Tauziehen um "Riesenkästen"

Die Veränderungssperre, mit der Trierweiler weitere große Wohnungskomplexe innerorts verhindern möchte, hat ein gerichtliches Nachspiel. Eine Baugesellschaft hat Widerspruch eingelegt.

Trierweiler. Mehrere Baugesellschaften haben die Gemeinde Trierweiler als ideales Terrain für ihre Aktivitäten im Wohnungsbau ausgemacht. Durch die Nähe zu Luxemburg und Trier, aber auch die gute Infrastruktur in der aufstrebenden Gemeinde, lassen sich Eigentumswohnungen dort offenbar besonders gut an den Käufer bringen. Doch die Kommune will nicht tatenlos zusehen, wie die großen Gebäudekomplexe aus dem Boden schießen und dem Ortsbild zunehmend ein städtisches Erscheinungsbild geben. Deshalb hat der Gemeinderat Trierweiler im Herbst 2007 das Bebauungsplanverfahren "Altortslage" eingeleitet (der TV berichtete). Anwalt: Gemeinde betreibt Negativplanung

Bis der neue Plan in Kraft tritt (voraussichtlich bis Ende 2008) soll eine Veränderungssperre den Riesenkästen einen Riegel vorschieben. Dieses Instrument erlaubt es, Bauanträge zurückzustellen, bis der Bebauungsplan rechtskräftig ist. Zu einer solchen Zurückstellung kam es nun, nachdem die Firma F & B mit Sitz in Oberanven (Luxemburg), die im Kreuzungsbereich Kirchstraße/Auf dem Steg bereits zehn Eigentumswohnungen hochzieht, den Antrag gestellt hat, unmittelbar gegenüber einen weiteren Wohnkomplex in ähnlicher Größenordnung zu errichten. Das Grundstück hat die Gesellschaft bereits erworben; das darauf befindliche Gehöft soll abgerissen werden."Wir werden am Dienstag einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Trier stellen", kündigt der Anwalt von F & B, Curt Jeromin, an. Damit soll erreicht werden, dass das Bauantragsverfahren weiterläuft. Laut Jeromin handelt es sich im Fall Trierweiler um eine Negativplanung. Die Kommune habe nur gesagt, was sie nicht wolle, anstatt präzise zu beschreiben, wie ihre städtebaulichen Vorstellungen aussehen. Der Anwalt befürchtet, dass die Baupläne seines Mandanten lange auf Eis liegen. Bis zu vier Jahre könne sich die Kommune theoretisch Zeit lassen, bis der neue Bebauungsplan greife. Jeromin: "Dann wären wir über Jahre blockiert; falls wir mit dem Eilantrag nicht weiterkommen, erwägen wir eine Normenkontrollklage." Der Anwalt verweist auch auf die Möglichkeit, von der Gemeinde eine Entschädigung zu verlangen. Immerhin habe sein Mandant ein Grundstück erworben, das einen Wertverlust erfahre, wenn es nicht zum Zwecke der Mehrfamilienhaus-Bebauung genutzt werden könne.Trierweilers Ortsbürgermeister Matthias Daleiden sieht dem Widerspruch gelassen entgegen. Er glaubt, dass die Maßnahmen gegen die "Zerstörung des Ortsbildes" auch vor Gericht standhalten werden. Die Kreisverwaltung als Bau-Genehmigungsbehörde will sich nicht näher äußern. Es liege noch keine Begründung zum Widerspruch vor. Meinung An die Ortskerne denken Es war nur eine Frage der Zeit, bis die Häuser-Giganten aus Trierweiler die Justiz beschäftigen. Bauträger haben in Grundstücke investiert und wollen natürlich möglichst schnell Wohnungen bauen und verkaufen. Die Veränderungssperre der Gemeinde verhindert dies. Verständnis kann man für beide Interessen aufbringen - die wirtschaftlichen der Firmen und die städtebaulichen der Gemeinde. Die Frage ist nur, ob eine Hängepartie wie in Trierweiler nicht hätte vermieden werden können. Für jedes kleine Baugebiet auf der grünen Wiese werden Bebauungspläne aufgestellt, die von der Dachfarbe bis zur Geschosshöhe alles re geln. Würden Kommunen so auch die Zukunft ihrer Ortskerne steuern, bevor es zu Fehlentwicklungen kommt, könnte viel Ärger vermieden werden. a.follmann@volksfreund.de

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