Wenn die Windräder an Grenzen stoßen - Wer überprüft Tabuzone im Moseltal bei Riol?

Riol/Mehring/Trier · Der Kreis Trier-Saarburg und die Gemeinde Longuich wollen die umstrittene Grenzziehung der landesweit bedeutsamen historischen Kulturlandschaft (Lahikula) prüfen lassen. Sie ist entscheidend für Windkraft-Standorte. Für die Prüfung fühlt sich jedoch weder das Land noch die Planungsgemeinschaft Region Trier zuständig.

Sie spielt eine Schlüsselrolle bei der Frage, ob die geplanten neun Windräder oberhalb von Riol und Mehring gebaut werden können oder nicht: die Grenze der landesweit bedeutsamen historischen Kulturlandschaft, auch bekannt unter der Abkürzung "Lahikula". Diese sensible Zone ist für Windräder tabu. Laut eines Fachgutachtens des Landes endet die Lahikula-Zone oberhalb von Riol in Höhe der A.1. Die Autobahn schlängelt sich auf einem Höhenrücken der Mosel in Richtung Hunsrück hoch. Die geplanten Windräder wären von der Mosel aus gut einsehbar.

Kathrin Schlöder, Ortsbürgermeisterin von Longuich, behauptet seit längerem: "Die Grenzziehung der Lahikula ist falsch." Eines ihrer Argumente: Die Grenzlinie durchschneide eine einheitliche Landschaft und einen historischen Kulturraum, der zusammen gehöre. Auch sei das Windkraftprojekt nicht mit der Moseltal-Schutzverordnung vereinbar (siehe Hintergrund).

Mit dieser Meinung steht sie nicht alleine. Auch Mitglieder des Kreistags Trier-Saarburg haben Zweifel an der Grenzziehung; mehrheitlich wurde eine Überprüfung beschlossen (der TV berichtete). Wie Thomas Müller, Sprecher des Kreises Trier-Saarburg, auf Anfrage des Volksfreunds mitteilt, sei die Bitte um Prüfung der Lahikula-Linie im November 2014 an die Planungsgemeinschaft Region Trier gesandt worden. Dieses Gremium, dem Landrat Günther Schartz (CDU) vorsteht, leitet Stellungnahmen der Kommunen an das Land weiter. "Letztlich müsse das Wirtschaftsministerium die Abgrenzung der Lahikula prüfen", sagt Müller. Doch dies sieht das Ministerium anders: "Das Wirtschaftsministerium ist nicht der Ansprechpartner für aktuelle Fragen, die die Grenzziehungen der historischen Kulturlandschaften betreffen", antwortet Pressesprecherin Ruth Boekle unserer Zeitung. Es lägen diesbezüglich auch keine Anfragen vor. Laut Boekle werden derzeit Stellungnahmen und Anregungen von Gebietskörperschaften, Behörden, Bürgern und Verbänden, die unter anderem auch die umstrittene Grenze betreffen, erneut von der Planungsgemeinschaft Region Trier ausgewertet und eingearbeitet.

Dazu Landrat Günther Schartz: "Entgegen der Darstellung des Ministeriums ist die Prüfung durch die regionale Planungsgemeinschaft dem Ministerium sehr wohl schriftlich vorgetragen worden." Weiter erläutert Schartz, dass das Land entscheide, welche Teilräume von Rheinland-Pfalz als historische Kulturlandschaften eine landesweite Bedeutung hätten. Die Lahikula seien im Landesentwicklungsprogramm IV kartographisch dargestellt. Diese Vorgabe sei verpflichtend für alle der Landesplanung nachgeordneten Planungen und Maßnahmen öffentlicher Stellen.

Das Wirtschaftsministerium hingegen gesteht der Planungsgemeinschaft mehr Spielraum zu: Laut Landesentwicklungsprogramm seien die exakten Planungen und Grenzziehungen der Lahikula Aufgabe der regionalen Planungsgemeinschaften, sagt Boekle. Das Fachgutachten des Landes aus dem Jahr 2013 diene dabei als Grundlage. Peter Wendl ist einer der drei Saarbrücker Planer, die das Fachgutachten erstellt haben. Er sagt: "Die Festsetzung der Ausschluss- und Pufferzonen sowie die Begleitung des weiteren Verfahrens war und ist Aufgabe der Planungsgemeinschaft Region Trier."

Kritiker der Rioler Windräder bemängeln nicht nur die Grenzziehung der Lahikula, sondern auch das Fehlen von Pufferzonen. Laut Landrat Schartz kann eine mögliche Pufferzone nur im Rahmen der kommunalen Bauleitplanung ausgewiesen werden. Dies wäre demnach Aufgabe des Verbandsgemeinderates Schweich, der den elften Flächennutzungsplan erstellt. In der Sitzung am Dienstag (ab 18 Uhr VG-Verwaltung Schweich) gibt Bürgermeisterin Christiane Horsch einen Sachstandsbericht zu dem Thema (siehe Extra).Meinung

Die Antwort weiß nur der WindVon Albert Follmann

Das Geeiere bei der Windkraft nimmt mittlerweile peinliche Züge an. Dass sich das Land und die Regionale Planungsgemeinschaft bei der Bewertung der Lahikulas gegenseitig den Schwarzen Peter zuschieben, passt ins bisherige Bild.

Seit Mainz die Energiewende ausgerufen und die Umsetzung den damit vollkommen überforderten Kommunen aufgebürdet hat, herrscht Chaos. Die Verbandsgemeinden sind so verunsichert, dass sie bei der Änderung ihrer Flächennutzungspläne keinen Schritt ohne juristischen Beistand machen. Verwaltung und Räte blicken in den Verfahren kaum mehr durch, die Bürger wissen nicht, wo sie dran sind.

Dürfen die Moselwindräder nun gebaut werden oder nicht? Die Antwort weiß nur der Wind.

a.follmann@volksfreund.de
Hintergrund

Die Moseltal-Schutzverordnung von 1979 hat das Ziel, die Schönheit und den Erholungswert des Moseltals zu erhalten. Aufgrund der Verordnung sind unter anderem Windräder auf den Höhenrücken tabu. Berthold Biwer, Ex-Bürgermeister der VG Schweich, hatte im Jahr 2007 gesagt: "Wir haben im Flächennutzungsplan elf Standorte auf der Mehringer Höhe ausgewiesen, und dabei bleibt es." Und die Moseltal-Schutzverordnung gilt noch immer, wie das Mainzer Umweltministerium bestätigt: "Die Landesverordnung … ist nicht aufgehoben worden. Und das ist auch nicht geplant."katExtra

Mehr als 600 Stellungnahmen aus der Bevölkerung sind nach der Offenlage des Flächennutzungsplans Windkraft eingegangen. Die meisten betreffen die umstrittenen Anlagen oberhalb des Moseltals bei Riol und Mehring. Eine Entscheidung über die Planänderung soll frühestens im April im VG-Rat Schweich fallen. alf

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