Schauplatz verlassen. Die Entscheidung der ADD, eine langjährige Lehrerkollegin auf den Chefposten zu heben, dürfte ein Grund für den Streit gewesen sein - vielleicht sogar der Hauptgrund. Plötzlich trug die einst beliebte Kollegin die Hauptverantwortung, musste unbequeme Entscheidungen und Anordnungen treffen. Der Ton auf beiden Seite wurde kälter, und einige Eltern sprangen vielleicht bei, weil sie mit ihrer ehemaligen Lehrerin noch eine "alte Rechnung offen hatten". Nicht umsonst ist es daher bei der Neubesetzung von Schulleiterstellen die Regel, dazu auf Pädagogen aus einer anderen Schule zurückzugreifen. f.knopp@volksfreund.de

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