Windkraft: Ratsmehrheit bestätigt Klage

Schweich · Der Verbandsgemeinderat Schweich will Klarheit bei der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans und befürwortet den Gang vors Verwaltungsgericht.

Schweich Die Verbandsgemeinde (VG) Schweich legte kürzlich beim Verwaltungsgericht Trier Klage ein, weil der von ihr beschlossene Flächennutzungsplan (FNP) Windkraft vom Kreis nicht genehmigt worden war und die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (SGD) den Widerspruch der VG gegen die Versagung der Genehmigung zurückgewiesen hatte (der TV berichtete). Mehrheitlich hat der Verbandsgemeinderat Schweich nun die aus Fristgründen von Bürgermeisterin Christiane Horsch in Absprache mit den Beigeordneten und dem juristischen Berater Paul Henseler getroffene Eilentscheidung bestätigt. 20 Räte stimmten dafür, vier dagegen.
Laut Horsch waren formale Gründe für die Nichtgenehmigung des FNP verantwortlich und keine inhaltlichen. Moniert worden sei, dass der Bekanntmachungstext zur Offenlage des FNP nicht vollständig gewesen sei. So hätten der Landschaftsplan und die privaten Stellungnahmen gefehlt. Auch sei im Verfahren die Reihenfolge falsch gewesen. Laut SGD hätte der positive Zielabweichungsbescheid vor der endgültigen Abstimmung des VG-Rats über den FNP vorliegen müssen. Ein Antrag auf Zielabweichung sei verpflichtend, so Horsch, weil der neue Regionale Raumordnungsplan noch nicht in Kraft sei.
Im Zielabweichungsverfahren hatte sich herausgestellt, dass bei Trittenheim ein alter Laubwaldbestand existiert, der nicht als Vorrangfläche für Windkraft ausgewiesen werden darf. Laut VG-Verwaltung hatte die Landesforstverwaltung ihr das nicht mitgeteilt. Wie die Bürgermeisterin im Rat mitteilte, steht Rechtsanwalt Henseler auf dem Standpunkt, dass der Kreis verpflichtet werden könne, den FNP zu genehmigen, wenn die Waldfläche ausgenommen werde. Der Landschaftsplan und die privaten Stellungnahmen seien keine Umweltinformationen im Sinne der Vorschriften. Die bemängelte falsche Reihenfolge der Beschlüsse ergebe sich aus keiner Rechtsprechung und keiner Vorschrift.
"Wir wollten den FNP und müssen demzufolge auch ein Interesse an Rechtssicherheit und Rechtsfrieden haben", begründete CDU-Sprecher Wolfgang Sauer das Ja seiner Fraktion zur Klageerhebung.
Auch Johannes Lehnert von der FWG ist für eine Klage. Achim Schmitt (SPD) will ebenfalls einen rechtssicheren FNP: "Dann können auch Windkraftgegner klagen."
Helmut Schneiders, SPD-Ratsmitglied und Vorsitzender des Vereins "Feller Gegenwind" sagte, das negative Landschaftsbild, das sich durch 200 Meter hohe Windräder auf den Moselbergen zeige, sei im FNP-Verfahren nicht ausreichend berücksichtigt worden sei. Das gelte auch für das Vorkommen von schützenswerten Vögeln und Fledermäusen sowie deren Flugradien.

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