Streit um mehr Platz für Prostituierte

Trier/Trierweiler-Sirzenich · Kurzer Schlagabtausch vor dem Verwaltungsgericht Trier: Ein Bordellbetreiber aus Trierweiler-Sirzenich will seinen Betrieb erweitern. Der Kreis Trier-Saarburg sagt dazu Nein. Das Urteil folgt.

Trier/Trierweiler-Sirzenich Manche Freuden bleiben Männern versagt. Manchmal liegt das am Geld, manchmal an Genehmigungen. In diesem Fall untersagt ein Bebauungsplan den Ausbau des Freudenhauses Villa Venezia.

Der Fall Ein Bordellbetreiber aus Trierweiler-Sirzenich will sein Etablissement um einen Raum mit einer Größe von 9,6 Quadratmetern vergrößern. Er reicht einen Bauantrag bei der Kreisverwaltung Trier-Saarburg ein. Diese lehnt sein Vorhaben ab. Ihre Begründung: Der Bebauungsplan für das Gewerbegebiet Trierweiler-Sirzenich schließe aus, dass Bordelle oder bordellähnliche Einrichtungen wie erotische Sauna und Massagebetriebe oder Terminwohnungen erweitert werden dürfen. Bestehende Einrichtungen genießen lediglich Bestandschutz. Doch der Bordellbesitzer will das so nicht hinnehmen. Er klagt vor dem Verwaltungsgericht Trier. Seine Begründung: Bei der Erweiterung um 9,6 Quadratmeter handele es sich um eine bloße Bagatellerweiterung ohne städtebauliche Relevanz.

Die Argumente Dr. Karsten Keller, Rechtsanwalt des Bordellbetreibers, bekräftigt die Argumente seines Mandanten eloquent vor Gericht: "Bei dieser Minimalerweiterung von weniger als zehn Quadratmetern ist die städtebauliche Relevanz gering. Daher können wir diese rigorose Ablehnung nicht nachvollziehen." Schließlich ergebe sich bei einem Bestandsgebäude mit minimaler Erweiterung nichts Neues. Ähnlich wie bei einem Wintergarten. Ansichten, die der Sprecher der Kreisverwaltung ganz und gar nicht teilt. "Jetzt kommen Sie mit zehn Quadratmetern Erweiterung. Nächstes Jahr kommen sie wieder mit einer Erweiterung."
Markus Guthörl, Geschäftsführer des Zweckverbandes Wirtschaftsförderung im Trierer Tal, stellt klar: "Erweiterungen von Bordellbetrieben sind explizit im Bebauungsplan ausgeschlossen." Bereits 2007 hatte der Zweckverband den Bebauungsplan dahingehend geändert, dass im besagten Gewerbegebiet keine Bordelle mehr zulässig sind. Lediglich bestehende Etablissements genießen Bestandsschutz. Nach Auskunft von Kreissprecher Thomas Müller sei zurzeit erneut ein modifizierter Bebauungsplan in Arbeit, der gewisse Details noch mal klarstelle und im ersten Quartal rechtskräftig werde.

Die Entscheidung Nicht gerade rosige Aussichten für expanisonsfreudige Bordellbetreiber in Trierweiler-Sirzenich. Was denn genau in den Raum hineinkäme, will Richter Gordon Dawirs wissen, der auf den ehrenamtlichen Richter an seiner Seite an diesem Verhandlungstag kurzfristig verzichten musste, weil dieser befangen war. Doch dieses Mal muss Anwalt Keller passen. In diese Details hat ihn sein Mandant nicht eingeweiht.
Die Entscheidung des Gerichtes wird den beteiligten Parteien in maximal 14 Tagen zugestellt.

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