update Reisekosten-Affäre: Bürgermeister der Verbandsgemeinde Ruwer wegen Betrugs verwarnt

Trier · Über Jahre hat der Bürgermeister der Verbandsgemeinde Ruwer, Bernhard Busch, Reisekosten kassiert, obwohl sie ihm nicht zustanden: Er war mit dem Dienstwagen unterwegs. Jetzt ist er wegen Betruges vor dem Amtsgericht Trier verwarnt worden. Am Mittwoch lief nun die Frist für Rechtsmittel gegen das Urteil ab.

 Die Fahrten mit seinem Dienstwagen bescheren Bernhard Busch derzeit Ärger. Die Staatsanwalt prüft, ob die Fahrtkostenabrechnungen richtig waren.

Die Fahrten mit seinem Dienstwagen bescheren Bernhard Busch derzeit Ärger. Die Staatsanwalt prüft, ob die Fahrtkostenabrechnungen richtig waren.

Foto: Archiv/ Friedemann Vetter

Bernhard Busch ist seit 1996 Bürgermeister der Verbandsgemeinde Ruwer. Zwei Jahrzehnte hat er die 55 Mitarbeiter starke Verwaltung des kleinen Trierer Nachbarn ohne große Skandale und Konflikte geleitet - bis ein Mitarbeiter ihn im Juli 2015 anzeigte (der TV berichtete mehrmals).

Busch räumt alle Vorwürfe ein, die Staatsanwalt Ole Nannen ihm vorliest. In 63 Fällen zwischen 2010 und 2015 hat Bernhard Busch Reisekostenerstattungen erhalten, wenn er in seiner Funktion als Mitglied des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz Sitzungen in Mainz besucht hat. Mal waren es 115 Euro, mal 78, mal 95. Busch hat diese Summen behalten.

Doch er hat diese Fahrten mit einem Dienstwagen der Verbandsgemeinde absolviert. Einem Polo. Für diese ungewohnt kleine Dimension eines Bürgermeister-Gefährts hat Busch oft viel Applaus erhalten. Die Erstattungen hätten auf dem Konto der Verbandsgemeinde landen müssen.

Busch gesteht. Sein Anwalt Andreas Ammer verweist darauf, dass der Bürgermeister freiwillig Informationen über alle infrage kommenden Dienstfahrten zusammentragen lassen. "Hätte er das nicht getan, würden wir erst in zwei bis vier Jahren hier sitzen und verhandeln", bestätigt Richterin Steffi Lübke. Busch hat außerdem 15000 Euro bei der Verbandsgemeinde hinterlegt - obwohl die Summe, die er laut Anklage einbehalten hat, laut Anklage nur zwischen 6000 und 7000 Euro liegt.

Der Bürgermeister versucht vor Gericht, die Lage zu erklären: "Ich habe keinen Gedanken daran verloren." Es sei ihm nie bewusst gewesen, dass er sich falsch verhalte.

Staatsanwalt Ole Nannen spricht von "gewerbsmäßigem, systematischem Betrug" und fordert eine Geldstrafe von 220 Tagessätzen zu je 100 Euro. Verteidiger Ammer weist das als abwegig zurück, und auch Richterin Lübke sieht die Lage anders. Sie spricht Busch zwar schuldig, belässt es aber bei einer Verwarnung und einer zur Bewährung ausgesetzten Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 100 Euro. Außerdem muss Busch je 2500 Euro an zwei Kindertagesstätten zahlen. "Ich erkenne hier keine systematische, gewerbsmäßige Bereicherung", sagt sie. Dennoch habe Busch falsch gehandelt und müsse sich an seiner besonderen Verantwortung und Vorbildfunktion messen lassen.

Nach Auskunft des Leitenden Oberstaatsanwalts Peter Fritzen wird die Staatsanwaltschaft keine Rechtsmittel gegen den Urteilsspruch einlegen. Die Kreisverwaltung hat angekündigt, ein Disziplinarverfahren gegen Busch zu prüfen, sobald das Urteil schriftlich vorliegt. Nach Auskunft der Pressestelle der Kreisverwaltung Trier-Saarburg ist dies bisher nicht geschehen.

VG-Bürgermeister Busch wegen Betruges mit Reisekosten vor Gericht

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