Wenn die Zeche partout nicht gezahlt wird

Trier · Die Eltern mancher Schüler bleiben ihren Anteil für die Kosten des Mittagessens ihrer Kinder schuldig. Das soll sich nun ändern.

Trier Nudeln, Pizza, Pfannkuchen, Pommes Frites. Diese Speisen stehen bei den Kindern und Jugendlichen ganz oben auf der Hitliste. Nach Auskunft der Kreisverwaltung Trier-Saarburg sind es in diesem Jahr genau 1357 Schüler, die mittags an ihrem Lernort verpflegt werden. Rund 750 000 Euro kostet das insgesamt. Auf einem Teil dieser Summe bleibt der Landkreis sitzen, weil Eltern ihren Anteil nicht leisten. Knapp 200 000 Euro sind es insgesamt, die zwischen 2004 und 2017 nicht bezahlt worden sind. Rund 80 000 Euro davon hat der Ausschuss für Schulen, Kultur und neue Medien (Schulträgerausschuss) nun endgültig abgeschrieben. Unter anderem, weil die Eltern eidesstattliche Versicherungen abgegeben haben, Schuldner insolvent oder beispielsweise unbekannt verzogen sind. Insgesamt gibt es derzeit 528 Schuldner, die an den Kreis zahlen müssten. Ein Blick auf die Verteilung der Essenschulden in den 14 kreiseigenen Schulen wirft Fragen auf. Denn dort rangieren die Förderschulen im Landkreis mit weitem Abstand vorne. Auf diese entfällt mehr als die Hälfte des Geldes, das der Kreis noch zu bekommen hat. Die Anzahl der in diesen Schulen ausgegebenen Essen ist jedoch nicht höher als in dem ein oder anderem Gymnasium oder der ein oder anderen Realschule plus. Woran liegt es also, dass es gerade bei den Förderschulen an der Zahlungsmoral einiger Eltern hapert? Eine erschöpfende Antwort auf diese Frage hat auch Volker Werkhausen, Rektor der Levana-Schule in Schweich, nicht parat. Diese Schule hat einen ganzheitlichen Förderansatz. Er sagt: "Wir sind die einzige Förderschule mit verpflichtendem Ganztagsbetrieb." Das bedeutet, dass das Mittagessen zum Schultag zwingend dazugehört. Eine Begründung für die hohen Außenstände kann Werkhausen nicht nennen. Ebenso wie seine Kollegin Petra Falterbaum-Thomassin von der St.-Martin-Schule Reinsfeld sagt der Schweicher Pädagoge, dass die Schüler aus sehr unterschiedlichen Elternhäusern kommen. Eben ein Spiegelbild der Gesellschaft wie in vielen anderen Schulen auch. Welche Eltern ihre Zeche nicht zahlen, können die Pädagogen zudem überhaupt nicht sagen. Denn die Schulen melden nur an die Verwaltung, wer alles ein Mittagessen bekommt. Dort kümmert man sich auch um die Abrechnungen, sagt Falterbaum-Thomassin. Ihre Schule hat die Schwerpunkte Lernen und Sprache. Weiß in diesem Fall die Kreisverwaltung Trier-Saarburg mehr über Gründe dafür, dass gerade bei einigen Förderschul-Eltern hohe Außenstände vorhanden sind? Dazu sagt Pressesprecherin Martina Bosch: "Ein möglicher Grund ist hier sicher die Tatsache, dass im Bereich der Förderschulen die Teilnahme der Schülerinnen und Schüler am Ganztagsschulbetrieb - abweichend zu den Ganztagsschulkonzepten der Realschulen plus, der IGS und den Gymnasien - weitgehend verpflichtend ist." Das Problem, dass Erziehungsberechtigte nicht für das Schulessen aufkommen, "gibt es jedoch nicht nur im Kreis, sondern bundesweit - und zwar vor allem, wenn es um den verpflichtenden Ganztagsunterricht geht." Für die Kreisverwaltung Trier-Saarburg wie für die befragten Pädagogen ist es kein Ausweg aus dem Dilemma, Kindern und Jugendlichen das Mittagessen zu verweigern. Stattdessen reagiert der Landkreis mit einer neuen Gebührensatzung. Die soll ab dem 1. Januar gelten und hat zur Folge, dass das Essensgeld künftig als öffentlich rechtliche Forderung behandelt wird. Die lässt sich dann im Mahn- und Vollstreckungsverfahren einfacher einfordern. Bisher hat es diese Möglichkeit noch nicht gegeben. KommentarMeinung

Es wird weiter säumige Zahler gebenNatürlich sollten alle Eltern ihren Beitrag leisten, wenn es um die Mittagsverpflegung des Nachwuchses in den Schulen im Landkreis geht - jeder entsprechend seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Einige Eltern bekommen das jedoch trotzdem nicht auf die Reihe. Wenn jemand aus schierer wirtschaftlicher Not heraus nicht zahlt, ist das bedauerlich und wohl nicht zu ändern. Damit müssen die Verantwortlichen im Kreis leben. Wer jedoch absichtlich nicht zahlen will, handelt unsozial. Zwar gibt es nun eine neue Satzung, die das Eintreiben des Essensgeldes erleichtern soll. Das wird jedoch nicht immer gelingen. Denn es wird auch weiterhin Menschen geben, die das System ausnutzen und die darauf setzen, dass niemand die Ausgabe des Mittagessens verweigert. In solchen Fällen kann man nur hoffen, dass die Kinder und Jugendlichen ihre Eltern als Beispiel dafür nehmen, wie man es nicht macht. h.jansen@volksfreund.deExtra: WAS DAS SCHULESSEN WEN KOSTET

Die Verpflegung der Ganztagsschüler im Kreis wird laut Kreisverwaltung im Jahr 2018 rund 750 000 Euro kosten. Über Elternbeiträge fließen rund 529 000 Euro an den Kreis. Pro Essen werden 3,17 Euro berechnet. Hinzu kommen rund 52 500 Euro im Rahmen der Leistungen von Bildung und Teilhabe (Grundsicherung und Sozialhilfe) sowie 3500 Euro aus dem Sozialfonds/Härtefonds des Landes. Bleibt ein Kreisanteil von rund 165 000 Euro. Monatlich werden jeweils rund 14 000 Essen ausgegeben.

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