Strafanzeige gegen Trier-Saarburger Kreistagsmitglied

Trier/Waldrach · Bernhard Busch möchte für die FDP in den Landtag. Die Staatsanwaltschaft prüft Vorwürfe gegen den Bürgermeister der Verbandsgemeinde Ruwer (Kreis Trier-Saarburg) wegen angeblicher Unregelmäßigkeiten bei der Nutzung seines Dienstwagens. Und die Kreisverwaltung prüft disziplinarische Schritte.

 Die Fahrten mit seinem Dienstwagen bescheren Bernhard Busch derzeit Ärger. Die Staatsanwalt prüft, ob die Fahrtkostenabrechnungen richtig waren.

Die Fahrten mit seinem Dienstwagen bescheren Bernhard Busch derzeit Ärger. Die Staatsanwalt prüft, ob die Fahrtkostenabrechnungen richtig waren.

Foto: Archiv/ Friedemann Vetter

Vermutlich hat sich Bernhard Busch die Sache anders vorgestellt. Mit seinem Wechsel von der FWG zur FDP nach der Juni-Sitzung des Kreistags Trier-Saarburg wollte der Bürgermeister der Verbandsgemeinde Ruwer seine Karriere in die Landespolitik vorbereiten. Ein vorderer Platz auf der Landesliste bei den anstehenden Landtagswahlen sollte sicherstellen, dass der 55-Jährige ins Mainzer Parlament wechseln kann. Doch die Mehrheit der Liberalen hat bei der Aufstellungskonferenz für die Landesliste Mitte Juli nicht mitgespielt. Er wollte den aussichtsreichen Platz 6. Die Delegierten wählten ihn nur auf den aussichtslosen Platz 47 .

Jenseits dieser für ihn wohl unbefriedigenden Entwicklung dürften zwei andere Vorgänge bei Busch für Unbehagen sorgen. Am 7. Juli erschien nach Auskunft der Kreisverwaltung Trier-Saarburg ein Mitarbeiter der VG-Verwaltung Ruwer im Kreishaus in Trier. Er hinterlegte dort Unterlagen. Diese haben die Kreisverwaltung dazu veranlasst, wegen des Verdachts eines Dienstvergehens aktiv zu werden. Sie hat ein Disziplinarverfahren eröffnet. Was genau dem Bürgermeister vorgeworfen wird, lässt die Kreisverwaltung trotz TV-Anfrage offen.

Ein wenig Licht ins Dunkel bringt Rechtsanwalt Dr. Andreas Ammer, der Busch anwaltlich vertritt. Laut Ammer werde seinem Mandanten vorgeworfen, falsche Abrechnungen von Fahrtkosten vorgelegt zu haben. Zu der Höhe der angeblich zu viel gezahlten Fahrtkosten und der Frage, in welchem Zeitraum die falschen Angaben gemacht worden sein sollen, macht er keine Angaben. Busch sei an der Klärung der Vorwürfe gelegen. Der Bürgermeister will sich selbst nicht zu den Anschuldigungen äußern.

Prüfung der Vorwürfe

Vermutlich wird die Kreisverwaltung ihre Ermittlungen erst einmal ruhen lassen. Denn die Staatsanwaltschaft Trier ist ebenfalls aktiv geworden. Schließlich hat der Behördenmitarbeiter aus dem Ruwertal bei der Ermittlungsbehörde Strafanzeige gegen Bürgermeister Busch gestellt. Der Leitende Oberstaatsanwalt Peter Fritzen sagt dazu, dass der angezeigte Sachverhalt, in dem es um die Frage der Rechtmäßigkeit von Abrechnungen von Fahrtkosten im Zusammenhang mit der Dienstwagennutzung geht, derzeit geprüft wird. Fritzen: "Ob und wegen welchen Straftatbestands Ermittlungen einzuleiten sind, kann erst nach Abschluss der Prüfung gesagt werden."

Die beiden laufenden Verfahren haben keine Auswirkung auf die Arbeit von Bernhard Busch als Bürgermeister der Verbandsgemeinde Ruwer. Keine Auskunft gibt es bisher darüber, ob Busch Konsequenzen im Bezug auf seine Kandidatur als Direktkandidat im Landtagswahlkreis Trier-Schweich oder seine kommunalpolitische Arbeit im Kreistag Trier-Saarburg ziehen will.
Extra Disziplinarverfahren

Grundsätzlich ist der jeweilige erste Beigeordnete Dienstvorgesetzter eines kommunalen Wahlbeamten. Im Fall der Verbandsgemeinde Ruwer und Bürgermeister Bernhard Buschs wäre das Karl-Heinrich Ewald (SPD). Nach Auskunft der Kreisverwaltung Trier-Saarburg ist im konkreten Fall aufgrund des Verdachts eines Dienstvergehens die Aufsichtsbehörde bei der Kreisverwaltung zuständig. Buschs Anwalt spricht davon, dass der Bürgermeister seinerseits Unterlagen vorgelegt hat. Die Verwaltung wartet zudem auf eine Stellungnahme. har

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