Steuersätze nach Gutsherrenart

Den Leinenzwang für Hunde und Hunde-Verbotsschilder hat er bereits juristisch ausgehebelt, nun bekämpft Wilhelm Jungen hohe Kampfhunde-Steuern. Mit Erfolg - denn viele Gemeinden übertreiben es.

 Ein Herz und eine Seele: Georg Kröschel mit seinem American Staffordshire Bullterrier „Rex“. TV-Foto: Albert Follmann

Ein Herz und eine Seele: Georg Kröschel mit seinem American Staffordshire Bullterrier „Rex“. TV-Foto: Albert Follmann

Sommerau/Klausen. Für einen normalen Hundehalter macht es keinen großen Unterschied, in welcher Gemeinde er Steuern zahlt - die Sätze für den ersten Hund liegen meist zwischen 40 und 80 Euro. Bei sogenannten Kampfhunden sind jedoch die Unterschiede riesengroß: Während etwa die Stadt Trier für gefährliche Hunde keine erhöhte Steuer verlangt, muss der Halter in Klausen den 18fachen Normalsatz zahlen, in Schweich den 15fachen. 1000 Euro oder mehr sind dann jährlich zu berappen, eine Summe, die unverhältnismäßig hoch ist, meint Wilhelm Jungen.

Schärfere Gesetze nach Hamburger Beißattacke

Der frühere Weimeraner-Züchter aus Hetzerath hat wegen der Klausener Satzung interveniert und ein Urteil des OVG Koblenz aus dem Jahr 2005 ins Feld geführt, wonach eine Hundesteuer von 1000 Euro und mehr rechtswidrig ist. Es gibt zwar keine Festlegung von Obergrenzen, aber die Rechtssprechung geht von einem Gestaltungsspielraum für Kampfhunde bis zum achtfachen des Normalsatzes aus. Die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich hat nach Jungens Intervention ihre Gemeinden angewiesen, "die Steuersätze für gefährliche Hunde entsprechend zu reduzieren".

"Potenziell ist jeder Hund gefährlich, die Verantwortung liegt immer beim Halter", sagt Georg Kröschel aus Sommerau, selbst Besitzer eines American Staffordshire Terriers. Dies ist eine von drei Rassen, die als gefährlich eingestuft werden.

Kröschel hält die verschärften Auflagen, die die Politik im Jahr 2000 nach der tödlich endenden Beißattacke gegen einen sechsjährigen Jungen in Hamburg erlassen hat, für falsch und überflüssig. Die Auflagen und die Auflistung bestimmter Rassen suggerierten der Bevölkerung eine trügerische Sicherheit. Dies führe am eigentlichen Problem vorbei, so Kröschel, denn die Klientel, die sich gerne mit gefährlichen Hunden umgebe, mache jetzt andere Rassen wie Rottweiler, Schäferhund oder Dobermann scharf. Schon vorher hätten die Verordnungen für Kampfhunde ausreichende Sanktionen ermöglicht - von der Anleinpflicht über Maulkorbzwang, Entzug, Kastration bis hin zur Einschläferung. Durch die Rasselisten und die hohen Kampfhundesteuern werden nach Ansicht von Kröschel Halter und Hunde diskriminiert.

Er selbst hat in Sommerau erreicht, dass er für seinen Staffordshire-Rüden "Rex" keine 520 Euro "Kampfhundesteuer" zahlen muss, sondern nur 40 Euro für einen "normalen" Hund. Kröschel hat nachgewiesen, dass er seinen Vierbeiner verantwortungsvoll führen kann; außerdem hat ein Tierarzt bei einem Wesenstest die Ungefährlichkeit von Rex attestiert.

Seinen "Kampfhund" hat Georg Kröschel vor sieben Jahren aus dem Zewener Tierheim geholt, wo dieser als Pennerhund gelandet war. Die Kröschels, bei denen sich vor wenigen Wochen Nachwuchs eingestellt hat, hatten nie Probleme mit Rex, halten ihn in der Wohnung. Heute dürften sogenannte gefährliche Hunde aus dem Tierheim viel schwerer zu vermitteln sein - wer zahlt schon gerne 1000 Euro Hundesteuer

Meinung

Tiere sind die Leidtragenden

Hysterie ist keine gute Triebfeder, wenn es darum geht, Dinge vernünftig zu regeln. Nachdem Kampfhunde-Attacken bundesweit Schlagzeilen gemacht haben, wurden richtigerweise Konsequenzen gezogen, die Menschen schützen sollen. Allerdings standen mehr die Rassen im Fokus, die als gefährlich gelten, als die Halter, die ihre Vierbeiner zu Kampfmaschinen ausbilden. Wer das will, kann auch mit einem Schäferhund sein Ziel erreichen. Leinenzwang und Maulkorb-Erlass für sogenannte gefährliche Hunde führen dazu, dass die Tiere nicht artgerecht gehalten werden. Die körperlich und sozial unterforderten Hunde werden erst recht zu Beißern, wenn sie einmal ausbüxen und ihrem Bewegungsdrang nachgehen können. Und was ist mit den armseligen Kreaturen in den Tierheimen? Auf der einen Seite will man, dass auch Hunde, die als gefährlich eingestuft sind, in verantwortungsbewusste Hände abgegeben werden. Auf der anderen Seite werden Auflagen und Steuern derart auf die Spitze getrieben, dass potenzielle neue Herrchen abgeschreckt werden. Die Statistik beweist sogar, dass "Kampfhunde" weniger zubeißen als andere. Im Jahr 2006 wurde kein einziger Fall im Zuständigkeitsbereich der ADD Trier bekannt. a.follmann@volksfreund.de

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