Streit um First beschäftigt Gericht - Früherer Grundstücksbesitzer will Schadensersatz von Verbandsgemeinde

Trierweiler · Wegen eines rückgängig gemachten Grundstücksgeschäfts streiten sich ein Unternehmer aus Trierweiler und die Ortsgemeinde Trierweiler sowie die Verbandsgemeinde Trier-Land. Der Kläger möchte 50.000 Euro Schadensersatz, weil ihm eine Baugenehmigung versagt worden ist.

Was haben die Reisen von Rudolf Becker, Bürgermeister der Verbandsgemeinde Speicher, und ein Grundstücksgeschäft in Trierweiler miteinander zu tun? Auf den ersten Blick nichts. Für den in Trierweiler ansässigen Unternehmer Rudolf Heinzkill war die Berichterstattung im TV über die Fahrten jedoch der Grund, auf seine eigene Situation aufmerksam zu machen. Wobei die im Raum stehenden rund 10.000 Euro für Studienreisen des Bürgermeisters und seiner Reisegruppe nichts im Vergleich zu dem Schaden seien, der ihm nach eigenem Bekunden durch die Ortsgemeinde Trierweiler und Ortsbürgermeister Matthias Daleiden entstanden ist.

Die Chronologie: Der aus der Eifel stammende Unternehmer Rudolf Heinzkill ist Inhaber einer in Trierweiler beheimateten Maschinenbaufirma. Er wohnte lange Jahre dort, engagierte sich unter anderem im Gemeinderat und wollte ein neues Haus im Baugebiet Im Kalkfeld bauen. Das war 1997. 2002 erhält er den Zuschlag für ein rund 700 Quadratmeter großes Grundstück. Die Zusage ist verbunden mit der Verpflichtung, innerhalb von fünf Jahren ein Gebäude zu errichten. Aufgrund wirtschaftlicher Probleme seiner Betriebs erhält Heinzkill eine Fristverlängerung. 2009 legt Heinzkill dann einen Plan vor, dem der Ortsgemeinderat am Ende nicht zustimmt. Wenige Monate später erhält Heinzkill den Kaufpreis in Höhe von 82.600 Euro zurück. Das Grundstück ist er im Gegenzug los. Die Ortsgemeinde verkauft das Gelände später nach Angaben von Heinzkill für 210.000 Euro an einen Unternehmer aus Trierweiler.

Der Knackpunkt: Der Bauantrag Heinzkills hat bei der First- und der Traufhöhe nicht den Vorgaben im Bebauungsplan entsprochen. Doch ist Heinzkill nach eigener Aussage kompromissbereit gewesen. Zudem verweist er auf ein Haus im Baugebiet, bei dem die Traufhöhe (Abstand zwischen Erdboden und Schnittpunkt Mauer/Dachkonstruktion) ebenfalls überschritten worden ist. Auch die Baubehörde bei der Kreisverwaltung hat Anfang 2010 aufgrund einer anderen Ausnahmegenehmigung keine Bedenken gegen Heinzkills Plan. Doch Trierweilers Ortsgemeinderat spielt nicht mit.

Das will Rudolf Heinzkill: Nach Ansicht des Unternehmers ist ihm ein Schaden von mehr als 200.000 Euro entstanden. Geld, das seiner Stiftung fehle, die sich unter anderem um therapeutisches Reiten und den Tierschutz kümmert. Die Stiftung wird nach Heinzkills Tod das Vermögen des Unternehmers erben.

Der ausgemachte Schaden setzt sich laut Heinzkill unter anderem aus Entschädigungszahlungen an den Bauunternehmer und die Banken sowie einem Mietausfall von rund vier Jahren für das Haus zusammen. Aufgrund der seiner Meinung nach nicht korrekten Vorgänge hat Heinzkill eine Klage wegen Amtshaftung beim Landgericht Trier eingereicht. Laut Heinzkill soll im Juli oder August verhandelt werden. Der Streitwert liegt auch aus Kostengründen nicht bei 200.000, sondern bei 50.000 Euro. Beklagt sind die VG Trier-Land und die Ortsgemeinde Trierweiler.

Das sagen Verbandsgemeinde und Ortsgemeinde: Normalerweise äußern sich Behörden nicht zu laufenden Verfahren. In Sachen Grundstücksverkauf stellt Wolfgang Reiland, Bürgermeister der Verbandsgemeinde Trier-Land, fest, dass es zu keiner Zeit Beschlüsse auf Ebene der Ortsgemeinde gegeben habe, die aufgrund von Fehlern hätten aufgehoben werden müssen. Reiland verweist auf die Entscheidungsfreiheit der Ortsgemeinden bei Baugenehmigungen. Ortsbürgermeister Matthias Daleiden hält den von Heinzkill verfolgten Anspruch ebenfalls für unbegründet. "Der Ortsgemeinderat war während des gesamten Verfahrens immer umfassend informiert und hat ebenso wie der Bau- und Umweltausschuss alle Entscheidungen (mit großer Mehrheit) in voller Kenntnis der Sachlage getroffen."

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